Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die Untersuchungshaft wegen des Verdachts eines Verbrechens gemäß § 28a SMG verhängt wurde. 1. Am 12.10.2023 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA oder belangte Behörde) darüber informiert, dass über den Beschwerdeführer (kurz: BF) die U... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den polnischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX , geb. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am XXXX .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 1. römisch 40 , geb. römisch 40 (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) wurde am römisch 40 .2016 eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 2. In der Folge wurde er im Bundesgebiet dreimal - in den Jahren 2017, 2019 und zuletzt 2024 - strafgericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit dem im
Spruch: zitierten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 12.09.2024 wurde nach einer persönlichen Anhörung des Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) am 28.08.2024 von der nunmehr belangten Behörde ein Bescheid erlassen. Darin wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von zwei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 04.09.2024 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am XXXX .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX , XXXX , festgenommen wurde, wurde am XXXX .2024 über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Nachdem der Beschwerdeführer (BF) aufgrund eines am römisch 40 .2024 angeordneten Europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft römisch 40 , römisch 40 , festgenommen wurde, wurde am römisch 40 .2024 über ihn die Untersuch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich (BFA bzw. belangte Behörde) vom 23.04.2024 wurde gegen den aktuell in Strafhaft befindlichen Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG nicht erteilt (Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, die nunmehr belangte Behörde (in weiterer Folge auch kurz „BFA“ bzw. genannt), Regionaldirektion Niederösterreich, vom 13.06.2024, wurde gegen den sich im Stande der Strafhaft befindenden Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz „BF“ genannt) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am XXXX .2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde am römisch 40 .2018 verhaftet und danach in Untersuchungshaft genommen. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX .2020, GZ XXXX , wurde die BF im ersten Rechtsgang wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (ON 309) sowie im zweiten Rechtsgang wegen vier Verbrechen der Bandstiftung nach §§ 169 Abs 1, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 18.07.2024 wurde gegen den ungarischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 16.07.2024 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft XXXX am XXXX .2024 im Zuge der Auslieferung von Kroatien via Slowenien an der slowenisch-österreichischen Grenze festgenommen und am selben Tag in die Justizanstalt (im Folgenden: JA) eingeliefert. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde aufgrund eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2023 fest- und am selben Tag in der Justizanstalt (im Folgenden: JA) aufgenommen. 2. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 21.11.2023, dem BF zugestellt am selben Ta... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den deutschen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 2 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 20.06.2024, zugestellt am selben Tag, verständigte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) über die beabsichtigte Erlassung eines Aufenthaltsverbots und räumte ihm zugleich die Möglichkeit ein, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zustellung dieses Schreibens dazu Stellung zu nehmen und näher ausgeführte Fragen zu beantworten. 2. Hier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA bzw. belangte Behörde) vom XXXX wurde gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Mit Bescheid de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1 Die Beschwerdeführerin (BF) ist bulgarische Staatsbürgerin, somit EU-Bürgerin und wurde am XXXX auf frischer Tat beim Ladendiebstahl in Österreich betreten. In weiteren Ermittlungen zeigte sich, dass die BF bereits zuvor am XXXX einen Diebstahl begangen hat, was durch Videoaufzeichnungen belegt ist. Die BF wurde festgenommen und ins PAZ XXXX verbracht. 1.1 Die Beschwerdeführerin (BF) ist bulgarische Staatsbürgerin, somit... mehr lesen...