Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
§ 5 Abs 1 bietet keine Handhabe dafür, daß bei nur teilweise vorhandenem Bedarf ein Taxigewerbe unter Einschränkungen (zB Auffahren an bestimmten Standplätzen) verliehen werden kann.Paragraph 5, Absatz eins, bietet keine Handhabe dafür, daß bei nur teilweise vorhandenem Bedarf ein Taxigewerbe unter Einschränkungen (zB Auffahren an bestimmten Standplätzen) verliehen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1962001806.X02Im RIS seit
12.07.2001Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010