RS Vwgh 1959/7/2 1941/57

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Veröffentlicht am 02.07.1959
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §3 litc;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß die Verneinung des Bedarfes nach einem Taxigewerbe, ausgestattet mit einem viersitzigen bis sechssitzigen PKW, da die an sich billigere Beförderungsmöglichkeit mit den üblichen VW-Bussen und überdies auch die fortschreitende Zunahme der Motorisierung nicht für einen Bedarf nach einem derartigen Gewerbe spreche, nicht als unschlüssig angesehen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1959:1957001941.X03

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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