Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Von einer vollen Befriedigung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes kann nur dann die Rede sein, wenn innerhalb der bei Bedachtnahme auf alle jeweils in Betracht kommenden Umstände gegebenen Grenzen des Zumutbaren wann und wo immer ein Taxifahrzeug ohne nennenswerte Wartezeit in Anspruch genommen werden kann.
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Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GelVerkG §5 Abs2;
Rechtssatz:
Ob Bedarf nach einem Ausflugswagen besteht, ist zuerst nach der Bestimmung des Abs 2 des § 5 des Gelegenheitsverkehrsgesetzes zu prüfen, erst wenn diese Beurteilung nicht zu einer Abweisung des Konzessionsansuchens führt, ist der Bedarf vom Gesichtspunkt der Bestimmung des Abs 1 im § 5 des Gelegenheitsver... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ausführungen zum Bedarf insbesondere über die Verschiedenheit des Bedarfes nach dem Taxi- und dem Mietwagengewerbe.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1965:1964000763.X01 Im RIS seit 16.07.2001 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §2 Abs2;GelVerkG §3;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Zur Erteilung einer Konzession (Taxigewerbe) genügt der Nachweis gegebenen Bedarfes während Spitzenzeiten zur Konzessionsverleihung nicht; ausnahmsweiser Bedarf ist dem Begriff des Bedarfes nach der Gewerbeausübung (§5 Abs 1), nach einer regelmäßig wiederkehrenden Beschäftigung mithin, nicht g... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0311/57 E 5. Juni 1959 RS 1 Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage des Bedarfes nach einem Unternehmen des Mietwagengewerbes: Bedeutung von "Stehtagen" bestehender Unternehmer im Hinblick auf das Wetter.
European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0311/57 E 5. Juni 1959 RS 2 Stammrechtssatz
Bei der Prüfung der Frage des Bedarfes nach einem auf Personenkraftwagen beschränkten Unternehmen des Mietwagengewerbes ist auf ein mit Omnibussen betriebenes gleichartiges Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen.
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Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1; VwGG §28 Abs1 Z4; VwGG §34 Abs2; VwGG § 28 heute VwGG § 28 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 VwGG § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31.12.2018 zuletzt g... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin suchte am 25. Juli 1960 beim Magistrat der Stadt Wien um die Verleihung einer Konzession gemäß § 3 lit. c des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, BGBl. Nr. 85/1952, zur Ausübung des mit Kraftfahrzeugen betriebenen Platzfuhrwerksgewerbes (Taxi-Gewerbes) mit einem Personenkraftwagen mit vier bis sechs Sitzplätzen einschließlich Lenkersitz, Standort Wien X, F-gasse 1 - 3, 11. Stiege an. Diesem Ansuchen wurde mit Bescheid der genannten Behörde vom 28. Juni 1961 im volle... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz: § 5 Abs 1 bietet keine Handhabe dafür, daß bei nur teilweise vorhandenem Bedarf ein Taxigewerbe unter Einschränkungen (zB Auffahren an bestimmten Standplätzen) verliehen werden kann. Paragraph 5, Absatz eins, bietet keine Handhabe dafür, daß bei nur teilweise vorhandenem Bedarf ein Taxigewerbe unter Einschränkungen (zB Auff... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage des Lokalbedarfes nach einem Taxi in Innsbruck. Vergleich wie viele Einwohner auf ein Taxi in Innsbruck, Graz, Linz und Salzburg fallen als ein Gesichtspunkt von mehreren (u.a. Berücksichtigung der Fremdenverkehrsnächtigungsziffern) anerkannt.
European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ausführungen zur Frage des Lokalbedarfes bei Ansuchen um Verleihung einer Konzession für das Taxigewerbe (Hinweis E 8.11.1955, 590/53, VwSlg 3873 A/1955; hier: Fremdenverkehrsort in Tirol).
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1964:1963001429.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Gleichartige Unternehmungen sind bei der Lösung der Frage des Bedarfes nach einem Mietwagengewerbe auch dann zu berücksichtigen, wenn sich deren Standort in einem dem Verkehr erschlossenen Gebiet vom vorgesehenen Standort nur wenige Kilometer entfernt befindet (Hinweis E 21.1.1960, 1441/58).
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Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litd;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Bei der Bedarfsprüfung im Zusammenhang mit der Verleihung einer Konzession f. d. Hotelwagengewerbe ist auf Unternehmen der Taxigewerbe Bedacht zu nehmen, soweit diese ihre Leistungen in einer Weise erbringen, die den Erwartungen der Hotelgäste entspricht.
European Case Law Identifi... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §4 Abs2;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ausführungen darüber, daß die nicht durch Gesetz gedeckte Gewerbeausübung eher für einen gegebenen als für einen fehlenden Lokalbedarf spricht (hier: Platzfuhrwerksgewerbe).
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1963:1962001333.X01 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Bei der Bedarfsprüfung hinsichtlich eines Mietwagengewerbes, ist auf den linienmäßigen Omnibusverkehr nicht Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1962:1961000959.X01 Im RIS seit 11.09.2001 mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0311/57 E 5. Juni 1959 RS 2 Stammrechtssatz
Bei der Prüfung der Frage des Bedarfes nach einem auf Personenkraftwagen beschränkten Unternehmen des Mietwagengewerbes ist auf ein mit Omnibussen betriebenes gleichartiges Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen.
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Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Dasselbe gilt, wenn es sich einerseits nur um mit Volkswagenbussen, andererseits im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse (hier: Gebirgsgegend) nur um mit einem geländegängigen Kraftfahrzeug (hier: Jeep) ausgeübtes oder auszuübendes Personenbeförderungsgewerbe handelt.
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Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1859 §139 Abs2 lita;GewO 1859 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1614/57 E 27. Oktober 1959 VwSlg 5089 A/1959 RS 1 Stammrechtssatz
Der Sinn der Bestimmung des § 5 Abs 2 GewO ist darin gelegen, daß der Gewerbebehörde die Möglichkeit gegeben werden soll, eine sich zum Schaden anderer Personen und damit de... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1859 §139 Abs2 lita;GewO 1859 §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1614/57 E 27. Oktober 1959 VwSlg 5089 A/1959 RS 2 Stammrechtssatz
Die Entziehung einer Gewerbeberechtigung in Handhabung des in § 139 Abs 2 lita GewO eingeräumten Ermessens ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil der Antritt des betre... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Bedarfsprüfung nach einem Taxigewerbe kann nur auf den gleichen Verkehrsbedürfnis dienenden Unternehmungen, also Taxigewerbebetriebe, Bedacht genommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1960:1959002675.X01 Im RIS seit 0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §68 Abs1;GelVerkG §5 Abs1; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 47... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: AVG §68 Abs1;GelVerkG §5 Abs1; AVG § 68 heute AVG § 68 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 68 gültig von 01.07.1995 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 47... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0868/55 E 4. Juli 1958 VwSlg 4718 A/1958 RS 1 Stammrechtssatz
Die Autotaxiunternehmer sind zwar zur Durchführung von Ausflugsfahrten unter Einzelvergebung der Sitzplätze, nicht aber zur Durchführung von Gesellschaftsfahrten berechtigt. Zur Frage des Lokalbedarfes nach einem Autotaxiunt... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Bei der Bedarfsprüfung nach einem Mietwagengewerbe ist ein gleichartiges Unternehmen in einem vom geplanten Standort nur wenige Kilometer entfernten Ort, sofern diese beiden Standorte in einem mäßig gut erschlossenen Gebiet gelegen sind, zu berücksichtigen.
European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1859 §139 Abs2 lita;GewO 1859 §5 Abs2;
Rechtssatz:
Der Sinn der Bestimmung des § 5 Abs 2 GewO ist darin gelegen, daß der Gewerbebehörde die Möglichkeit gegeben werden soll, eine sich zum Schaden anderer Personen und damit der Volkswirtschaft auswirkende Gewerbeausübung zu unterbinden. (Hinweis auf E vom 18. Ap... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §5 Abs1;GewO 1859 §139 Abs2 lita;GewO 1859 §5 Abs2;
Rechtssatz:
Die Entziehung einer Gewerbeberechtigung in Handhabung des in § 139 Abs 2 lita GewO eingeräumten Ermessens ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil der Antritt des betreffenden Gewerbes an besondere Voraussetzungen geknüpft wird und Tatsachen vorliegen, di... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Besteht in einem Ort, der von Fremden besucht wird, ein auf die Verwendung eines viersitzigen bis sechssitzigen Personenkraftwagen spezialisiertes Unternehmen des Taxigewerbes nicht, so muß der Bedarf nach einem mit derartigen Pkw ausgestatteten Taxigewerbe nicht gegeben sein (Hinweis E 24.3.1959, 0361/56,... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Auch bei der Prüfung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe ist der Grad der Inanspruchnahme der einschlägigen vorhandenen Unternehmen, auf die nach den örtlichen Verhältnissen Bedacht zu nehmen ist, das verläßlichste Auskunftsmittel.
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Ausführungen darüber, daß die Verneinung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe, ausgestattet mit einem viersitzigen bis sechssitzigen PKW, da die an sich billigere Beförderungsmöglichkeit mit den üblichen VW-Bussen und überdies auch die fortschreitende Zunahme der Motorisierung nicht für einen Bedarf nach ei... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §3 litb;GelVerkG §3 litc;GelVerkG §5 Abs1;
Rechtssatz:
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs anzunehmen sei, ist auf die Art des Verkehrsbedürfnisses, dem das beabsichtigte Unternehmen nach der vom Konzessionswerber gewählten Art des Gewerbes zu dienen hätte, Bedacht zu nehmen. Danach ist ... mehr lesen...