RS UVS Kärnten 1994/01/12 KUVS-1470-1471/6/93

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Veröffentlicht am 12.01.1994
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Rechtssatz

Ist ein Ausländer auf einer Baustelle nur damit beschäftigt einen PKW eines Freundes zu reparieren, den er selbst durch einen Verkehrsunfall beschädigte, steht er zur Baufirma, die auf der Baustelle tätig ist, in keinem Beschäftigungs- oder beschäftigungsähnlichen Verhältnis.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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