Der Antragsteller brachte am 15. Mai 2017 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. Begründend führte er aus, dass das Bundesverwaltungsgericht bislang nicht über seine am 21. September 2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde vom 7. September 2016 entschieden habe. In der Folge hat das Bundesverwaltungsgericht über diese Beschwerde mit Erkenntnis vom 26. Juni 2017, Zl. W237 2135403- 1/10Z, im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam entschieden... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat den gegenständlichen Fristsetzungsantrag vom 2. Dezember 2016 gemeinsam mit einer Abschrift des das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnisses vom 26. Juni 2017, Zl. W222 2111494-1/17E, sowie einem diesbezüglichen Zustellnachweis an den Vertreter des Antragstellers dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Da das Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidungspflicht mit dieser Entscheidung nachgekommen ist, war der Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte am 28. April 2017 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte er aus, dass bislang nicht über seine am 16. Juni 2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 29. Juni 2017 unter einem mit dem am 23. Juni 201... mehr lesen...
1 Der am 28. März 2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller am 12. Juni 2017 in der vom Bundesverwaltungsgericht durchgeführten Verhandlung zurückgezogen. Die darüber angefertigte Niederschrift wurde dem Verwaltungsgerichtshof am 13. Juni 2017 vorgelegt. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der F... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 13. April 2017 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 2016 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 1 (gemeint wohl: Abs. 4) VwGG zu setzen. 1 Mit Fristsetzungsantrag vom 13. April 2017 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 1. August 2016 eine an... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §38 Abs4; VwGG §42a;VwRallg; VwGG § 38 heute VwGG § 38 gültig ab 15.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 72/2021 VwGG § 38 gültig von 01.01.2014 bis 14.04.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit am 13. März 2017 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. März 2017, Zl Fr 2017/11/0007-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit am 13. März 2017 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. März 2017, Zl Fr 2017/11/0007-2, gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschlus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Asylrecht41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: BFA-VG 2014 §18 Abs5; VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt g... mehr lesen...
1 Nach den Ausführungen im Fristsetzungsantrag erhob der Antragsteller am 27. März 2017 Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, mit dem u.a. der Beschwerde die aufschiebende Wirkung aberkannt worden war. 2 Mit Fristsetzungsantrag vom 16. Mai 2017 begehrte der Antragsteller wegen Ablaufs der Entscheidungsfrist gemäß § 18 Abs. 5 BFA-VG die Setzung einer Frist zur Entscheidung über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde. ... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 23. Februar 2017 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 10. Mai 2017, W124 1218934-2/4E, - die vom Antragsteller erhobene Beschwerde als unbegründet abweisend - entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis nunmehr vorgelegt wurde, klaglos g... mehr lesen...
1 Mit dem am 18. April 2017 nach Ablauf der Amtsstunden beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eingelangten Schriftsatz beantragte der Antragsteller, dem BVwG eine angemessene Frist zur Entscheidung über seine bereits im Jahr 2015 erhobene Beschwerde zu setzen. 2 Das BVwG legte diesen Antrag am 22. Juni 2017 gemeinsam mit seinem das Beschwerdeverfahren erledigenden Erkenntnis vom 23. Mai 2017, Zl. W205 2107451-1/12E, sowie einem diesbezüglichen Zustellnachweis an den Vertreter... mehr lesen...
Der am 21. Februar 2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde vom Antragsteller mit Schriftsatz vom 31. Mai 2017 zurückgezogen. Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge der § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Danach ist bei Zurückziehung der Revision und demzufolge hier des Fristsetzungsantrags dieser als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen. Gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG ist auf Fristsetzungsanträge der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwGVG 2014 §29 Abs4; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
1 Der Antragsteller brachte am 10. März 2017 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein. Begründend führte er aus, dass das Bundesverwaltungsgericht bislang nicht über seine am 8. August 2016 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangte Beschwerde vom 21. Juli 2016 entschieden habe. 2 In der Folge hat das Bundesverwaltungsgericht über diese Beschwerde mit Erkenntnis vom 8. Mai 2017, Zl. W231 2131981-1/19Z, im Wege der mündlichen Verkündung rechtswirksam entschi... mehr lesen...
1 Mit am 11. April 2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Fristsetzungsantrag vom 10. April 2017 begehrte der Antragsteller wegen des Ablaufs der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 1. Juni 2017 unter einem mit dem in dieser Asylangelegenheit erlassenen Erkenntnis vom 30. Mai 2017, Zl. W227 2125417-1/13E, vor. 3 Da das Bundesverwaltungsgericht nunmehr ei... mehr lesen...
1 Der am 8. Februar 2017 beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde dem Verwaltungsgerichtshof mit Begleitschreiben vom 23. Februar 2017 unter Anschluss der Akten des Verfahrens vorgelegt. 2 Der Verwaltungsgerichtshof trug mit Anordnung vom 1. März 2017, Fr 2017/01/0010-2, dem Landesverwaltungsgericht Steiermark gemäß § 38 Abs. 4 VwGG auf, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von zwei Monaten zu erlassen. 2 Der Verwaltungsger... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 21. April 2017, Zl. W109 2132306-1/8E, womit (ausdrücklich nur) über die Beschwerde gegen die Spruchpunkte I. und II. des angefochtenen Bescheides abgesprochen wurde, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses sowie eine Kopie des Nachweises über die Zustellung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Insoweit war das Verfahren über den Fristsetzungsantrag gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. 1 Das Bundes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §56 Abs1; VwGG §58 Abs2; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 22. Februar 2017 begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre am 12. April 2016 erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 15. März 2016 - über welche die belangte Behörde zunächst mit Beschwerdevorentscheidung vom 7. Juni 2016 abweisend entschieden hatte und in Ansehung derer die Antragstellerin am 10. Juni 2016 einen Vorlageantrag gestellt hatte - eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwG... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat das Erkenntnis vom 8. Mai 2017, Zl. RV/7100676/2013, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Ve... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38; VwGG §38 Abs4;VwGVG 2014 §17; AVG § 38 heute AVG § 38 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 38 gültig von 01.02.1991 bis 28.02.2013 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 11. Mai 2017, W165 2133288-1/12E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt auch die Erlassung eines auf § 38 AVG iVm § 17 VwGVG gestützten Aussetzungsbeschlusses zur Beendigung der Entscheidungspflicht (vgl. etwa den hg... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 11. Mai 2017, W146 2106419-1/9E, W146 2106417-1/6E, W146 2106418-1/5E, W146 2106420-1/5E, W146 2106415-1/5E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entsch... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 2017 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Jänner 2017 gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht n... mehr lesen...
1 Mit am 13. Jänner 2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangtem Fristsetzungsantrag vom 11. Jänner 2017 begehrte die Antragstellerin wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag erst am 3. Mai 2017 unter einem mit dem am 25. April 2017 in dieser Asylangelegenheit erlassenen Erkenntnis vom 24. April 2017, Zlen. W189 2116300-1/13E, W189 2116302-1/10E und W189 21... mehr lesen...
1 Der am 4. April 2017 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag des Antragstellers wurde noch vor Vorlage desselben an den Verwaltungsgerichtshof in der vom Bundesverwaltungsgericht durchgeführten Verhandlung am 8. Mai 2017 zurückgezogen. 2 Gemäß § 38 Abs. 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge § 33 Abs. 1 VwGG sinngemäß anzuwenden. Nach der zuletzt genannten Vorschrift ist die Revision (sinngemäß also auch der Fristsetzungsantrag) in nichtöffentlicher Si... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4;VwGVG 2014 §29 Abs2; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...
1 Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 28. März 2017 (beim Bundesverwaltungsgericht per ERV eingebracht) wegen des Ablaufs der Entscheidungsfrist über seine Beschwerde vom 8. September 2016 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 25. April 2017 das Erkenntnis, mit dem die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verweigerung der Zuerkennung des Status als Asylberechtigten als unbegründet abg... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. April 2017, I401 2128214-1/11E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat mit seinem Erkenntnis vom 7. März 2017, Zl. RV/4100696/2015, die ausstehende Entscheidung erlassen und davon eine Abschrift samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag vom 31. Jänner 2017 war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag vom 31. Jänner 2017 war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidun... mehr lesen...