Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger, reiste spätestens am 10.05.2016 unrechtmäßig in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte an ebendiesem Tag einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 09.08.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz sowohl bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten gemäß § 3 Abs. 1 iVm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem verfahrensgegenständlich angefochtenen Bescheid vom 23.02.2026 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einen türkischen Staatsangehörigen, ein auf die Dauer von fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.), erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) ist eine ungarische Staatsbürgerin, welche seit XXXX durchgehende Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet aufweist, wo auch ihre Mutter und eine Schwester von ihr leben. Zwei Geschwister der BF leben in Ungarn, wo die BF bei einer weiteren Schwester mit Zweitwohnsitz gemeldet ist. Ihre Muttersprache ist Ungarisch, die BF verfügt aber auch über Kenntnisse der deutschen Sprache. Die BF besitzt einen bis XXXX .2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.10.2025 wurde gegen den rumänischen Staatsangehörigen XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von 5 Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot wurde gemäß... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der in der Slowakei mehrfach vorbestrafte Beschwerdeführer (BF) ist slowakischer Staatsbürger. Mit Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom XXXX 2022, XXXX , wurde der BF wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels nach §§ 15 StGB, 28a Abs 1 fünfter Fall, Abs 4 Z 3 SMG und des Verbrechens der Vorbereitung von Suchtgifthandel nach § 28 Abs 1 zweiter und dritter Fall, Abs 2 SMG zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) hat mit Bescheid vom 10.03.2026 gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von sieben Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des XXXX , vom XXXX , rechtskräftig am XXXX , wurde der Antrag der Beschwerdeführerin (BF) auf Erteilung eines Erstaufenthaltstitels für den Zweck „Familienangehöriger“ wegen der Überschreitung der Dauer des erlaubten sichtvermerkfreien Aufenthaltes in Zusammenhang mit der Inlandsantragstellung abgewiesen. Mit Bescheid des römisch 40 , vom römisch 40 , rechtsk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 20.02.2026 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Gegen den in Österreich und Deutschland unbescholtenen Beschwerdeführer (BF) wurden seitens der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Ermittlungen geführt, deren Ergebnis, wonach aufgrund der konservativen und radikalen Aussagen des BF über Onlineportale und anlässlich seiner Besuche in Österreich im Jahr 2025 von fundamental-muslimischen Ansichten und einer anti-israelischen Einstellung auszugehen sei, dem Bundesamt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger Nordmazedoniens, wurde im Bundesgebiet am XXXX 2026 wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls polizeilich einvernommen. Anschließend wurde er im Auftrag des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) festgenommen und am XXXX .2026 im Verfahren zur Prüfung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme vernommen. Der Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger Staatsangehöriger Nordmazedonie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 11.06.2025 sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aus, dass gegen die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein befristetes Einreiseverbot in der Dauer von zwei Jahr erlassen wird (Spruchpunkt I.), ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde nicht erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 10.02.2026 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein auf die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 29.01.2026 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 5 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ das BFA dem gegen den BF gemäß § 67 Abs 1 und 3 FPG ein befristetes Aufenthaltsverbot von 4 Jahren und 6 Monaten (Spruchpunkt I.), erteilte gemäß § 70 Abs 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II.) und erkannte einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung ab (Spruchpunkt III.). Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid erließ das BFA dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Der am XXXX in XXXX (Griechenland) geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Griechenland. Er ist im Besitz eines bis XXXX gültig gewesenen griechischen Reisepasses, Nr. XXXX . Er ist gesund und grundsätzlich arbeitsfähig. 1.1. Der am römisch 40 in römisch 40 (Griechenland) geborene Beschwerdeführer (BF) ist im Besitz der Staatsangehörigkeit von Griechenland. Er ist im Besitz eines bis rö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der 42-jährige Beschwerdeführer ist algerischer Staatsangehöriger und in XXXX /Algerien geboren. Er absolvierte 8 Jahre in Algerien die Grundschule und absolvierte eine dreijährige Ausbildung zum Maler. Der Beschwerdeführer heiratete am 16. Dezember 2019 in XXXX /Frankreich eine Staatsangehörige Polens. Er verfügt über eine Aufenthaltsberechtigung -fünf Jahre befristet-, gültig bis 31. August 2026, in Frankreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF), eine Staatsangehörige der Slowakei, hält sich seit XXXX im Bundesgebiet auf. Nachdem das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert worden war, dass über sie die Untersuchungshaft verhängt worden war, wurde sie mit Schreiben vom XXXX .2024 dazu aufgefordert, zur beabsichtigten Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme Stellung zu nehmen und Angaben zu ihrem Privat- und Familienleben in Österreic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Am XXXX .2022 erstattete die Polizeiinspektion XXXX einen Abschlussbericht über den Verdacht des versuchten schweren Betrugs durch den Beschwerdeführer (BF) an die Staatsanwaltschaft XXXX . Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) leitete daraufhin ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein und forderte den BF mit Schreiben XXXX .2023 auf, sich zur beabsichtigten Erlassung eines Aufenthaltsverbots zu äußern und Frag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien. Es liegt nur eine Wohnsitzmeldung von XXXX .2023 bis XXXX .2023 im Bundesgebiet vor. Der BF ging bislang in Österreich keiner legalen Beschäftigung nach und hat auch keine Anmeldebescheinigung beantragt. Es liegt nur eine Wohnsitzmeldung von römisch 40 .2023 bis römisch 40 .2023 im Bundesgebiet vor. Der BF gin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der bislang unbescholtene Beschwerdeführer (BF) ist rumänischer Staatsbürger und hat seinen Lebensmittelpunkt in Rumänien. Ein aktueller Inlandsaufenthalt kann mangels entsprechender Nachweise nicht festgestellt werden. Für die Zeiträume von XXXX .2024 bis XXXX 2024 sowie von XXXX .2024 bis XXXX .2024 liegen Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet vor. Der BF ging bislang in Österreich von XXXX .2025 bis XXXX .2025 sowie von XXXX .2025 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Der in Österreich unbescholtene Beschwerdeführer (BF), ein volljähriger, in XXXX geborener Staatsangehöriger Rumäniens, war seit XXXX immer wieder mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet. Er war im Bundesgebiet von XXXX bis XXXX und von XXXX bis XXXX als gewerblich selbständig Erwerbstätiger sozialversichert, bezahlte aber ab XXXX keine Sozialversicherungsbeiträge. Er ist seit XXXX Inhaber von Gewerbeberechtigungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien (im Folgenden: belangte Behörde), vom 14.07.2025, wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein für die Dauer von 3 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Einer Beschwerde gegen das Aufent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom XXXX wurde gegen den BF gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von 6 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsverbot die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG aberkannt (Spruchpunkt III.... mehr lesen...