§ 128 T-SOG

T-SOG - Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1979 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

a)

das Tiroler Schulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 25/1966, in der Fassung des Art. I des Gesetzes LGBl. Nr. 39/1971 und

b)

das Gesetz betreffend die obligatorische Einführung des schulärztlichen Dienstes, LGBl. Nr. 17/1931, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/1936 außer Kraft.

(3) § 73a tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

In Kraft seit 07.12.2020 bis 31.12.9999
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