RS Vwgh 1960/1/21 1441/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.1960
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0868/55 E 4. Juli 1958 VwSlg 4718 A/1958 RS 1

Stammrechtssatz

Die Autotaxiunternehmer sind zwar zur Durchführung von Ausflugsfahrten unter Einzelvergebung der Sitzplätze, nicht aber zur Durchführung von Gesellschaftsfahrten berechtigt. Zur Frage des Lokalbedarfes nach einem Autotaxiunternehmen in einer Landgemeinde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001441.X01

Im RIS seit

08.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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