RS Vwgh 1962/10/26 0959/61

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Veröffentlicht am 26.10.1962
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Dasselbe gilt, wenn es sich einerseits nur um mit Volkswagenbussen, andererseits im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse (hier: Gebirgsgegend) nur um mit einem geländegängigen Kraftfahrzeug (hier: Jeep) ausgeübtes oder auszuübendes Personenbeförderungsgewerbe handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1961000959.X03

Im RIS seit

11.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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