RS Vwgh 1962/10/26 0959/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.10.1962
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litb;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung hinsichtlich eines Mietwagengewerbes, ist auf den linienmäßigen Omnibusverkehr nicht Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961000959.X01

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten