RS UVS Kärnten 1995/01/12 KUVS-1872/2/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.01.1995
beobachten
merken
Rechtssatz

§ 21 VStG ist grundsätzlich auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz anwendbar (VwGH 92/09/0381 vom 19.05.1993).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten