RS Vwgh 1960/1/21 1441/58

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Veröffentlicht am 21.01.1960
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung nach einem Mietwagengewerbe ist ein gleichartiges Unternehmen in einem vom geplanten Standort nur wenige Kilometer entfernten Ort, sofern diese beiden Standorte in einem mäßig gut erschlossenen Gebiet gelegen sind, zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001441.X02

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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