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Für Schüler von Volks- und Hauptschulen sowie von Neuen Mittelschulen können neben dem Unterricht Kurse zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durchgeführt werden, wenn dies für die Entscheidung über das Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs nach den schulpflichtrechtlichen Bestimmungen des Bundes über den Schulbesuch bei sonderpädagogischem Förderbedarf notwendig ist.
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