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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0868/55 E 4. Juli 1958 VwSlg 4718 A/1958 RS 1Stammrechtssatz
Die Autotaxiunternehmer sind zwar zur Durchführung von Ausflugsfahrten unter Einzelvergebung der Sitzplätze, nicht aber zur Durchführung von Gesellschaftsfahrten berechtigt. Zur Frage des Lokalbedarfes nach einem Autotaxiunternehmen in einer Landgemeinde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1960:1958001441.X01Im RIS seit
08.11.2001