RS Vwgh 1959/7/2 1941/57

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Veröffentlicht am 02.07.1959
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Besteht in einem Ort, der von Fremden besucht wird, ein auf die Verwendung eines viersitzigen bis sechssitzigen Personenkraftwagen spezialisiertes Unternehmen des Taxigewerbes nicht, so muß der Bedarf nach einem mit derartigen Pkw ausgestatteten Taxigewerbe nicht gegeben sein (Hinweis E 24.3.1959, 0361/56, VwSlg 4918 A/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001941.X01

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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