Norm
EO §35 AgRechtssatz
Eine Oppositionsklage kann nicht darauf gestützt werden, daß durch eine nach Entstehung des Titels erfolgte bedingte Erbserklärung und Gläubigereinberufung auf der Beklagtenseite eine Minderung der Titelforderung eingetreten sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0001152Dokumentnummer
JJR_19571009_OGH0002_0010OB00520_5700000_001