RS Vwgh 1959/6/23 1969/57

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Veröffentlicht am 23.06.1959
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litb;
GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs anzunehmen sei, ist auf die Art des Verkehrsbedürfnisses, dem das beabsichtigte Unternehmen nach der vom Konzessionswerber gewählten Art des Gewerbes zu dienen hätte, Bedacht zu nehmen. Danach ist auch in kleineren orten zwischen dem mit Personenkraftwagen ausgeübten Mietwagen-Gewerbe und dem Taxi-Gewerbe zu unterscheiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001969.X01

Im RIS seit

28.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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