Rechtssatz: Vorliegend hat die Berufungswerberin ihren Ehemann, einen ukrainischen Staatsangehörigen, in ihrem Betrieb ohne Beschäftigungsbewilligung beschäftigt und beruft sich auf dessen eheliche Mitwirkungsverpflichtung nach § 90 ABGB, welchen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes entgegenstehen würden. Dazu ist auszuführen, dass der, entsprechend seiner Verpflichtung nach § 90 ABGB, im Erwerb mitwirkende Ehegatte nach § 98 ABGB auch Anspruch auf angemessene Abgeltung sei... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1 AuslBG §2 Abs2 AuslBG §3 Abs1 AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 2 gültig von 01.09.2018 bis 30.11.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung50 Gewerberecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: AuslBG §2 AuslBG §3 Abs1 AuslBG §6 Abs1 AuslBG §6 Abs2 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita GewO 1994 §135 Abs2 AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der
Spruch: hat nicht nur die Sachverhaltselemente, von denen die Zuordnung eines Tatverhaltens zu den Merkmalen des Straftatbestandes abhängt, zu bezeichnen, sondern grundsätzlich auch die Anführung des Zeitpunktes der Begehung der Tat und, falls es sich um einen Zeitraum handelt, dessen Anfang und Ende in einer kalendermäßig eindeutig umschriebenen Art zu umfassen. Der Vorwurf eines Tatzeitraumes ?2005/2006? ? wie gegenständlich erfolgt - entspricht nicht den Erfordernissen ei... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung62/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AuslBG §3 Abs1 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG §28 Abs7 AuslBG § 3 heute AuslBG § 3 gültig ab 07.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2026 AuslBG § 3 gültig von 01.10.2022 bis 06.08.2026 zulet... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2 AuslBG §3 Abs1 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 2 gültig von 01.09.2018 bis 30.11.2025 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung62/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AÜG §4 Abs2 AÜG §4 Abs2 Z1 AÜG §4 Abs2 Z2 AÜG §4 Abs2 Z3 AÜG §4 Abs2 Z4 AuslBG §3 Abs1 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AÜG § 4 heute AÜG § 4 gültig ab 01.07.1988 AÜG § 4 heute ... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung62/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: VStG §9 Abs2 VStG §9 Abs3 VStG §9 Abs4 AuslBG §3 Abs1 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG §28a Abs3 VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 3/2008 ... mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung62/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AuslBG §3 Abs1 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG § 3 heute AuslBG § 3 gültig ab 07.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2026 AuslBG § 3 gültig von 01.10.2022 bis 06.08.2026 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 03.11.2009, GZ: 15.1 1477/2009, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe zu Spruchpunkt Mit dem im
Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 03.11.2009, GZ: 15.1 1477 aus 2009,, wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe zu Spruchpunkt 1.) die ungarische Staatsangehörige K C, im Zeitraum vom 15.05.2008 bis 01.08.2008 und zu Spruchpunkt 2.) die sl... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z2 lita AuslBG §3 Abs1 AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 07.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2026 AuslBG § 28 gültig von 01.07.2020 bis 06.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde das Strafverfahren gegen Herrn H Sch als Arbeitgeber wegen der Beschäftigung des bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen A D, in der Zeit vom 01.07.2008 bis 31.08.2008 entgegen den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass die dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat keine Verwaltungsübertretung bilde, da der Beschul... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: AuslBG §3 Abs1 AuslBG §8 Abs1 AuslBG §9 Abs2 litc AuslBG § 3 heute AuslBG § 3 gültig ab 07.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2026 AuslBG § 3 gültig von 01.10.2022 bis 06.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 ... mehr lesen...
Index: 62
Norm: AuslBG §3 Abs1 AuslBG § 3 heute AuslBG § 3 gültig ab 07.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2026 AuslBG § 3 gültig von 01.10.2022 bis 06.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/2022 AuslBG § 3 gül... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 18.08.2008, Zahl 30406- 369/34875-2008, wird dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: festgestellt am 26.5.2008 gegen 9:45 Uhr Ort der Begehung: H & M Verputz G.m.b.H., A. 27, K. Baust.: Fam. C., E. 405, L. 1. Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9(1) VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma H & M Verputz G.m.b.H. die Arbeit... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis vom 18.08.2008, Zahl 30406- 369/34875-2008, wird dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: festgestellt am 26.5.2008 gegen 9:45 Uhr Ort der Begehung: H & M Verputz G.m.b.H., A. 27, K. Baust.: Fam. C., E. 405, L. 1. Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9(1) VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma H & M Verputz G.m.b.H. die Arbeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine drei Tage dauernde Tätigkeit ist keinesfalls mehr als notwendige Vorführung der Kenntnisse und Fähigkeiten im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes anzusehen. Schlagworte Probearbeit, unberechtigte Beschäftigung, ohne Beschäftigungsbewilligung, Beschäftigung eines Ausländers Zuletzt aktualisiert am 10.06.2009 mehr lesen...
Der Berufungswerber (in der Folge kurz: Bw) ist unbestrittenermaßen (neben Werner Ki. und Dr. Gabriela Ki.) handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ki-GmbH (in der Folge kurz: GmbH) mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als nach außen zur Vertretung berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften (hier: des Ausländerbeschäftigungsgesetzes) verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6.9.2007 und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das vorliegende Verfahren hat ergeben, dass trotz der Bezeichnung der nachträglich angefertigten Vereinbarung zwischen der GmbH und der Ausländerin als ?freier Dienstvertrag? die für eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit derselben für die GmbH sprechenden Elemente überwiegen. Für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung der bei ihrer Tätigkeit in den Betrieb der GmbH eingebundenen, zu Putztätigkeiten verpflichteten Ausländerin sprechen der Bezug eines fixen Lohnes, das weitge... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist unbestritten geblieben, dass die Auslängerin im gegenständlichen Fitness-Studio mit Material und Arbeitsmittel der GmbH gearbeitet hat. Auch dies zeigt nur wiederum, dass von ihr ausschließlich ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt worden ist, dass sie also weder über Bezugsquellen von Reinigungsmitteln, noch über eigene Arbeitsmittel zur Verrichtung der Putztätigkeiten (z.B. Staubsauger etc.) im gegenständlichen Studio verfügt hat. Sie hat ja auch ? nach den vorgeleg... mehr lesen...
Rechtssatz: Die regelmäßige, täglich erfolgende Leistung von Reinigungsarbeiten gegen einen monatlichen Lohn von 1.471,-- Euro, die im vorliegenden Fall mehr als ein Jahr gedauert hat (die Ausländerin war nach Angabe des Bw in der mündlichen Verhandlung auch zu dieser Zeit noch für die GmbH tätig), war angesichts der wirtschaftlichen und organisatorischen Abhängigkeit der Ausländerin von der GmbH als eine Beschäftigung iSd § 3 Abs 1 AuslBG zu qualifizieren, wobei entgegen der Auffassung de... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade bei Hilfstätigkeiten (wie hier dem Putzen) kommt der Frage der persönlichen Arbeitspflicht nicht mehr die entscheidende Bedeutung zu, weil es offenbar dem Auftraggeber (Beschäftiger) allein darauf ankommt, eine Arbeitskraft (bei entsprechenden Vorgaben zu den Arbeitsabläufen unter Zurverfügungstellung des gesamten Materials und der Arbeitsbehelfe etc.) zur Verfügung zu haben und es für ihn nicht von besonderer Bedeutung ist, ob z.B. die Ausländerin den Boden aufwischt od... mehr lesen...
I.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 16.04.2008, Zl. 300-2095-2008, wurde der Berufungswerberin Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben als unbeschränkt haftender Gesellschafter der *** und *** KEG zu verantworten, dass die *** und *** KEG als Arbeitgeber zwischen 08.02.2008 und 19.02.2008 (Tatzeit), in *** (Tatort), 1. den ungarischen Staatsbürger C**, geb. *** (Bedienen der Mischmaschine) 2. den ungarischen Staatsbürger G**, geb. *** (Hilfsarbeiten beim M... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 5. Juni 2007, Zl. **S2-S-06******, wurde die Berufungswerberin wegen Übertretungen gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit fünf Geldstrafen im Ausmaß von je ? 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: jeweils 4 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass die Berufungswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin der S. K. & E. G... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Arbeitskräfteüberlassung liegt dann nicht (mehr) vor, wenn der Überlasser die Pflichten eines Arbeitgebers nicht trägt. Als solche sind all jene arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Pflichten gemeint, die sonst ein Arbeitgeber zu erfüllen hat, so zB die Pflicht zur Entrichtung eines Entgelts nach Arbeitsleistung. Zuletzt aktualisiert am 18.08.2009 mehr lesen...
Rechtssatz: Ist zwischen dem Künstler und Künstleragentur lediglich die Vermittlung eines Auftrittsortes verpflichtend vorgesehen, dem gegenüber nicht die Erbringung von Arbeitsleistungen im Betrieb des Veranstalters, liegt Arbeitskräfteüberlassung nicht vor. Zuletzt aktualisiert am 18.08.2009 mehr lesen...
Index: 60 Arbeitsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung62/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AuslBG §2 AuslBG §3 Abs1 AuslBG §28 Abs1 Z1 lita AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 AuslBG § 2 gültig von 01.09.2018 bis 30.11.2025 zuletzt ge... mehr lesen...
1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der P-Gesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, V-Au, auf der Baustelle in Wien, N-Straße 1) den serbischen Staatsangehörigen Herrn Rade Pe., geb. am 17.09.1953, von 13.03.2007 bis 14.03.2007 mit Stemmarbeiten beschäftigt hat; 2) den rumänischen Staatsangehörigen Herrn Ioan S.,... mehr lesen...
Beachte Beschwerde beim VwGH anhängig Rechtssatz: Der Beschuldigte ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Berufungswerberin und als solcher im Sinne des § 9 Abs 1 und 2 VStG zu deren Vertreten nach außen berufen. Gemäß § 9 Abs 7 VStG haftet die Berufungswerberin als juristische Person für die über den Beschuldigten verhängten Geldstrafen und die Verfahrenskosten zur ungeteilten Hand. Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 21.11.2000, Zl. 99/09/... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19.12.2007, Zl. 300-17658-2006 wurde der Berufungswerberin (BW) Folgendes zur Last gelegt: Sie haben die nachfolgend genannten slowakischen Staatsangehörigen: 1. B**, geb. ***, 2. H**, geb. ***, 3. H**, geb. ***, 4. H**, geb. ***, 5. K**, geb. ***, 6. L**, geb. ***, 7. M**, geb. ***, 8. O**, geb. *** mit diversen Hilfsarbeitertätigkeiten beschäftigt, obwohl für diese Personen weder eine Beschäftigungsbewilligung, eine... mehr lesen...