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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §3 litc;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß die Verneinung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe, ausgestattet mit einem viersitzigen bis sechssitzigen PKW, da die an sich billigere Beförderungsmöglichkeit mit den üblichen VW-Bussen und überdies auch die fortschreitende Zunahme der Motorisierung nicht für einen Bedarf nach einem derartigen Gewerbe spreche, nicht als unschlüssig angesehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1957001941.X03Im RIS seit
20.09.2001