Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §38;VwGVG 2014 §29; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Der Antragsteller ist laut Vorlagebericht des Verwaltungsgerichtes Wien vom 15. September 2015 der an ihn ergangenen Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Wien, die Mängel des Fristsetzungsantrages zu beheben, nicht fristgerecht nachgekommen. Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG sind auf Fristsetzungsanträge die §§ 33 Abs. 1 und 34 Abs. 1, 2 und 3 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach § 34 Abs. 2 VwGG gilt die Versäumung der Mängelbehebungsfrist als Zurückziehung. Gemäß § 33 Abs. 1 VwGG ist die Revision... mehr lesen...
1. Auf Grund des vom Verwaltungsgericht Wien vorgelegten Fristsetzungsantrags der antragstellenden Partei vom 12. Mai 2015 (beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt am 27. Mai 2015) wurde das Verwaltungsgericht Wien im Wege einer verfahrensleitenden Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. Mai 2015 gemäß § 38 Abs 4 VwGG aufgefordert, binnen drei Monaten die Entscheidung (Erkenntnis/Beschluss) zu erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Ausfertigung, Abschrift oder Kopie ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014 §1 Z1 lita; VwGG §24a; VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §56 Abs1; VwGG §61; VwGG § 24a heute VwGG § 24a gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 VwGG § 24a gültig von 01.07.2025 bis 24.07.2025 ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das - erkennbar über alle Spruchpunkte des angefochtenen Bescheides absprechende - Erkenntnis vom 11. September 2015, Zl. W121 1435736-1/18E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §34 Abs1; VwGG §38 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwGVG 2014 §34 Abs1;VwRallg; VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 01.01.2014 ... mehr lesen...
Die antragstellenden Parteien brachten beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG) mit Schriftsatz vom 26. August 2015 (eingelangt am 28. August 2015) einen Fristsetzungsantrag ein. Darin führten sie aus, am 23. Februar 2015 beim Stadtrat der Stadtgemeinde Baden gegen dessen Bescheid eine Beschwerde an das LVwG erhoben zu haben. Die Stadtgemeinde habe die Beschwerde dem LVwG am 27. April 2015 vorgelegt. Das LVwG legte den Fristsetzungsantrag dem Verwaltungsgerichtshof unter ... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. August 2015, Zl. LVwG-ME-14-0049, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Das Verfahren wird eingestellt. Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 5. August 2015, Zl. W220 2009487-1/5E, innerhalb der ihm mit Verfügung vom 24. Juni 2015 eingeräumten Frist erlassen und eine Abschrift dieser Entscheidung samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 3... mehr lesen...
Dem von der Antragstellerin in der gegenständlichen Schubhaftsache im Mai 2015 eingebrachten Fristsetzungsantrag wurde vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich entsprochen, indem es über die Schubhaftbeschwerde mit Beschluss vom 11. Juni 2015 entschied. Durch die genannte Entscheidung (nach Einbringung des Fristsetzungsantrages beim Verwaltungsgericht, aber noch vor dessen Vorlage an den Verwaltungsgerichtshof) wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsa... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erlassung des bislang versäumten Erkenntnisses nachgeholt und die Entscheidung über die Beschwerde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Juli 2015 mündlich verkündet sowie eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (zur Erlassung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung durch mündliche Verkündung und zur Anfechtbarkeit einer solchen Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof auch vor ... mehr lesen...
Das Bundesfinanzgericht hat das Erkenntnis vom 10. Juli 2015, Zl. RV/3100050/2013, betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2003 bis 2009 erlassen und eine Abschrift desselben sowie die Zustellnachweise dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet si... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §29 Abs1;FSG 1997 §29; VwGG §34 Abs1; VwGG §38 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwRallg; VwGG § 34 heute VwGG § 34 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 34 gültig von 0... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Führerscheingesetz
Norm: B-VG Art133 Abs1 Z2; B-VG Art133 Abs7;FSG 1997 §29 Abs1; VwGG §38 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwRallg; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §30a Abs1; VwGG §30a Abs8; VwGG §32; VwGG §34 Abs1; VwGG §38 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwRallg; VwGG § 30a heute VwGG § 30a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 30a gültig von 01.07.2021 ... mehr lesen...
1.1. Mit Schreiben vom 6. August 2015 legte das Verwaltungsgericht dem Verwaltungsgerichtshof den am 3. August 2015 eingelangten Fristsetzungsantrag des Antragstellers unter Beischluss der Verfahrensakten vor. 1.2. Im Fristsetzungsantrag wird ausgeführt, dem Antragsteller sei mit Vorstellungsbescheid vom 31. Juli 2013 ein in Ungarn ausgestellter Führerschein (gemeint: Lenkberechtigung) entzogen worden. Der dagegen erhobenen Berufung habe der Unabhängige Verwaltungssenat Nie... mehr lesen...
Der am 10. April 2015 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde mit Schriftsatz vom 12. August 2015 zurückgezogen. Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluss als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren im Wege des § 15 Abs. 4 VwGG einzustellen, wenn in ir... mehr lesen...
Der am 18. März 2015 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller am 30. Juni 2015 in der vom Bundesverwaltungsgericht durchgeführten Verhandlung zurückgezogen. Die darüber angefertigte Niederschrift wurde dem Verwaltungsgerichtshof am 2. Juli 2015 vorgelegt. Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Sohin war infolge Antragszurückziehung der Fristsetzungsantrag mit Beschluss als gegenstandslos ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Erlassung des bislang versäumten Erkenntnisses nachgeholt und die Entscheidung über die Beschwerde nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2015 mündlich verkündet sowie eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt (zur Erlassung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung durch mündliche Verkündung und zur Anfechtbarkeit einer solchen Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof auch vor ... mehr lesen...
1. Mit Bescheid vom 23. März 2009 wies das Bundesasylamt (nunmehr Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) den Antrag auf internationalen Schutz der Antragstellerin ab und wies diese aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Nigeria aus. Gegen diesen Bescheid erhob die Antragstellerin mit Fax vom 6. April 2009 Beschwerde. Mit Erkenntnis vom 30. Juli 2012 hob der Asylgerichtshof den angefochtenen Bescheid gemäß § 66 Abs. 2 AVG auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Verhan... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 29. Juni 2015, Zl. W122 2001549-1/12-E, erlassen und eine Abschrift desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, letzter Satz VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter S... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §38 Abs4;VwGVG 2014 §28 Abs1;VwGVG 2014 §31 Abs1; VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem am 29. April 2015 mündlich verkündeten Erkenntnis zur Zl. W172 1434892-1/15Z über Spruchpunkt II. und III. des angefochtenen Bescheides des Bundesasylamtes vom 24. April 2013 abgesprochen. Es legte eine Abschrift der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses sowie eine Kopie des Zustellnachweises an den Antragsteller dem Verwaltungsgerichtshof vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit dem am 29. April 2015 mündlich verkündeten Erkenntnis zu... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 10. Juni 2015, Zl. L503 2010098-1/3E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. Der begehrte Ersatz von Schriftsatzaufwand war dem Antragsteller nicht zuzusprechen, weil er als Rechtsanwalt in eigener Sache eingeschritten is... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das - erkennbar auch die Beschwerde gegen Spruchpunkt III. des angefochtenen Bescheides erledigende - Erkenntnis vom 1. Juni 2015, Zl. W171 1432476-1/18E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das - erkennbar auch die Beschwerde gegen Spruchpunkt römisch drei. des angefochtenen Bescheides erledigende - Erkenntnis vom 1. Juni 2015, Zl. W171 143... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Bezug auf eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), mit dem ein Antrag auf Ausstellung einer Karte für Geduldete zurückgewiesen worden war, im Mai 2015 eingebrachten Fristsetzungsantrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es den angefochtenen Bescheid mit Beschluss vom 11. Juni 2015 gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG behob und die Angelegenheit zur Erlassung eines neu... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs1 Z3; B-VG Art130 Abs1; B-VG Art151 Abs51 Z9; VwGG §34 Abs1; VwGG §38 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwGVG 2014 §34 Abs1;VwGVG 2014 §37;VwGVG 2014 §8;VwRallg; B-VG Art. 130 heute B-VG Art. 130 gültig ab 01.02.2019 ... mehr lesen...
1. In seiner im Akt ersichtlichen, vom 3. Februar 2015 datierenden, Säumnisbeschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z. 3 B-VG an das Bundesverwaltungsgericht brachte der Antragsteller vor, die Bundesministerin für Bildung und Frauen (im Folgenden: Bundesministerin) sei mit Schreiben vom 19. Februar 2014 ersucht worden, elf Fragen gemäß dem Auskunftspflichtgesetz zu beantworten. Bisher seien weder diese Fragen beantwortet noch sei ein Bescheid über das Auskunftsbegehren des Antragsteller... mehr lesen...
Gemäß § 38 Abs. 1 VwGG kann ein Fristsetzungsantrag erst gestellt werden, wenn das Verwaltungsgericht die Rechtssache nicht binnen sechs Monaten, wenn aber durch Bundes- oder Landesgesetz eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, nicht binnen dieser entschieden hat. Gemäß § 34 Abs. 1 zweiter Satz VwGVG beginnt in Verfahren gemäß Art. 130 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 B-VG die Entscheidungsfrist mit der Vorlage der Beschwerde an das Verwaltungsgericht. Gemäß Paragraph 38, Absatz eins, VwG... mehr lesen...