RS Vwgh 1963/12/6 1870/62

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Veröffentlicht am 06.12.1963
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Gleichartige Unternehmungen sind bei der Lösung der Frage des Bedarfes nach einem Mietwagengewerbe auch dann zu berücksichtigen, wenn sich deren Standort in einem dem Verkehr erschlossenen Gebiet vom vorgesehenen Standort nur wenige Kilometer entfernt befindet (Hinweis E 21.1.1960, 1441/58).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001870.X01

Im RIS seit

27.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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