§ 128 T-SOG

Schulorganisationsgesetz 1991, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.12.2020 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1979 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

a)

das Tiroler Schulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 25/1966, in der Fassung des Art. I des Gesetzes LGBl. Nr. 39/1971 und

b)

das Gesetz betreffend die obligatorische Einführung des schulärztlichen Dienstes, LGBl. Nr. 17/1931, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/1936 außer Kraft.

(3) § 73a tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

Stand vor dem 06.12.2020

In Kraft vom 01.01.2019 bis 06.12.2020

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. September 1979 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

a)

das Tiroler Schulorganisationsgesetz, LGBl. Nr. 25/1966, in der Fassung des Art. I des Gesetzes LGBl. Nr. 39/1971 und

b)

das Gesetz betreffend die obligatorische Einführung des schulärztlichen Dienstes, LGBl. Nr. 17/1931, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/1936 außer Kraft.

(3) § 73a tritt mit 7. Dezember 2020 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.

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