Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler (T-SOG) Fundstelle

T-SOG - Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.04.2024

Kundmachung der Landesregierung vom 4. November 1991 über die
Wiederverlautbarung des Tiroler Schulorganisationsgesetzes

LGBl. Nr. 84/1991

Änderung

LGBl. Nr. 85/1994 - Landtagsmaterialien: 135/94

LGBl. Nr. 46/1996 - Landtagsmaterialien: 144/96

LGBl. Nr. 69/1997 - Landtagsmaterialien: 228/97

LGBl. Nr. 1/1998 - Landtagsmaterialien: 385/97

LGBl. Nr. 56/1999 - Landtagsmaterialien: 255/99

LGBl. Nr. 89/2002 - Landtagsmaterialien: 245/02

LGBl. Nr. 65/2006 - Landtagsmaterialien: 151/06

LGBl. Nr. 57/2008 - Landtagsmaterialien: 147/08

LGBl. Nr. 74/2011 - Landtagsmaterialien: 369/11

LGBl. Nr. 89/2012 - Landtagsmaterialien: 343/12

LGBl. Nr. 150/2012 - Landtagsmaterialien: 559/12

LGBl. Nr. 130/2013 - Landtagsmaterialien: 388/13

LGBl. Nr. 72/2014 - Landtagsmaterialien: 160/14

LGBl. Nr. 85/2015 - Landtagsmaterialien: 234/15

LGBl. Nr. 26/2017 - Landtagsmaterialien: 624/16

LGBl. Nr. 32/2017 - Landtagsmaterialien: 625/16

LGBl. Nr. 41/2017 - Landtagsmaterialien: 62/17

Präambel/Promulgationsklausel

 

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

TIROLER SCHULORGANISATIONSGESETZ 1991

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

§ 3

Gesetzlicher Schulerhalter

§ 4

Gesetzlicher Heimerhalter

§ 5

Parteistellung

§ 6

Beistellung von Personal

§ 7

Allgemeine Zugänglichkeit der Schulen und der Schülerheime

§ 8

Unentgeltlichkeit des Schulbesuches

II. Hauptstück
Volksschulen

1. Abschnitt
Aufbau und Organisation

§ 9

Aufbau

§ 10

Organisationsformen

§ 11

Schulautonome Klassenbildung

§ 15

Koedukation

§ 16

Erteilung des Unterrichtes in Gruppen

§ 17

Klassenschülerzahlen

§ 18

Zuständigkeit

§ 19

Klassenlehrer, Lehrer für einzelne Gegenstände

§ 20

Lehrerstellen, Dienstposten

2. Abschnitt
Errichtung, Stillegung, Auflassung

§ 21

Errichtung

§ 22

Stillegung

§ 23

Auflassung

§ 24

Verfahren

3. Abschnitt
Schulsprengel

§ 25

Allgemeines

§ 26

Abgrenzung

§ 27

Festsetzung

§ 28

Aufnahme

III. Hauptstück
Hauptschulen und Neue Mittelschulen

1. Abschnitt
Aufbau und Organisation der Hauptschulen und der Neuen Mittelschulen

1. Unterabschnitt

 

§ 29

Aufbau und Organisation der Hauptschulen

Aufbau

 

§ 30

Organisationsformen

§ 31

Koedukation

§ 32

Erteilung des Unterrichts in Gruppen

§ 33

Klassenschülerzahlen

§ 34

Zuständigkeit

§ 35

Fachlehrer

§ 36

Lehrerstellen, Dienstposten

2. Unter-abschnitt

 

§ 36a

Aufbau und Organisation der Neuen Mittelschulen

Aufbau

 

§ 36b

Organisationsformen

§ 36c

Koedukation

§ 36d

Erteilung des Unterrichtes in Gruppen

§ 36e

Klassenschülerzahlen

§ 36f

Zuständigkeit

§ 36g

Fachlehrer

§ 36h

Lehrerstellen, Dienstposten

2. Abschnitt

 

§ 37

Errichtung, Stilllegung und Auflassung von Hauptschulen und Neuen Mittelschulen

Errichtung

 

§ 38

Stilllegung

§ 39

Auflassung

§ 40

Verfahren

3. Abschnitt

 

§ 41

Schulsprengel der Hauptschulen und Neuen Mittelschulen

All-gemeines

 

§ 42

Abgrenzung

§ 43

Festlegung, Aufnahme

IV. Hauptstück
Sonderschulen

1. Abschnitt
Aufbau und Organisation

§ 44

Aufbau

§ 45

Organisationsformen

§ 46

Arten

§ 47

Koedukation

§ 48

Erteilung des Unterrichtes in Gruppen

§ 49

Klassenschülerhöchstzahlen

§ 50

Zuständigkeit

§ 51

Lehrer, Lehrerstellen

2. Abschnitt
Errichtung, Stillegung, Auflassung

§ 52

Errichtung

§ 53

Stillegung

§ 54

Auflassung

§ 55

Verfahren

3. Abschnitt
Schulsprengel

§ 56

Allgemeines, Abgrenzung, Festsetzung, Aufnahmepflicht

4. Abschnitt

§ 57

Landessonderschulen

V. Hauptstück
Polytechnische Schule

1. Abschnitt
Aufbau und Organisation

§ 58

Aufbau

§ 59

Organisationsformen

§ 60

Koedukation

§ 61

Erteilung des Unterrichts in Gruppen

§ 62

Klassenschülerzahlen

§ 63

Zuständigkeit

§ 64

Lehrer, Lehrerstellen

2. Abschnitt
Errichtung, Stillegung, Auflassung

§ 65

Errichtung

§ 66

Stillegung

§ 67

Auflassung

§ 68

Verfahren

3. Abschnitt
Schulsprengel

§ 69

Allgemeines, Abgrenzung, Festsetzung, Aufnahmepflicht

VI. Hauptstück
Gemeinsame Bestimmungen

1. Abschnitt
Erhaltung

§ 70

Bauliche Gestaltung

§ 71

Einrichtung

§ 72

Bewilligung von Planunterlagen

§ 73

Verwendungsbewilligung

§ 74

Widmungsgemäße Verwendung

§ 75

Mitverwendung

§ 76

Aufhebung der Widmung

2. Abschnitt
Kosten der Schulerhaltung

§ 77

Einteilung der Schulerhaltungskosten

§ 78

Kostentragung

§ 79

Betriebsbeiträge

§ 80

Investitionsbeiträge

§ 81

Vorschreibung und Entrichtung

§ 82

Erstattung von Investitionsbeiträgen

§ 83

Nachzahlung von Investitionsbeiträgen

§ 85

Kostentragung für Landessonderschulen

§ 86

Beitrag des Landes zu den Kosten für den schulärztlichen Dienst

3. Abschnitt
Enteignung

§ 87

Enteignung

4. Abschnitt

§ 93

Anhörung des Landesschulrates

5. Abschnitt

§ 94

Therapeutische und funktionelle Übungen

§ 95

Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

6. Abschnitt
Alternative Pflichtgegenstände, Freigegenstände und unverbindliche Übungen, Förderunterricht

§ 96

Voraussetzungen für die Erteilung des Unterrichtes in alternativen Pflichtgegenständen

§ 97

Voraussetzungen für die Erteilung des Unterrichtes in
Freigegenständen und in unverbindlichen Übungen

§ 98

Voraussetzungen für die Erteilung von Förderunterricht

§ 98a

Schulautonome Festlegung von Eröffnungszahlen

§ 99

Zuständigkeit

7. Abschnitt
Ganztägige Schulen

§ 99a

Verpflichtende Bestimmung einer Schule als ganztägige Schule

§ 99b

Freiwillige Bestimmung einer Schule als ganztägige Schule

§ 99c

Aufhebung der Bestimmung einer Schule als ganztägige Schule

§ 99d

Bewilligung

§ 99e

Organisation

§ 99f

Leiter des Betreuungsteiles

§ 99g

Ersatz des Personalaufwandes durch den Schulerhalter

§ 99h

Beiträge des Landes für Sonderschulen

§ 99i

Verpflegungs- und Betreuungsbeitrag, Lern- und Arbeitsmittelbeitrag

8. Abschnitt
Zumutbarkeit des Schulweges

§ 100

Begriff

9. Abschnitt
Beitrag des Landes zu den Kosten für die Beförderung,
die Unterbringung und die Verpflegung von Schülern

§ 101

Zuschüsse des Landes Tirol zu den Kosten der Schülerbeförderung

§ 102

Beitrag des Landes zu den Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung von Schülern

10. Abschnitt
Ermittlung der Anzahl der Schulpflichtigen

§ 103

Stichtag

11. Abschnitt
Aufsicht

§ 105

Aufsichtsbehörde

§ 106

Aufgaben der Aufsicht

§ 107

Aufsichtsmittel

VII. Hauptstück
Unterrichtszeit

§ 108

Geltungsbereich

§ 109

Schuljahr, Unterrichtsjahr, Hauptferien

§ 110

Schultage, schulfreie Tage

§ 112

Tägliche Unterrichts- bzw. Betreuungszeit

§ 113

Unterrichtsstunden, Betreuungsstunden, Pausen

§ 114

Schulversuche zur Erprobung von Unterrichtszeitregelungen

§ 115

Zuständigkeit

§ 116

Anhörung, nachträgliche Information

§ 117

Sonderform der Kundmachung von Verordnungen

VIII. Hauptstück
Schülerheime

§ 118

Organisation

§ 119

Errichtung

§ 120

Auflassung

§ 121

Sinngemäße Anwendung von für Schulen geltenden Bestimmungen

§ 122

Heimkostenbeiträge

IX. Hauptstück
Schulversuche

§ 123

Zielsetzungen, Abweichungen, Vereinbarungen

X. Hauptstück
Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 124

Kundmachung von Verordnungen

§ 124a

Geschlechtsspezifische Bezeichnung

§ 125

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

§ 126

Bestehende Schulen und Schülerheime

§ 127

Inkrafttreten

Der Landtag hat beschlossen:

In Kraft seit 09.11.1991 bis 31.12.9999
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