Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige der Slowakei, hält sich seit XXXX im Bundesgebiet auf. Nachdem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert worden war, dass über sie die Untersuchungshaft verhängt worden war, wurde sie mit Schreiben vom XXXX .2024 dazu aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme Stellung zu nehmen und Angaben zu ihrem Privat- und Familienleben in Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX .2022 erstattete die Polizeiinspektion XXXX einen Abschlussbericht über den Verdacht des versuchten schweren Betrugs durch den Beschwerdeführer (BF) an die Staatsanwaltschaft XXXX . Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete daraufhin ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den BF mit Schreiben XXXX .2023 auf, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und Frag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien. Es liegt nur eine Wohnsitzmeldung von XXXX .2023 bis XXXX .2023 im Bundesgebiet vor. Der BF ging bislang in Österreich keiner legalen Beschäftigung nach und hat auch keine Anmeldebescheinigung beantragt. Es liegt nur eine Wohnsitzmeldung von römisch 40 .2023 bis römisch 40 .2023 im Bundesgebiet vor. Der BF gin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der in Österreich unbescholtene Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger, in XXXX geborener Staatsangehöriger Rumäniens, war seit XXXX immer wieder mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Er war im Bundesgebiet von XXXX bis XXXX und von XXXX bis XXXX als gewerblich selbständig Erwerbstätiger sozialversichert, bezahlte aber ab XXXX keine Sozialversicherungsbeiträge. Er ist seit XXXX Inhaber von Gewerbeberechtigungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 20.08.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sechs Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 03.06.2025 gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von acht Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberka... mehr lesen...