RS OGH 1959/2/4 3Ob6/59

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1959
beobachten
merken

Norm

EO §35 C
EO §75

Rechtssatz

Wird mit Oppositionsklage das Erlöschen des Anspruches oder die "Aufhebung der Exekution" nicht nur hinsichtlich des Hauptanspruches, sondern auch hinsichtlich der Exekutionskosten begehrt, so kann nur über den Hauptanspruch im ordentlichen Rechtsweg entschieden werden; bezüglich der Exekutionskosten gilt § 75 EO.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 6/59
    Entscheidungstext OGH 04.02.1959 3 Ob 6/59

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0001492

Dokumentnummer

JJR_19590204_OGH0002_0030OB00006_5900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten