Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Bei der Bedarfsprüfung nach einem Taxigewerbe kann nur auf den gleichen Verkehrsbedürfnis dienenden Unternehmungen, also Taxigewerbebetriebe, Bedacht genommen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1959002675.X01Im RIS seit
04.07.2003Zuletzt aktualisiert am
09.06.2016