(1) Die §§ 4 Abs 2 und 17 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 51/2010 treten mit 1. August 2010 in Kraft.(2) § 17 Abs 9 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 107/2012 tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. In diesem Zeitpunkt bei der Landesregierung anhängige Berufungsverfahren sind von dieser fo... mehr lesen...
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten als solche auf die zitierte Stammfassung oder jene Fassung, die sie durch Änderung bis zu dem nachfolgend zitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:1.Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG), BGB... mehr lesen...
Für die Ausbildung in einer integrativen Berufsausbildung gemäß den §§ 12a und 12b kommen unter der Voraussetzung, dass sie vom Arbeitsmarktservice nicht in ein Lehrverhältnis nach § 5 dieses Gesetzes oder nach § 1 des Berufsausbildungsgesetzes vermittelt werden konnten, in Betracht:1.Personen, d... mehr lesen...