Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Auch bei der Prüfung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe ist der Grad der Inanspruchnahme der einschlägigen vorhandenen Unternehmen, auf die nach den örtlichen Verhältnissen Bedacht zu nehmen ist, das verläßlichste Auskunftsmittel.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001941.X02Im RIS seit
20.09.2001