RS Vwgh 1964/7/7 1806/62

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Veröffentlicht am 07.07.1964
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

§ 5 Abs 1 bietet keine Handhabe dafür, daß bei nur teilweise vorhandenem Bedarf ein Taxigewerbe unter Einschränkungen (zB Auffahren an bestimmten Standplätzen) verliehen werden kann.Paragraph 5, Absatz eins, bietet keine Handhabe dafür, daß bei nur teilweise vorhandenem Bedarf ein Taxigewerbe unter Einschränkungen (zB Auffahren an bestimmten Standplätzen) verliehen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1962001806.X02

Im RIS seit

12.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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