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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Besteht in einem Ort, der von Fremden besucht wird, ein auf die Verwendung eines viersitzigen bis sechssitzigen Personenkraftwagen spezialisiertes Unternehmen des Taxigewerbes nicht, so muß der Bedarf nach einem mit derartigen Pkw ausgestatteten Taxigewerbe nicht gegeben sein (Hinweis E 24.3.1959, 0361/56, VwSlg 4918 A/1959).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001941.X01Im RIS seit
20.09.2001