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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litb;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0311/57 E 5. Juni 1959 RS 2Stammrechtssatz
Bei der Prüfung der Frage des Bedarfes nach einem auf Personenkraftwagen beschränkten Unternehmen des Mietwagengewerbes ist auf ein mit Omnibussen betriebenes gleichartiges Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1962:1961000959.X02Im RIS seit
11.09.2001