Norm
EO §35 AgRechtssatz
Der Einwand der verpflichteten Partei, die beantragte Exekution sei durch den Exekutionstitel nicht gedeckt, kann trotz Rechtskraft des Exekutionsbewilligungsbeschlusses mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden (vgl GlUNF 7566).Der Einwand der verpflichteten Partei, die beantragte Exekution sei durch den Exekutionstitel nicht gedeckt, kann trotz Rechtskraft des Exekutionsbewilligungsbeschlusses mit Klage nach Paragraph 35, EO geltend gemacht werden vergleiche GlUNF 7566).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0001163Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.07.2012