Rechtssatz: Der Umstand, dass es im Verlauf der Anwesenheit der Ausländerin beim Beschuldigten zu einem intimen Verhältnis mit diesem gekommen ist, ändert nichts an der Tatsache, dass eine Arbeitsleistung im Rahmen eines zwischen dem Beschuldigten und der Ausländerin eingegangenen Beschäftigungsverhältnisses erbracht wurde. Insbesondere ergibt sich aus dem Umstand des zwischen dem Beschuldigten und der Ausländerin eingegangenen intimen Verhältnisses noch keine familienrechtliche Nahebezieh... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin (Bw) ist handelsrechtliche Geschäftsführerin der "W"-GmbH, die in Wien, B-gasse einen Lebensmittelkleinhandel betreibt. Bei einer Revision dieses Betriebes am 2.2.1999 (um 9.45 Uhr) stellte ein Beamter des Marktamtes fest, daß dort zwei namentlich genannte chinesische Staatsbürger (die Mutter und der Bruder der Bw) seit 24.12.1998 als Angestellte beschäftigt waren. Die Angaben über die Dauer und Art der Tätigkeit seien durch die im
Betreff: genannte Verantw... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Form der Einstellung ist im § 45 Abs 2 erster Satz VStG geregelt. Nach dieser Bestimmung genügt für die Einstellung ein Aktenvermerk mit
Begründung: , es sei denn, daß einer Partei Berufung gegen die Einstellung zusteht oder die Erlassung eines Bescheides aus anderen Gründen notwendig ist. Im Hinblick auf das in § 28a Abs 1 AuslBG normierte Berufungsrecht des Arbeitsinspektorates unter anderem in den Fällen des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ergibt sich die Notwendigkeit, die Ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der R-GesmbH zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, W-gasse, in ihrem dort befindlichen Handelsbetrieb in der Zeit vom 01.08.1995 bis 08.02.1996, die ausländische Dienstnehmerin Frau Elena M, geb am 8.6.1967, Staatsangehörigkeit: Rußland, als Sekretärin mit einem Monatslohn... mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt ein Basketballverein ohne Beschäftigungsbewilligung einen ausländischen Trainer, so ist der Obmann des Vereines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Firma, die angeblich einen Ausländer illegal beschäftigt, ihren Sitz nicht in Kärnten und fand die allenfalls gesetzwidrige Verwendung des Ausländers ebenfalls nicht in Kärnten statt, so mangelt es an der örtlichen Zuständigkeit einer kärntnerisch erstinstanzlichen Strafbehörde und kann der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten auch nicht als Berufungsbehörde zuständig werden, wenn eine örtlich unzuständige Erstinstanz ein Straferkenntnis erläßt. Im Falle von Übertre... mehr lesen...
Rechtssatz: Verantwortet sich der Beschuldigte damit, daß Gegenstand seiner Geschäftsbeziehung zum ausländischen Unternehmen und Arbeitgeber des A der Verkauf von verschiedenen Fleischwaren ab Werk ist, und der ausländische Vertragspartner den Kaufgegenstand selbst abholt, kann nicht davon gesprochen werden, daß das Unternehmen des Beschuldigten irgendwelche Arbeitsleistungen eines Ausländers in Anspruch nimmt. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß dem ausländischen Vertragspartner im ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch für die Dauer der Abwicklung des Erholungsurlaubes ist eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlich, weil davon auszugehen ist, daß Urlaub nur während des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses verbraucht werden kann. mehr lesen...
Begründung: Der
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses hat folgenden Wortlaut: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-Gesellschaft mbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, H-Straße am 14.11.1995 in Wien, B-gasse, den Ausländer Jan S, geb am 15.8.1967, als Arbeitnehmer mit Durchführung von Schneeräumungsarbeiten beschäftigt hat, obwohl für diesen Ausländer vom zuständigen Lande... mehr lesen...
Rechtssatz: Verpachtet der Beschuldigte seinen landwirtschaftlichen Betrieb an seine Ehefrau und bestand aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten keine Notwendigkeit Arbeitskräfte aufzunehmen und wird vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat die Beschäftigung von Ausländern nicht erwiesen, ist aus dem Grundsatz "in dubio pro reo" das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Mit den angefochtenen Straferkenntnissen wurden die Herren Peter G und Errol R schuldig erkannt, es als handelsrechtliche Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe der B-GesmbH mit Sitz in Wien zu verantworten zu haben, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 11.9.1995 im Betrieb in Wien, O-straße, die jugoslawische Staatsangehörige Frau B Snjezana, geboren am 28.9.1969, als Bedienerin beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländerin weder eine Beschäftigung... mehr lesen...
Beachte ebenso VWGH 98/09/0048 vom 1.7.1998 Rechtssatz: Bei der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 lit l AuslBG kommt es auf eine allfällige rechtliche Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt und einen korrespondierenden Unterhaltsanspruch nicht an, sondern nur darauf, ob der österreichische Elternteil seinem ausländischen Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. mehr lesen...
Rechtssatz: Gibt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH einen Teil eines Bauauftrages an eine andere Firma weiter und vereinbart darin: "Die zum Einsatz kommenden Arbeiter müssen, sofern es Ausländer sind, eine gültige Arbeitsbewilligung besitzen und ordentlich bei der GKK angemeldet sein. Die Papiere müssen zur Vorlage immer mitgeführt werden. Sollten Sie Ihre Arbeiter austauschen, so ist dies uns umgehend mitzuteilen." so bleibt der Beschuldigte, obwohl die Au... mehr lesen...
Begründung: Herr Alfred B ist Inhaber der Einzelfirma "F" und handelsrechtlicher Geschäftsführer der B-GmbH. Beide Unternehmen sind in der Autopflegebranche tätig, und zwar mit dem Vertrieb von Produkten der Marke "B 2000", die F in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen. Am 24.5.1996 erstattete das Arbeitsinspektorat für den 19. Aufsichtsbezirk Anzeige wegen des Verdachtes von Übertretungen der Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) mit der Behauptung, eine durch z... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat im § 28a AuslBG nicht etwa sämtlichen Arbeitsinspektoraten in allen (dort erwähnten) Verwaltungsstrafverfahren nach dem AuslBG Parteistellung und Berufungslegitimation eingeräumt, sondern jeweils nur dem einen Arbeitsinspektorat, das die Strafanzeige erstattet bzw - bei Einleitung ohne Anzeige eines Arbeitsinspektorates - in dessen Aufsichtsbezirk sich die Betriebsstätte oder die auswärtige Arbeitsstelle befindet, auf die sich das Verfahren bezieht (vgl dazu... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat festgestellt, daß einer Ausländerin, ohne bei der Sozialversicherung gemeldet zu sein, Entgelt für ihre Tätigkeit in der Küche und für das Aufräumen von Zimmern bezahlt wurde, so ist bei Nichtvorliegen einer Beschäftigungsbewilligung von einer illegalen Ausländerbeschäftigung auszugehen. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16.9.1998, Zl. 98/09/0183-6, womit die Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwalt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Einwand des Beschuldigten, daß ihn an der zur Last gelegten Verwaltungsübertretung kein Verschulden trifft, da er sich zum Zeitpunkt der Kontrolle im Ausland war, exkulpiert nicht, da eine interne Delegierung von Verantwortungsbereichen den Arbeitgeber nur dann entschuldigt, wenn er glaubhaft dartut, daß er Maßnahmen ergriffen hat, um die Einhaltung der von ihm erteilten Anordnungen zu gewährleisten. Solches liegt nicht vor, wenn der Beschuldigte intern die Verantwortlichke... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im UVS-Verfahren festgestellt, daß im Jahre 1997 nicht die Absicht bestanden hat, die Ausländerin als Au-pair-Mädchen bei der Beschuldigten einzustellen, sondern daß sich die Ausländerin im Jahre 1997 lediglich einige Wochen in ihrem Haushalt aufhalten sollte, um zu überprüfen, ob sich die Ausländerin für eine Tätigkeit als Au-pair-Mädchen (im Sommer 1998) eignet, so liegt bei diesem Sachverhalt noch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetze... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Duldung einer Arbeitsleistung durch einen Ausländer allein, begründet noch keinen Verstoß gegen § 3 Abs 1 in Verbindung mit § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG. Unter einem Arbeitsverhältnis ist nach Arbeitsrecht ein Rechtsverhältnis, das die Leistung abhängiger fremdbestimmter Arbeit zum Inhalt hat und durch Arbeitsvertrag begründet wird, zu verstehen. Ein solches liegt dann nicht vor, wenn vier ausländische Staatsbürgerinnen zum Zeitpunkt einer Kontrolle für den Betrieb des Besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Bekannter der Inhaberin und Verantwortlichen des Betriebes (vorliegend eines Bordells) eine Ausländerin bei der Sozialversicherung anmeldet, macht diesen nicht zur verantwortlichen Person im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Beschäftigt der Beschuldigte auftrags der Bordellkonzessionsträgerin im Unternehmen der Auftraggeberin bewilligungslos eine Ausländerin, bleibt die Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich, auch wenn der Beschuldigte nicht als verantwortlich Beauftragter bestellt wurde, da eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit auf andere Personen ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich ist. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Nimmt die Beschuldigte eine Südafrikanerin, deren Muttersprache Afrikaans und deren Fremdsprache Englisch ist und an Epilepsie leidet, unter der Bedingung bei sich auf, daß die Ausländerin so lange bei ihr wohnen kann, bis sie in Oberösterreich ihre Angelegenheiten - Beschäftigungsbewilligung in Steyr, um näher bei ihrem Freund zu sein etc - erledigt hatte, liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auch dann nicht vor, wenn sie durch Organe... mehr lesen...
Begründung: Der Bw war zur Tatzeit unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der Ing Otto P Gesellschaft mbH (in der Folge kurz: P-GmbH) mit dem Sitz in Wien und gemäß § 9 Abs 1 VStG als zur Vertretung nach außen berufenes Organ für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften verantwortlich. Die P-GmbH war über Auftrag der W an deren Baustelle in Wien, L-berg mit "Fliesenlegerarbeiten" befaßt. Bei einer Kontrolle dieser Baustelle am 9.5.1996 durch Organe des Arbeitsinspektorates für B... mehr lesen...
Rechtssatz: Hält sich der Ausländer lediglich aus persönlichen Gründen im Geschäftslokal auf, wobei er in diesem Zusammenhang der Verkäuferin A eine Gefälligkeit erweisen wollte, ist nicht von einer illegalen Ausländerbeschäftigung auszugehen. (Einstellung des Verfahrens) mehr lesen...
Rechtssatz: Im Antimißbrauchsgesetz BGBl Nr 895/1995 wurde die Bestimmung aufgenommen, daß die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs 2 und Abs 3 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 - VStG, BGBl Nr 52 idjgF, für die Einhaltung dieses Bundesgesetzes erst rechtswirksam wird, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung, samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten, eingelangt ist. Dies gilt nicht für die Bestellung von ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, daß der Beschuldigte weder als Arbeitgeber noch als Beschäftiger der im
Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses genannten Ausländer in Betracht kommt, ist er verwaltungsstrafrechtlich nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht zur Verantwortung zu ziehen. (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 7 Abs 6 AuslBG erlischt die Beschäftigungsbewilligung u.a. mit Beendigung der Beschäftigung des Ausländers. Die Wirkung des § 7 Abs 6 AuslBG tritt zwar nicht schon dann ein, wenn bei gleichzeitiger Unterbrechung der Entgeltfortzahlung die Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung für eine verhältnismäßig kurze Dauer unterbleibt und der Wille beider Vertragsteile auf die fortdauernde Rechtswirksamkeit des Beschäftigungsverhältnisses gerichtet ist. Dies liegt aber dann ... mehr lesen...
Rechtssatz: Überläßt ein Unternehmer einem Ausländer kurzfristig seinen gesamten Warenbestand - vorliegend Verkaufsstand auf einem Krämermarkt - durch längere Zeit und verkauft der Ausländer auch Waren aus diesem Warenbestand und hatte der Beschuldigte auch Arbeitskräftebedarf - vorliegend zweimalige Antragstellung auf Beschäftigungsbewilligung - so liegt ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, welches der Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unterliegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß die Beschäftigung einer Ausländerin mangels faktischer Leistungsfähigkeit (bei einem Einkommen von S 6.180,-- Karenzgeld soll eine Ausländerin als Kindermädchen mit einer monatlichen Entlohnung von DM 300,-- bewilligungslos beschäftigt worden sein) aus tatsächlichen Gründen unmöglich war, ist die Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der illegalen Ausländerbeschäftigung exkulpiert. (Einste... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschäftigungsbewilligung wird für einen bestimmten Arbeitsplatz ausgestellt. Der Arbeitsplatz ist beruflich und örtlich bestimmt. Die berufliche Bestimmung umfaßt die berufliche Tätigkeit, wobei die Abgrenzung aufgrund der üblichen Berufsbezeichnungen, der Berufssysthematik, der berufskundlichen Materialien und der Praxis der Betriebe zu ziehen ist. Wurde im Rahmen dieser Systhematik dem Beschuldigten eine Beschäftigungsbewilligung aus der Berufsabteilung Dienstleistungsbe... mehr lesen...