RS Vwgh 1960/9/22 1575/58

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Veröffentlicht am 22.09.1960
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §68 Abs1;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Wurde ein Ansuchen um Erweiterung eines Mietwagengewerbes mangels Bedarfs rechtskräftig abgewiesen, so kann ein neuerliches Ansuchen um Erweiterung, welches mit einer 40 %igen Steigerung des Bedarfes nach Mietwagengewerbe begründet wird, von der Gewerbebehörde nicht ohne Überprüfung dieses Vorbringens wegen entschiedener Sache zurückgewiesen werden. Mit dem Hinweis auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit bestehender Taxigewerbe und Mietwagengewerbe läßt sich aber nicht schlüssig dartun, daß keine diesbezügliche Nachfragesteigerung eingetreten ist.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1960:1958001575.X02

Im RIS seit

07.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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