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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage des Lokalbedarfes nach einem Taxi in Innsbruck. Vergleich wie viele Einwohner auf ein Taxi in Innsbruck, Graz, Linz und Salzburg fallen als ein Gesichtspunkt von mehreren (u.a. Berücksichtigung der Fremdenverkehrsnächtigungsziffern) anerkannt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001254.X01Im RIS seit
20.06.2001