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10/07 Verwaltungsgerichtshof;Norm
AufwandersatzV VwGH 2014 §1 Z1 lita;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Robl sowie die Hofräte Mag. Eder und Mag. Stickler als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Tanzer, in der Fristsetzungssache des *****, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in einer Angelegenheit nach dem AsylG 2005, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Begründung
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 11. Mai 2017, W146 2106419-1/9E, W146 2106417-1/6E, W146 2106418-1/5E, W146 2106420-1/5E, W146 2106415-1/5E, erlassen und eine Abschrift desselben sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt.
2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen.
3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das Mehrbegehren war, soweit es den im hier anzuwendenden § 1 Z 1 lit. a zweiter Fall der zitierten Verordnung festgelegten Pauschalbetrag für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes übersteigt, abzuweisen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die Paragraphen 47, ff, insbesondere auf Paragraph 56, Absatz eins, zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Das Mehrbegehren war, soweit es den im hier anzuwendenden Paragraph eins, Ziffer eins, Litera a, zweiter Fall der zitierten Verordnung festgelegten Pauschalbetrag für den Ersatz des Schriftsatzaufwandes übersteigt, abzuweisen.
Wien, am 29. Mai 2017
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:FR2017190021.F00Im RIS seit
14.06.2017Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017