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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Bei der Bedarfsprüfung nach einem Mietwagengewerbe ist ein gleichartiges Unternehmen in einem vom geplanten Standort nur wenige Kilometer entfernten Ort, sofern diese beiden Standorte in einem mäßig gut erschlossenen Gebiet gelegen sind, zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001441.X02Im RIS seit
08.11.2001