Rechtssatz: Nähere Ermittlungen bzw. Feststellungen über die Umstände, wie es zu diesen Antragstellungen (auf Aufenthaltstitel) gekommen ist und wie die Abläufe dabei gewesen sind, brauchten nicht vorgenommen (getroffen) zu werden, weil aus dem Umstand, dass den beiden Ausländern Aufenthaltstitel für die Tätigkeit als Selbstständiger erteilt wurden, noch nicht der Schluss gezogen werden kann, dass sie auch tatsächlich als ?selbstständige Werbemittelverteiler" tätig gewesen sind. Die Beurte... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Arbeitgeber ist nicht schon dadurch von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 5 Abs 1 VStG betreffend die Einhaltung der Vorschriften des AuslBG entbunden, wenn er die verbotene Tat über Ratschlag seiner Interessensvertretung begeht, solange er nicht darlegt, dass die ihm ? wie im vorliegenden Fall ? unterstellte Umgehungsabsicht nach dem klaren Wortlaut der Anfrage bzw. des erbetenen Rates nicht beabsichtigt war (vgl. z.B. den Beschluss des V... mehr lesen...
Rechtssatz: Hilft eine Ausländerin ihrem Freund ? Arbeitnehmer des Beschuldigten ? aus Gefälligkeit bzw aus Langeweile beim Abbau von Dekorationsmaterial, so ist die Tätigkeit nicht unter den Tatbestand des § 2 Abs 2 lit b AuslBG (Arbeitsverhältnis/arbeitnehmerähnliches Verhältnis) zu subsumieren, zumal es durchaus den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass Personen, die in einem engen Verhältnis zueinander stehen, auch aus Gefälligkeit derartige Arbeiten unentgeltlich und freiw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 21 VStG ist anzuwenden und von einer Strafe abzusehen, wenn der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer hinsichtlich einer bewilligungslosen Beschäftigung eines Ausländers ein funktionierendes innerbetriebliches Kontrollsystem nachweist (ausländische Mitarbeiter werden ca. 2 Monate vor Ablauf des Befreiungsscheines aufgefordert, sich um einen weiteren zu kümmern), es sich beim Ausländer um einen verlässlichen Mitarbeiter handelt, der sich notwen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist die für einen Ausländer ausgestellte Beschäftigungsbewilligung für Klagenfurt gültig und wird der Ausländer bei Reinigungsarbeiten in Längenfeld (Tirol) angetroffen, so wurde der territoriale Bereich der Beschäftigungsbewilligung überschritten und ist der Beschuldigte als Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens strafbar. Wurde jedoch seitens der zuständigen Behörde die Auskunft erteilt, der Beschuldigte könne den Ausländer ohne weitere Bewilligung beschäftigen, s... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitteilung des zuständigen Sachbearbeiters beim Arbeitsmarktservice hinsichtlich der verwaltungsbehördlichen Bewilligung der Beschäftigung eines Ausländers, ?dass die Papiere fertig seien" bedeutet nicht, dass eine gültige Beschäftigungsbewilligung erteilt ist. Dem Beschuldigten müssten bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit über das Bestehen der erforderlichen Bewilligung zumindest Zweifel kommen und hat er bei der Behörde anzufragen bzw abzuwarten, bis die Beschäftigungsbewill... mehr lesen...
Rechtssatz: Weist eine beim Berufungswerber als Geschäftsführer eines Gastgewerbebetriebes beschäftigte Ausländerin, die für die Beschäftigung erforderliche Bewilligung trotz mehrmaligem Nachfragen nicht nach, so ist guter Glaube an deren Vorliegen nicht ausreichend. Dem Berufungswerber hätten Zweifel kommen müssen, ob eine solche Bewilligung überhaupt vorliegend ist. Schlagworte guter Glaube an Vorliegen der Beschäftigungsbewilligung, Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers, Ausländer, A... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigte die Berufungswerberin eine Ausländerin gegen Entgelt mit Reinigungsarbeiten in ihrer Ordination, so liegt auch dann ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, wenn die Beschäftigung unter anderem dazu diente, diese in einer Notlage zu unterstützen. Die Arbeitskraft der Ausländerin war insoferne gebunden, als sie gehindert war, durch die persönliche Beziehung ihre Arbeitskraft anderweitig für Erwerbszwecke einzusetzen. Der Umstand, dass das Motiv für die Beschäftigu... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis in den Spruchpunkten II bis IV zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Buchbinderei *** GmbH am Standort *** zu verantworten zu haben, dass von der genannten Gesellschaft der ägyptische Staatsbürger MA, am, *** geb, am 20 11 2003 und am 21 11 2003 mit dem Schlichten von Prospekten auf Paletten, weiters der irakische Staatsbürger ***, *** geb, im Zeitraum vom 16 11 2003 ... mehr lesen...
Rechtssatz: War ein irakischer Staatsangehöriger im Tatzeitraum mit einer dänischen Staatsangehörigen aufrecht verheiratet, so war er zu dieser Zeit als aus einem Drittstaat stammender Ehegatte einer EWR-Bürgerin im Sinne des § 1 Abs 2 lit l AuslBG anzusehen. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmal der "Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet" in § 1 Abs 2 lit l AuslBG ist es dem klaren Wortlaut dieser Bestimmung zufolge nicht weiter relevant, auf welcher Rechtsgrundlage die Berechtig... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Arbeitsleistung eines ?betriebsentsandten Ausländers" nimmt derjenige ?in Anspruch", zur Erfüllung dessen Werkes oder Auftrages die Arbeitsleistung der vom ausländischen Arbeitgeber beschäftigten Ausländer dient. Dies ist dann der Fall, wenn der Einsatz ?betriebsentsandter Ausländer" als Erfüllungsgehilfen ihres ausländischen Arbeitgebers erfolgt, um dessen Verpflichtung aus einem Werkvertrag gegenüber dem inländischen Besteller zu erfüllen. Daher ist die Beauftragung eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte als persönlich haftender Gesellschafter einer KEG den ihm zur Last gelegten Übertretungstatbestand der bewilligungslosen Beschäftigung gemäß § 3 AuslBG verwirklicht hat, weil er glaubhaft darlegen konnte, dass er niemals beabsichtigte einen Ausländer entgeltlich zu beschäftigen (Hilfeleistung im Familienkreis), sondern dass dieser ihm einen Gefälligkeitsdienst leistete, so ist das ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Beschuldigte als Verantwortliche eine Ausländerin als Friseurin ohne entsprechende Bewilligung beschäftigt, dies deshalb, weil die Ausländerin damit rechnete, die Staatsbürgerschaft vor Ablauf ihres Befreiungsscheines zu erhalten und hatte es die Beschuldigte sodann unterlassen sich zu erkundigen ob eine Bewilligung vorliegt, so ist der Tatbestand der bewilligungslosen Beschäftigung zweifelsfrei gegeben. Schlagworte bewilligungslose Beschäftigung, Erhalt der Staats... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einem bewilligungspflichtigen, den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unterliegendem Beschäftigungsverhältnis ist selbst dann auszugehen, wenn die Beschäftigung nur kurzfristig war und der Ausländer für seine Tätigkeit vorerst kein Entgelt erhalten hat, da auch die von der Beschuldigten dem Ausländer zur Verfügung gestellten Naturalleistungen (Unterkunft, Verpflegung) als Entgelt anzusehen sind. Schlagworte Ausländer, bewilligungslose Beschäftigung, kurzf... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Beschäftigungsbewilligung ist für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt. Der Arbeitsplatz ist beruflich und örtlich bestimmt. Die Ausnahmebestimmung des § 6 Abs 2 AuslBG, wonach eine Änderung der Beschäftigungsbewilligung nicht erforderlich ist, wenn die Ausländerin für eine verhältnismäßig kurze, eine Woche nicht übersteigende Zeit auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigt wird, ist nicht gegeben, wenn der Beschuldigte für eine Ausländerin zwar im Besitz einer aufre... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde ein Ausländer im Sägewerks- und Holzhandelsbetrieb des Beschuldigten ohne die erforderlichen Bewilligungen tätig, so trifft den Beschuldigten auch dann ein Verschulden an der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretung, wenn sich der Ausländer in den Jahren zuvor selbst um die Bewilligung bemüht hat. Auch ist der Beschuldigte als Arbeitgeber verpflichtet, sich mit den gesetzlichen Vorschriften betreffend Ausländerbeschäftigung vertraut zu machen bzw im Zweifel bei der zu... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein iS des § 2 Abs 1 AuslBG arbeitnehmerähnliches Verhältnis ist gegeben, wenn der Beschuldigte in seinem Gaststättenbetrieb eine Prostituierte beschäftigt, welche zwar selbständig versichert ist und im Haus des Beschuldigten eine Zimmer gemietet hat, jedoch das Preisniveau für die angebotenen Leistungen vom Beschuldigten vorgegeben wird, die vorgeschriebenen medizinischen Untersuchungen von diesem kontrolliert werden, Provisionen von konsumierten Getränken von ihm ausgezahlt w... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten als persönlich haftendem Gesellschafter eines Beherbergungsunternehmens vorgeworfen, eine Ausländerin ohne Bewilligung beschäftigt zu haben, so kann ihn eine Nachfrage bei der Gattin eines Notars, die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes betreffend, nicht vom Verschulden befreien, weil dieser selbst bei der zuständigen Behörde hätte anfragen müssen ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung möglich ist, wenn er die bezughabenden B... mehr lesen...
Der Berufungswerber (Bw) ist unbestrittenermaßen persönlich haftender Gesellschafter der A-KEG mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat Brigittenau, erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 20. Bezirk, nach Anhörung des Bw und des Hauptzollamtes Wien, Team KIAB, das Strafe... mehr lesen...
Rechtssatz: Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine illegal beschäftigte Person dann, wenn ein uniformierter Polizist das Lokal betritt, nicht unbedingt ungeniert ihren Tätigkeiten weiterhin nachgehen wird, sondern z.B. versuchen wird, sich einer Kontrolle durch Flucht zu entziehen oder sich z.B. als Gast auszugeben. Auch verkennt der Bw, dass es zur Feststellung eines entscheidungsrelevanten Sachverhaltes keineswegs notwendigerweise der länger andauernden Beobachtung durc... mehr lesen...
Die Berufungswerberin (Bw) ist unbestrittenermaßen ? alleinige ? handelsrechtliche Geschäftsführerin der D-GmbH mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 2. Bezirk, nach Anhörung der Bw das Straferkenntnis vom 22.3.2004, mit welchem die Bw schuldig erkan... mehr lesen...
Rechtssatz: Gerade in einem Fall, in welchem eine Ausländerin bei Beginn einer Lokalkontrolle von einem Sicherheitswachebeamten hinter der Theke stehend wahrgenommen wird, diese und auch der im Lokal anwesende Verantwortliche eine Tätigkeit aber bestreiten, wäre es wohl erforderlich und zielführend gewesen, wenn eine ?Umfeldbefragung" vorgenommen worden wäre, d.h. dass sonstige im Lokal anwesende Personen befragt würden, wer denn im Lokal die Bestellungen aufnimmt, die Getränke serviert un... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass eine Ausländerin vom Beschuldigten als Betreiber einer ?Schutzhütte" ohne die erforderlichen Bewilligungen nach dem AuslBG in einem Arbeits- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (die Ausländerin wurde im Zuge der Kontrolle am 9.7.2003 beim Erdäpfelschälen und Getränkeeinschenken angetroffen) beschäftigt war, weil diese mit dem Sohn des Beschuldigten befreundet war und es daher durchaus plausibel ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten vorgeworfen, einen Ausländer ohne entsprechende Bewilligung auf seiner Baustelle beschäftigt zu haben und wird aber daraufhin im Beweisverfahren festgestellt, dass der Ausländer einen Gefälligkeitsdienst leistete, da die Lebensgefährtin des Beschuldigten mit dem Ausländer verwandt ist sowie auch der Beschuldigte dem Ausländer beim Hausbau in Kroatien half und eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit nicht vorliegt, so kann nicht mit der strafrec... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung der bewilligungslosen Beschäftigung von Ausländern ist auch dann gegeben, wenn der Beschuldigte ein Mietverhältnis mit den Ausländern eingegangen ist und diese Renovierungsarbeiten am Mietobjekt für sich durchführten (Befreiung von Mietzinszahlung für Renovierung der dem Beschuldigten gehörenden Gebäude), zumal auch das Gesamtbild der Tätigkeit so beschaffen war (Nächtigung und fallweise Verpflegung im Hause des Beschuldigten, Beistellung von Arbeitsm... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist davon auszugehen, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung bekannt ist, dass die Beschäftigung eines Ausländers grundsätzlich einer verwaltungsbehördlichen Bewilligung bedarf. Ist eine Beschäftigungsbewilligung vor dem Kontrollzeitpunkt (Kontrolle erfolgte am 04.06.2003, die Beschäftigungsbewilligung war bis zum 15.05.2003 gültig) vorgelegen, wurde auch zwei Monate später am 15.07.2003 diese wiederum erteilt und war die zwischenzeitliche Beschäftigung des Ausländers o... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein ägyptischer Staatsbürger, für welchen der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer eines Speiselokales keine der in § 3 Abs 1 AuslBG genannten Bewilligungen vorweisen kann, alleine bei Küchendiensten (Reinigen von Küchengeräten in einem von Mehl verstaubten Trainingsanzug) in einem Lokal angetroffen und besteht zumindest eine geringfügige, persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit aufgrund des Beziehens von Verpflegung im Lokal, so ist Entgeltlichkeit al... mehr lesen...
Vorweg wird angemerkt, dass in diesem Verfahren nur über die Berufung zu Spruchpunkt I) des Straferkenntnisses vom 12 02 2004 entschieden wird und hinsichtlich der übrigen Spruchpunkte eine gesonderte Entscheidung der dafür zuständigen Kammer des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland ergehen wird. Die Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung legte dem Berufungswerber in Spruchpunkt I) des angefochtenen Straferkenntnisses zur Last, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B* G... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn ein begünstigter Drittstaatsangehöriger, der Angehöriger eines Österreichers ist, über keinen Einreise- oder Aufenthaltstitel verfügt, hält er sich rechtmäßig im Bundesgebiet auf, wenn er die in der RL 68/360/EWG bzw RL 73/148/EWG unter Berücksichtigung der VO Nr (EWG) 1612/68 angeführten Kriterien erfüllt und über die dort vorgeschriebenen Unterlagen verfügt. Bei der Beurteilung des rechtmäßigen Aufenthaltes sind die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Gemeinsch... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird ein Ausländer, ein Staatsbürger der Dominikanischen Republik, beim Eintreffen der Beamten des Hauptzollamtes Klagenfurt am Kebab-Stand der Beschuldigten beim Salatzupfen angetroffen, so kann daraus nicht auf das Vorliegen eines arbeits- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses und somit auf eine Beschäftigung ohne Arbeitserlaubnis, Beschäftigungsbewilligung, Anzeigebestätigung , Befreiungsschein oder Entsendebewilligung geschlossen werden, zumal die Anwesenheit des Ausländ... mehr lesen...