Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 AuslBG

Unabhängige Verwaltungssenate

369 Dokumente

Entscheidungen 271-300 von 369

RS UVS Kärnten 1995/02/07 KUVS-1327-1328/3/94

Rechtssatz: Besucht ein Ausländer eine Verwandte in Österreich um diese zu einem Begräbnis abzuholen und war die Verwandte mit ihrer Arbeit (vorliegend Tellerwaschen) nicht fertig und half er ihr dabei, ohne Kenntnis des beschuldigten Dienstgebers, ohne entlohnt zu werden, obschon er lediglich ein Mittagessen im Rahmen der üblichen Bewirtung vor der Hilfstätigkeit einnahm und überdies im Ausland fest beschäftigt ist, so handelt es sich hier nicht um eine illegale Ausländerbeschäftigung son... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.02.1995

TE UVS Wien 1995/01/31 07/36/959/94

Begründung: Aufgrund einer Anzeige des Arbeitsamtes K und nach erstinstanzlichen Ermittlungen wurde der Berufungswerber (Bw) mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk, vom 3.10.1994 schuldig erkannt, er habe als Gewerbeinhaber in Wien, E-Straße, den ausländischen Staatsbürger Ivica I (im folgenden kurz: I) seit 28.2.1994 mit Elektrikerarbeiten beschäftigt, obwohl für den Genannten weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt noch eine... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 31.01.1995

RS UVS Wien 1995/01/31 07/36/959/94

Rechtssatz: Mit seinem Vorbringen, er habe für den - von ihm von 28.2 - 7.3.1994 unerlaubt beschäftigten - ausländischen Staatsbürger für die Zeit vom 1.6.1994 bis 31.5.1995 (Berufungsbescheid des LAA vom 1.6.1994) die geforderte Beschäftigungsbewilligung erhalten, vermag der Berufungswerber keinesfalls das Vorliegen eines bei der Strafbemessung nach den Regeln des VStG zu berücksichtigenden Milderungsgrund aufzuzeigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 31.01.1995

TE UVS Niederösterreich 1995/01/25 Senat-NK-92-064

Gegen den Beschuldigten wurde mit Aufforderung zur Rechtfertigung vom 9.3.1992 ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des §28 Abs1 Z1 lita Ausländerbeschäftigungsgesetz eingeleitet, indem ihm vorgeworfen wurde, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der *.*. G****** GesmbH mit dem Sitz in **** T******, H*** C****** Platz, zu verantworten, daß über diese Firma am 3.2.1992 im Ortsgebiet von **** E*****, Bezirk W*.... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.01.1995

TE UVS Wien 1995/01/19 07/02/8/94

Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der W GmbH in Wien, A-gasse, zu verantworten, daß diese Gesellschaft vom 14.6.1993 bis 18.6.1993 auf der Baustelle in Wien, L-platz, den jugoslawischen Staatsangehörigen M, und vom 7.6.1993 bis 11.6.1993 sowie vom 14.6.1993 bis 18.6.1993 auf der Baustelle in Wien, B-gasse, den jugoslawischen Staatsangehörigen E, welche ihr von... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/17 KUVS-K2-1295/7/94

Rechtssatz: Bestreitet der Beschuldigte den angeblich illegal beschäftigten Ausländer zu kennen, bestätigt der Polier des Beschuldigten in erster Instanz diese Verantwortung, scheint der Ausländer in keiner Richtung hin auf der Lohnliste des Beschuldigten auf und bleibt der Beschuldigte im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat bei seiner Verantwortung und konnte der Ausländer im zweitinstanzlichen Verfahren nicht als Zeuge vernommen werden und verbleibt als Belastungsbeweis nur d... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/12 KUVS-1872/2/94

Rechtssatz: § 21 VStG ist grundsätzlich auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz anwendbar (VwGH 92/09/0381 vom 19.05.1993). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.01.1995

RS UVS Kärnten 1995/01/10 KUVS-966-971/8/94

Rechtssatz: Ist dem Beschuldigten eine Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten im Sinne von § 9 Abs 4 VStG für eine bestimmte Baustelle nicht nachzuweisen und ist der Beschuldigte weder Arbeitgeber noch Beschäftiger von Ausländern, fällt ihm die illegale Beschäftigung von Ausländern auf der bestimmten Baustelle weder objektiv noch subjektiv zur Last (teilweise Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.01.1995

RS UVS Kärnten 1994/12/20 KUVS-K1-1512-1521/3/94

Rechtssatz: Aus dem Umstand allein, daß dem Arbeitsinspektor an einem tatörtlichen Abbruchhaus - welches im gegenständlichen Fall als Arbeitnehmerunterkunft diente - von sprachunkundigen Personen eine Visitenkarte der Firma des Beschuldigten vorgewiesen wird, kann noch nicht zwingend auf illegale Ausländerbeschäftigung der Firma des Beschuldigten oder des Beschuldigten persönlich geschlossen werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 20.12.1994

RS UVS Kärnten 1994/12/13 KUVS-1263/3/94

Rechtssatz: Folgt der Beschuldigte den Beteuerungen des Ausländers eine Arbeitserlaubnis zu besitzen, ohne sich über die Richtigkeit Gewißheit zu verschaffen, so exculpiert dies nicht von der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz wenn eine solche Arbeitserlaubnis fehlt. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.12.1994

TE UVS Tirol 1994/11/03 12/132-17/1993 12/133-10/1993

Mit dem bekämpften Straferkenntnis vom 16.08.1993, Zahl , wurde die Berufungswerberin für schuldig erkannt, sie habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma "O GmbH." zu verantworten, daß von dieser Firma am 28.08.1992 die tschechischen Staatsangehörigen   1. M J 2. S B 3. B J 4. S M 5. B F 6. C J sen. 7. C J jun. 8. K V   beim Neubau des G P in 6382 K, als Bauarbeiter beschäftigt worden seien, ohne daß der Firma für die Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung erteilt word... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 03.11.1994

RS UVS Kärnten 1994/10/11 KUVS-K2-1266/1/94

Rechtssatz: Eine Verfolgungshandlung unterbricht nur dann die Verjährung, wenn sie sich auf alle die der Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente bezogen hat. Dazu gehört auch, daß die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat auch hinsichtlich des Tatortes ausreichend konkretisiert ist. Unterlaufen daher diesbezüglich bei der ersten Verfolgungshandlung Fehler, so ist eine Sanierung ua nur dann möglich, wenn dem Beschuldigten noch innerhalb der Verjährungsfrist der Sachverhalt konkre... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.10.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/13 KUVS-504-507/4/94

Rechtssatz: Im Falle der Übertretungen gegen § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung (§ 2 Abs 1 AuslBG) ausländischer Arbeitskräfte eingegangen und von dort aus wäre die allenfalls fehlende Beschäftigungsbewilligung zu beantragen. Hingegen dient die Angabe des Ortes, an dem die illegal beschäftigten Ausländer ihre Arbeitsleistung erbracht haben, nur der näheren... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/09/06 KUVS-892-894/3/94

Rechtssatz: Trifft der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Baufirma im Gasthaus einen Ausländer der sich als Estrichleger vorstellte und bei einer inländischen Estrichfirma arbeitet, und gab der Beschuldigte gesprächsweise dem Ausländer bekannt, daß die Baufirma des Beschuldigten auf einer Baustelle Estricharbeiten durchzuführen hatte und der Beschuldigte beabsichtigte diese Arbeiten der Dienstgeberfirma des Ausländers zu vergeben und werden in der Folge auf dieser Ba... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 06.09.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/24 KUVS-687/1/94

Rechtssatz: Glaubt der Beschuldigte ohne Prüfung in Kenntnis der Bestimmung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes einer Ausländerin, sie würde über eine gültige Beschäftigungsbewilligung verfügen, so hat er zumindest fahrlässig in Kauf genommen, daß die Ausländerin ohne die im Gesetz geforderten Bewilligungen in seinem Betrieb beschäftigt wird und ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-1072/3/94

Rechtssatz: Verrichtet ein jugendlicher Ausländer Arbeiten in der Form, daß er wiederholt zur Mittagszeit zwischen 12.00 Uhr und 13.00 Uhr Speisen und Getränke austrägt und dafür täglich zwei Mahlzeiten erhält, so liegt eine Beschäftigung eines Ausländers vor und ist der Dienstgeber verwaltungsstrafrechtlich, bei Nichtvorliegen der nötigen Bewilligungen, nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz verantwortlich. Der Hinweis des Beschuldigten, daß lediglich Mahlzeiten und kein Entgelt für die T... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-1070/3/94

Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, er habe einen weiteren Antrag auf Beschäftigungsbewilligung für eine Ausländerin deshalb nicht vorgenommen, weil er die Ausländerin darauf aufmerksam machte, daß sie mehr als 12 Monate ohne Unterbrechung in Österreich beschäftigt war und selbst die Möglichkeit hat, beim Arbeitsamt einen Antrag auf Arbeitserlaubnis einzubringen, damit die periodischen Verlängerungen von Beschäftigungsbewilligungen entfallen könnten und der Beschuldigte auch Kontakt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/08/10 KUVS-1071/3/94

Rechtssatz: Behauptet die ausländische Beschäftigte eine unbeschränkte Beschäftigungsbewilligung (Arbeitserlaubnis), welche sich beim Vordienstgeber befinde, zu besitzen, und stellt der Arbeitgeber die Ausländerin an, stellt sich jedoch nach Urgenzen zur Vorlage der Urkunden durch den Arbeitgeber heraus, daß die Ausländerin keine Arbeitserlaubnis besitzt, meldet der Dienstgeber sofort nach Kenntnis dieses Sachverhaltes und nach Mitteilung durch den Sachbearbeiter des Arbeitsamtes die Auslä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.08.1994

RS UVS Kärnten 1994/06/21 KUVS-K1-671-672/3/94

Rechtssatz: Zieht der Beschuldigte in seinem von seiner Firma betriebenen Seniorenheim eine Frau, die dort als Flüchtling aus Bosnien untergebracht war, entgeltlich zu Reinigungsarbeiten heran, ohne daß die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlichen Bewilligungen vorliegen, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Diese Verantwortung erstreckt sich aber nicht auch auf den Ehemann der Reinigungsarbeiterin, wenn dieser, ohne Kenntnis des Beschuldigten, unentgeltlich seiner... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.06.1994

RS UVS Kärnten 1994/06/07 KUVS-391/8/94

Rechtssatz: Eine Beschäftigung eines Ausländers ist auch dann anzunehmen, wenn er bei der Herstellung eines Geländers dadurch mitwirkt, daß er während eines Schweißvorganges das Werkstück hielt und dabei Arbeitskleidung trug, die zum Teil (Oberteil) im Firmeneigentum stand. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.06.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/31 KUVS-664-668/3/94

Rechtssatz: Meldet eine Gesellschaft mbH Ausländer bei der Gebietskrankenkasse als Arbeitnehmer an, so macht dies vollen Beweis darüber, daß diese Ausländer Arbeitnehmer der anmeldenden Gesellschaft mbH sind und der Arbeitgeber dann verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich ist, wenn die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz erforderlichen Bewilligungen nicht vorliegen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.05.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/18 KUVS-497-498/3/94

Rechtssatz: Wird im Ladungsbescheid und dem folgend im erstinstanzlichen Straferkenntnis dem Beschuldigten zur Last gelegt Ausländer zu beschäftigen, obwohl ..."die genannten Ausländer nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen Beschäftigungsbewilligung gewesen seien ..." ist die erstinstanzliche Entscheidung mit Rechtswidrigkeit belastet, weil § 3 Abs 1 AuslBG vorsieht, daß ein Arbeitgeber einen Ausländer nur beschäftigen darf, wenn ihm (dem Arbeitgeber) für diesen (den Ausländer) eine B... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.05.1994

TE UVS Wien 1994/05/16 07/26/444/93

Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie sind als Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Christine B GmbH dafür verantwortlich, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, G-Straße am 20.2.1992 in Wien 2, auf dem Messegelände im Prater die Ausländer, und zwar 1) Kazimierz M, geb 1955, poln Staatsbürger, 2) Marek K, geb 1954, poln Staatsbürger, 3) Jacek S, geb 1945, poln Staatsbürger und am 22.2.1992 die Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 16.05.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/10 KUVS-767/3/94

Rechtssatz: Verständigt der Beschuldigte sofort die Gendarmerie nachdem ihm Zweifel kamen, daß es sich bei einem Besucher um einen Ausländer handelt, bei welchem die Gefahr besteht, daß er sich in Kenntnis seiner Identität durch den Beschuldigten dieser sich entfernen und untertauchen würde, und veranlaßt der Beschuldigte den Ausländer, um diesen zu einem weiteren Verbleib zu bewegen, Ofenröhren des Beschuldigten zu putzen, so liegt eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.05.1994

RS UVS Kärnten 1994/05/10 KUVS-749/3/94

Rechtssatz: Wird eine als Flüchtling betreute Person vom Beschuldigten regelmäßig von K nach X gebracht, wo auch der Beschuldigte arbeitet und besucht der Flüchtling regelmäß in X Hochschulkurse und hält sich bis zur Heimreise, - Fahrgelegenheit mit dem Beschuldigten -, in dessen Betrieb auf und wird für allfällige Leistungen im Betrieb ein Entgelt weder versprochen noch tatsächlich bezahlt, liegt kein Arbeits- als auch kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor (Einstellung des Verfahrens)... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.05.1994

RS UVS Kärnten 1994/03/08 KUVS-1625/4/93

Rechtssatz: Legte der Ausländer dem Dienstgeber einen "Aufnahmebogen" des Vereines für Ausländerberatung vor, war es erkennbar, daß es sich bei diesem vorgewiesenen Dokument dem Inhalt nach weder um eine Beschäftigungsbewilligung, noch eine Arbeitserlaubnis, noch einen Befreiungsschein handelte. In der Außerachtlassung dieser nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt und Aufmerksamkeit in Verbindung mit der tatsächlichen Beschäftigungsaufnahme ist im Hinblick auf den objektiven strafbaren Tat... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.03.1994

RS UVS Kärnten 1994/02/15 KUVS-82/4/94

Rechtssatz: Kommt zum Beschuldigten ein befreundeter Ausländer - vorliegend slowenischer Staatsbürger - zu Besuch und schneidet in Abwesenheit des Beschuldigten und ohne dessen Kenntnis die Gartenhecke des Beschuldigten und häuft die Heckenschnittabfälle auf, so liegt kein Arbeits- und kein arbeitnehmerähnliches Verhältnis vor, da es sich dabei lediglich um einmalige Gefälligkeitsdienste im Rahmen einer bestehenden Freundschaft handelte und der befreundete Ausländer die Tätigkeit auch nich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.02.1994

RS UVS Kärnten 1994/01/27 KUVS-97/1/94

Rechtssatz: Verrichtet ein langjähriger Sommergast (Holländer) kurzfristig in einem Gasthof, in welchem er sich auf Urlaub befindet, Aushilfsarbeiten, ohne daß der Beschuldigte im Besitze einer Beschäftigungsbewilligung für ihn war, verantwortet der Betreiber des Gasthofes, als Dienstgeber, die Verwaltungsübertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.01.1994

RS UVS Kärnten 1994/01/12 KUVS-1470-1471/6/93

Rechtssatz: Ist ein Ausländer auf einer Baustelle nur damit beschäftigt einen PKW eines Freundes zu reparieren, den er selbst durch einen Verkehrsunfall beschädigte, steht er zur Baufirma, die auf der Baustelle tätig ist, in keinem Beschäftigungs- oder beschäftigungsähnlichen Verhältnis. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 12.01.1994

RS UVS Kärnten 1993/12/10 KUVS-1541-1543/5/93

Rechtssatz: Errichtete der Beschuldigte unter Beistellung von Eigenleistungen in Form der Mitarbeit von Freunden an der Baustelle ein Eigenheim, wobei auch drei slowenische Staatsbürger auf der Baustelle behilflich waren, - die täglich von Slowenien zureisten und am Abend heimfuhren, für die Tätigkeit vom Beschuldigten kein Entgelt, jedoch Verpflegung erhielten, der Beschuldigte auch kein Benzingeld zahlte, also die Tätigkeit als reiner Freundschaftsdienst für den Beschuldigten erbracht wu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.12.1993

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