Norm: EO §10a AEO §35 K
Rechtssatz: Ein Wahlrecht zwischen zwei zulässigen Rechtsbehelfen - Verfahren nach § 10a Abs 2 EO und Klage nach § 35 EO - besteht nicht. Das Verfahren nach § 10a Abs 2 EO wurde geschaffen, um die mit Bruchteilstiteln gegebene Unsicherheit auf einfachem und billigem Weg zu beseitigen. Es kann daneben nicht noch der langwierigere und kostspieligere Rechtsweg eingeräumt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 EEO §35 Ad
Rechtssatz: Zulässigkeit der stillen Abtretung, wobei die Forderung im Vermögen des Gläubigers verbleibt und er nur verpflichtet ist, die vom Schuldner erhaltene Leistung dem anderen herauszugeben, die unterlassene Verständigung des Schuldners ist bedeutungslos. Kein Grund für eine Oppositionsklage. Entscheidungstexte 3 Ob 197/60 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 21. Dezember 1939 verpflichtete sich der Kläger, seiner Gattin, der Beklagten, mit der er damals in aufrechter Ehe lebte, "40 % seines wie immer Namen habenden Nettoeinkommens, das ist das um die Steuern und sozialen Abgaben verminderte Bruttoeinkommen," zu bezahlen. Bei einem Einkommen der Frau über 80 RM monatlich sollte sich der Unterhaltsbeitrag auf 33 1/3 % ermäßigen. Durch die Scheidung der Ehe sollte der Vergleich nicht berührt werden. Auf Gru... mehr lesen...
Norm: EO §35 BEO §39 Z5 IIIDEO §39 Z5 IVEEO §39 Z5 IVGEO §43EO §75
Rechtssatz: Das Erlöschen des Anspruches ist nach dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem die den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsache wirksam wurde. Es ist daher möglich, daß eine Exekutionsbewilligung im Zeitpunkt der Bewilligung begründet war und erst durch die später eintretende Tatsache, die den Anspruch aufhebt oder hemmt, unzulässig wird. In einem solchen Fall kann die ... mehr lesen...
Norm: EO §35 K
Rechtssatz: Zur Schlüssigkeit einer Vollstreckungsgegenklage gehört die Behauptung von Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß die Umstände, welche die Einwendungen begründen, erst nach dem im § 35 Abs 1 EO genannten Zeitpunkt eingetreten sind. Entscheidungstexte 3 Ob 4/60 Entscheidungstext OGH 13.01.1960 3 Ob 4/60 E... mehr lesen...
Norm: EO §35 GEO §37 N. EO §42 Abs1 Z2 I2EO §42 Abs1 Z5 I5
Rechtssatz: Die Einbringung einer Wiederaufnahmsklage gegen ein Urteil im Rechtsstreit nach § 37 EO ist an sich kein Aufschiebungsgrund. Entscheidungstexte 3 Ob 425/59 Entscheidungstext OGH 20.11.1959 3 Ob 425/59 Veröff: EvBl 1960/26 S 48 = RZ 1960,62 3 Ob 422/60 Entsche... mehr lesen...
Zufolge vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes vom 3. März 1958, 4 R 48/58 (7 HRA 14.802 des Handelsgerichtes Wien), haben die Verpflichteten dem betreibenden Gläubiger die Einsicht in die Handelsbücher und Papiere der Erstverpflichteten zu gewähren, soweit die Geschäftsvorgänge die Zeit vom 26. August 1954 bis 20. Februar 1956 betreffen. Der betreibende Gläubiger beantragt Bewilligung der Exekution zur Durchsetzung dieser unvertretbaren Handlung ... mehr lesen...
Der Kläger anerkannte auf Grund der gegen ihn erhobenen Klage wegen Feststellung der außerehelichen Vaterschaft und Zahlung des Unterhaltes am 12. November 1948 in einem gerichtlichen Vergleich die außereheliche Vaterschaft zur mj. Brigitte B. und verpflichtete sich zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 100 S zuzüglich der Kinderbeihilfe. Dieser Unterhaltsbeitrag wurde später durch das Vormundschaftsgericht auf 262 S erhöht. Die mj. Brigitte B. beantragte am 20. Mai 1957 beim Ex... mehr lesen...
Norm: EO §35 Af
Rechtssatz: Wurde zur Hereinbringung des einem Kind vom Vater aus dem Gesetz gebührenden Unterhaltes die Exekution bewilligt und stützt der unterhaltspflichtige Vater seine dagegen erhobene Oppositionsklage auf die rechtskräftige urteilsmäßige Feststellung, daß er nicht der Vater des Kindes ist, kann die Klage nicht damit abgewehrt werden, daß er auch vertragsmäßig zur Unterhaltsleistung verpflichtet sei. Ent... mehr lesen...
Norm: EO §10a AEO §35 AfZPO §190 D3
Rechtssatz: Eine Änderung des Ausmasses der Dienstbezüge des Unterhaltspflichtigen kann nach Exekutionsbewilligung mit Rechtskraftwirkung nur durch Beschluß in dem im § 10a Abs 2 EO vorgesehenen Verfahren nach der Exekutionsordnung erfolgen. Ist in einem Oppositionsprozeß das Ausmaß der Dienstbezüge des Unterhaltspflichtigen nur eine Vorfrage, kann diese vom Prozeßrichter in den Entscheidungsgründen, aber nu... mehr lesen...
Norm: EO §35 AfJN §1
Rechtssatz: Wird das Erlöschen des Unterhaltsanspruches eines Minderjährigen auch gegen die Mutter des Minderjährigen geltend gemacht, so ist der Rechtsweg zulässig. Ein Urteil auf Ungültigerklärung einer Legitimation und Feststellung der Nichtvaterschaft ist ein Oppositionsgrund, auch wenn dem Oppositionskläger schon vorher bekannt war, daß er nicht der Vater des Kindes sei. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 D
Rechtssatz: Bewertung einer Oppositionsklage nach § 500 Abs 2 ZPO. Entscheidungstexte 3 Ob 151/59 Entscheidungstext OGH 21.04.1959 3 Ob 151/59 3 Ob 104/60 Entscheidungstext OGH 11.04.1960 3 Ob 104/60 3 Ob 7/61 Entscheidungstext OGH 18.01.1961 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: EO §35 DZPO §448. ZPO §453
Rechtssatz: Wird während eines Oppositionsprozesses die Exekution unter eine Bagatellgrenze eingeschränkt, wird die Rechtssache dadurch nicht zur Bagatellsache (im gleichen Sinne OGH vom 04.05.1937, ÖRZ 1937,299). Entscheidungstexte 3 Ob 112/59 Entscheidungstext OGH 08.04.1959 3 Ob 112/59 EvBl 1959/248 S 438 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 CEO §75
Rechtssatz: Wird mit Oppositionsklage das Erlöschen des Anspruches oder die "Aufhebung der Exekution" nicht nur hinsichtlich des Hauptanspruches, sondern auch hinsichtlich der Exekutionskosten begehrt, so kann nur über den Hauptanspruch im ordentlichen Rechtsweg entschieden werden; bezüglich der Exekutionskosten gilt § 75 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 6/59 Entschei... mehr lesen...
Norm: EO §35 E
Rechtssatz: 1) Der Urteilsspruch über eine Oppositionsklage ist von Amts wegen zu fassen. 2) Das Urteil in einem Oppositionsprozess über das Erlöschen (die Hemmung) von Unterhaltsansprüchen erwächst nur vorbehaltlich einer Änderung der Verhältnisse in Rechtskraft. 3) Durch ein stattgebendes Urteil im Oppositionsprozess bleibt der Exekutionstitel selbst unberührt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgEO §42 Z2
Rechtssatz: Daß eine Partei das den Exekutionstitel bildende Urteil durch eine strafbare Handlung bewirkt hat, kann keine Vollstreckungsgegenklage, sondern nur eine Wiederaufnahmsklage rechtfertigen. Auf Grund einer auf § 35 EO gestützten Klage, ist die Aufschiebung der Exekution wegen Aussichtslosigkeit einer Vollstreckungsgegenklage nicht zu bewilligen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118EO §35 Ag
Rechtssatz: Benützt der Mieter einer Wohnung einen Teil des Bestandgegenstandes, erwirkt er bezüglich des Restes des Bestandgegenstandes gegenüber dem Hauseigentümer einen Exekutionstitel auf Übergabe, erklärt der Hauseigentümer nach Schaffung des Exekutionstitels den ganzen Bestandvertrag im Wege einer Klage nach § 1118 ABGB wegen Nichtzahlung des Mietzinses für aufgelöst und macht er diesen Umstand in einer Oppositio... mehr lesen...
Norm: EO §35 KStaatsvertragsdurchführungsgesetz Siebentes
Rechtssatz: Durch das Siebente Staatsvertragsdurchführungsgesetz ist nur der Inhalt der dort genannten Verträge geändert; darauf ist daher nach Schluß der mündlichen Verhandlung nicht Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 453/58 Entscheidungstext OGH 20.11.1958 3 Ob 453/58 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat beim Landesgericht Innsbruck zu 6 Cg 253/56 eine Klage gegen den Beklagten auf Rückzahlung von Provisionsvorschüssen und gewährten Krediten und Kosten in der Höhe von zusammen 31.106 S 22 g s. A. eingebracht. Das Erstgericht hat die Verhandlung auf die Frage der Zuständigkeit eingeschränkt und die vom Beklagten erhobene Einrede der sachlichen Unzuständigkeit verworfen. Das Oberlandesgericht Innsbruck als Rekursgericht hat mit Beschluß vom 19. November 1957, R 306/... mehr lesen...
Norm: EO §35 CZPO §391BPGG §12 Abs2TPGG §8
Rechtssatz: Das gemäß § 35 Abs 2 EO zuständige Prozeßgericht kann sich mit einer Gegenforderung, die im Wege der Aufrechnung zum Erlöschen des Anspruches führen soll, als Vorfrage auch dann beschäftigen, wenn diese Gegenforderung im Wege einer Leistungsklage vor das Arbeitsgericht gehört. Vor dem gemäß § 35 Abs 2 EO zuständigen Prozeßgericht können nur solche Gegenforderungen nicht behandelt werden, fü... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag
Rechtssatz: Der Einwand der verpflichteten Partei, die beantragte Exekution sei durch den Exekutionstitel nicht gedeckt, kann trotz Rechtskraft des Exekutionsbewilligungsbeschlusses mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden (vgl GlUNF 7566). Entscheidungstexte 3 Ob 371/58 Entscheidungstext OGH 11.09.1958 3 Ob 371/58 Veröff: EvBl 1958/351 S 606 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C5EO §35 Af
Rechtssatz: Kehrt der Ehemann in das Haus seiner Ehefrau mit deren Zustimmung zurück, wohnt aber dort abgesondert (es fand keine Aussöhnung statt), so erlischt dadurch ein zur Zeit der Trennung der Ehegatten geschaffener Exekutionstitel auf Geldalimentation der Frau nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 271/58 Entscheidungstext OGH 13.06.1958 3 Ob 271/58 ... mehr lesen...
Norm: EO §35 BMG §21 Abs1 A3aZPO §477 B2fZPO §562 E
Rechtssatz: Die Verletzung der Eventualmaxime im Kündigungsverfahren durch das Erstgericht darf das Berufungsgericht nicht von Amts wegen aufgreifen. Es liegt weder eine Nichtigkeit noch die Verletzung einer zwingenden Verfahrensvorschrift vor, die von Amts wegen zu berücksichtigen wäre. Ein Verstoß gegen die Eventualmaxime ist im Berufungsverfahren nur zu beachten, wenn das Verfahren erster I... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIEO §35 AgEO §36 Abs1 Z3 Ab
Rechtssatz: Aus der bloßen Erklärung, einen Mietvertrag unter bestimmten Veraussetzungen schließen zu wollen, kann weder auf einen Verzicht auf den urteilsmäßigen Räumungsanspruch noch auf die Einleitung der Räumungsexekution geschlossen werden, wenn nicht Einigkeit über den Bestandgegenstand und Bestandzins, zumindestens über die Art der Bestimmung des letzteren, schon im Zeitpunkt der Erklärung bes... mehr lesen...
Im Handelsregister des Landes- als Handelsgerichtes Graz ist als oHG. die Lederhandlung Paul G. & Co. eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Paul G. und Hermine P. Mit Beschluß des Ländesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 8. Mai 1957, Sa 16/57-2, wurde über das Vermögen der Schuldnerin Lederhandlung Paul G. & Co. oHG. das Ausgleichsverfahren eröffnet. Mit Beschluß vom 24. Juli 1957, Sa 16/57-31, wurde der zwischen der Schuldnerin prot. Fa. Paul G. & Co.... mehr lesen...
Norm: AO §60EO §35 AgEO §40
Rechtssatz: Ein nach Entstehung des Exekutionstitels gegen einen persönlich haftenden Gesellschafter einer OHG gerichtlich bestätigter Ausgleich im Ausgleichsverfahren der OHG kann im Exekutionsverfahren gegen den Gesellschafter nicht nach § 40 EO, sondern nur im Wege der Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 3 Ob 170/58 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §35 Ag
Rechtssatz: Eine Oppositionsklage kann nicht darauf gestützt werden, daß durch eine nach Entstehung des Titels erfolgte bedingte Erbserklärung und Gläubigereinberufung auf der Beklagtenseite eine Minderung der Titelforderung eingetreten sei. Entscheidungstexte 1 Ob 520/57 Entscheidungstext OGH 09.10.1957 1 Ob 520/57 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c1EO §35 AfZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Die einer Witwe gemäß § 1327 ABGB zugesprochene Rente erlischt bei Wiederverheiratung, auch wenn dies im Urteil nicht ausgesprochen ist. Für den Fall der Wiederverehelichung der Witwe steht dem Ersatzpflichtigen eine Feststellungsklage oder allenfalls eine Oppositionsklage zu Gebote. Entscheidungstexte 2 Ob 361/57 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 dEO §35 AfZPO §228 A3
Rechtssatz: Ist die Dauer der Rente nicht mit der mutmaßlichen Lebensdauer des Alimentationspflichtigen begrenzt oder die infolge Erreichung der Altersgrenze (65. Lebensjahr) anzunehmende Ersetzung des Arbeitseinkommens durch die Altersrente nicht berücksichtigt worden, so können diese Umstände nicht mehr in einer Feststellungs- oder Oppositionsklage geltend gemacht werden. Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052EO §35 Ag
Rechtssatz: Im Oppositionsprozeß, der eine Exekution zur Hereinbringung der nicht bezahlten Kaufpreisforderung betrifft, ist schon auf Grund der Behauptung des Beklagten die Nichtzahlung des Kaufpreises (§ 1052 ABGB) anzunehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 377/57 Entscheidungstext OGH 03.07.1957 1 Ob 377/57 Euro... mehr lesen...