Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 28.04.2022, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) anlässlich seiner Festnahme im Bundesgebiet am XXXX 2022 und anschließender Anhaltung in Untersuchungshaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Falle seiner Verurteilung die Erlassung eines Aufenthaltsverbots gegen seine Person angedacht sei. Zud... mehr lesen...