Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 AuslBG

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Entscheidungen 91-120 von 369

TE UVS Niederösterreich 2004/03/24 Senat-BN-03-0002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 6 August 2002, Zl *-*****-**, wurde der Berufungswerber wegen Übertretungen gemäß § 28 Abs 1 Z 1 lit a iVm § 3 Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz mit drei Geldstrafen in Höhe von je ? 1500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 5 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, dass der Berufungswerber als Arbeitgeber am 24 Juli 2001 in B** V*****, K************* S***** **, drei nam... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 24.03.2004

RS UVS Niederösterreich 2004/03/24 Senat-BN-03-0002

Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Einholung einer Beschäftigungsbewilligung nach § 3 Abs 1 AuslBG trifft auch jene Personen, die Leistungen einer als arbeitnehmerähnlich zu qualifizierenden Arbeitskraft entgegennehmen.   Der Berufungswerber war als Bauherr zur Einholung von Beschäftigungsbewilligungen verpflichtet, zumal er die Arbeiten in Auftrag gegeben und die Leistungen der Ausländer entgegen genommen hat, welche ihm in wirtschaftlicher Abhängigkeit erbracht wurden bzw deren Nutzen er ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 24.03.2004

RS UVS Kärnten 2004/03/03 KUVS-K1-24/6/2004

Rechtssatz: Der objektive Sachverhalt der bewilligungslosen Beschäftigung ist gegeben, wenn ein Ausländer, welcher im Rahmen seines Studienaufenthaltes in Europa (teils in Italien  und teils in Österreich)  in einzelnen American Football Spielen mitspielt und seine Kenntnisse als Football Trainer zur Verfügung stellt, auch wenn dies lediglich gegen Unterkunft und Essensbons, finanziert durch Sponsorengelder, in einem Zeitraum von 21.03.2002 bis 22.08.2003 am Wochenende erfolgte. Ebenso ist... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 03.03.2004

RS UVS Kärnten 2004/02/25 KUVS-1771-1772/8/2003

Rechtssatz: Wer Ausländer als Stubenmädchen und Abwäscher in seinem Betrieb beschäftigt, ohne dass ihm für diese Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung oder Zulassung als Schlüsselkraft erteilt noch eine Anzeigebestätigung oder Arbeitserlaubnis oder ein Befreiungsschein oder ein Niederlassungsnachweis ausgestellt wurde, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Ausländer, Ausländerbeschäftigung, Abwäscher, Stubenmädchen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.02.2004

TE UVS Burgenland 2004/02/18 019/10/03036

Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis Folgendes zur Last:   ?Sie haben es als nach auáen zur Vertretung Berufener der Firma S* Gesellschaft mbH, *** zu verantworten, dass die Firma S* Gesellschaft mbH die nachfolgenden ausl?ndischen Staatsangeh”rigen am 08 05 2003 gegen 08 15 Uhr Fa F* GesmbH,  als Hilfskr?fte zur Verfgung gestellt haben, obwohl fr einen Arbeiter keine arbeitsmarktrechtliche Bewilligung vorlag bzw fr vier Arbe... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 18.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/18 019/10/03036

Rechtssatz: Aufgrund Art 6 Abs 1 des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens ist es zulässig, den Geltungsbereich einer für einen Ausländer ausgestellten Grenzgängerbewilligung auch auf Gebiete außerhalb der Grenzzone zu erweitern. Eine solche Ausweitung des örtlichen Geltungsbereiches bedarf aber der Genehmigung des betreffenden Staates; hier konkret der Vollzugsbehörde im Sinne des Art 5 des Grenzgängerabkommens. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/18 019/10/03036

Rechtssatz: Weder § 6 Abs 2 AuslBG noch Art 6 des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens rechtfertigen die Überschreitung des örtlichen Geltungsbereiches einer Grenzgängerbewilligung, die aufgrund des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens erteilt wurde. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltungsbereich, Grenzgängerbewilligung, Ungarn mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/18 019/10/03036

Rechtssatz: Die einem Ausländer nach dem mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommen ausgestellte Grenzgängerbewilligung ersetzt eine sonst erforderliche Beschäftigungsbewilligung, sofern die vom Ausländer ausgeübte Tätigkeit vom sachlichen und örtlichen Geltungsbereich der Grenzgängerbewilligung umfasst ist. Die Strafbestimmung des § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist daher dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass das Fehlen einer Beschäftigungsbewilligung für einen Ausländer dann nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/18 019/10/03036

Rechtssatz: Wird der örtliche Geltungsbereich einer aufgrund des mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommens erteilten Grenzgängerbewilligung überschritten, hat dies nicht zur Folge das die bereits erteilte Grenzgängerbewilligung obsolet wäre und das Grenzgängerabkommen nicht mehr anzuwenden wäre Vielmehr sieht Art 9 Abs 2 des Grenzgängerabkommens ausdrücklich die Möglichkeit der Entziehung einer Grenzgängerbewilligung vor, wenn Tatsachen eintreten oder nachträglich bekannt werden, wel... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.02.2004

RS UVS Burgenland 2004/02/18 019/10/03036

Rechtssatz: Die im mit Ungarn abgeschlossenen Grenzgängerabkommen enthaltenen Bestimmungen sind aufgrund ausreichender Bestimmtheit einer unmittelbaren Anwendung zugänglich. Schlagworte Grenzgänger, Grenzgängerabkommen, örtlicher Geltungsbereich, Grenzgängerbewilligung, Ungarn mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 18.02.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/22 KUVS-1922/6/2003

Rechtssatz: Gefälligkeitsdienste fallen nicht unter die bewilligungspflichtige Beschäftigung des AuslBG. Als Gefälligkeitsdienst sind kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt, die vom Leistenden aufgrund spezifischer  Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden. Erfolgte der Abtransport einer Walze  und das Beseitigen von Laub im Rahmen eines Besuches, welchen der Ausländer bei einem Freund tätigte, der im Unternehmen der Beschuldigten beschäf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.01.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/21 KUVS-2053/4/2003

Rechtssatz: Hat der Obmann eines Basketballvereines entgegen § 3 Abs 1 AuslBG einen amerikanischen Staatsbürger in der Zeit vom 05.09.2003 bis 06.10.2003 als Basketballspieler beschäftigt, obwohl  weder eine Beschäftigungsbewilligung (§§ 4 und 4c AuslBG) oder Zulassung als Schlüsselkraft (§ 12 AuslBG) erteilt noch eine Anzeigenbestätigung (§ 3 Abs 5 AuslBG) oder eine Arbeitserlaubnis (14a AuslBG) oder ein Befreiungsschein (§§ 15 und 4c AuslBG) oder ein Niederlassungsausweis (§ 24 FrG) ausg... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.01.2004

RS UVS Kärnten 2004/01/19 KUVS-1859/4/2003

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte im Zuge einer Anstellung am 05.07.2003 übersehen, dass der Befreiungsschein der Ausländerin zu dieser Zeit bereits seine Gültigkeit verloren hat ? das war auf ein Versehen einer Mitarbeiterin im Lohnbüro zurückzuführen - und wurde in der Folge eine Ausstellung einer Beschäftigungsbewilligung beantragt, welche dem Beschuldigten mit Wirksamkeit vom 11.07.2003 ausgestellt wurde, so ist der Ausspruch einer Ermahnung iS § 21 Abs 1 VStG  gerechtfertigt, da von je... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 19.01.2004

RS UVS Kärnten 2003/12/15 KUVS-K1-1045/10/2003

Rechtssatz: Kann nicht mit der strafrechtlich gebotenen Sicherheit festgestellt werden, dass der Beschuldigte einen rumänischen Staatsanghörigen für Ausputzarbeiten im Wald sowie für Stallarbeiten ohne entsprechende Bewilligung beschäftigte, weil vor allem außer den Angaben des Rumänen keine weiteren Elemente für die Beschäftigung sprechen und der Ausländer Waldarbeiten weit ab vom Betrieb des Beschuldigten durchführte, so ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen. (Einstellung des Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.12.2003

RS UVS Kärnten 2003/11/21 KUVS-1050/6/2003

Rechtssatz: Hat der Beschuldigte als Taxiunternehmer bei Einstellung einer Aushilfsfahrerin keine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigt, da diese in aufrechter Ehe mit  einem österreichischen Staatsbürger lebte und hat die Aushilfsfahrerin den Beschuldigten nicht über die spätere Nichtigerklärung ihrer Ehe informiert, so ist ein Arbeitgeber, der entsprechend den gesetzlichen Vorschriften eine mit einem Österreicher verheiratete Ausländerin beschäftigt, nicht verpflich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.11.2003

RS UVS Kärnten 2003/10/14 KUVS-729/16/2003

Rechtssatz: Hält sich der Ausländer zum Zeitpunkt der Kontrolle durch die Organe der mitbeteiligten Partei im Bereich des Kebab-Standes des Beschuldigten auf und wurde er beim Tragen einer Kiste Salat zu diesem Geschäftslokal angetroffen, so ist nicht zwingend von einem Arbeits- oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis auszugehen.  Für die Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigung eines Ausländers iSd § 2 Abs. 2 AuslBG vorliegt, kommt es auf ?den organisatorischen Aspekt der wirtschaftlich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 14.10.2003

RS UVS Kärnten 2003/09/30 KUVS-1436/10/2002

Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in einer Reihe von Erkenntnissen wiederholt dargelegt, dass die Tätigkeit als Tänzerin und/oder Animierdame in Barbetrieben oder vergleichbaren Etablissements eine Beschäftigung iSd § 2 AuslBG darstellt (Erkenntnis vom 15.12.1999, Zahl: 99/09/0078 uva.). Gibt der Beschuldigte ein Preisniveau vor, zahlt Provisionen von konsumierten Getränken aus, hebt Mieten für die von ihm zur Verfügung gestellten Zimmer zur Ausübung der Prostitution ein und kontr... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 30.09.2003

RS UVS Kärnten 2003/08/28 KUVS-1986/6/2002

Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigung eines Ausländers nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz vorliegt, kommt es auf den organisatorischen Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit, sowie auf das konkrete Gesamtbild der Tätigkeit an, die die Person im Auftrag und für Rechnung eines anderen leistet. Weiters ob diese Tätigkeit so beschaffen ist, dass die Person aufgrund Art und Weise in der der Eine für den Anderen tätig ist, trotz allenfalls fehlender persönlicher ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.08.2003

RS UVS Kärnten 2003/08/21 KUVS-1175/2/2003

Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Anwendung des § 21 Abs. 1 VStG im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes möglich, kommt aber nur in Frage, wenn die Schuld des Beschuldigten geringfügig ist. Von geringfügigem Verschulden kann nur die Rede sein, wenn das tatbildmäßige Verhalten des Täters hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibt. Im vorliegenden Fall ist einer Mitarbeiterin des Ar... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.08.2003

RS UVS Kärnten 2003/07/29 KUVS-K2-1272/4/2003

Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Beschäftigung eines Ausländers im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes vorliegt, kommt es auf den ?organisatorischen Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit", also auf das konkrete Gesamtbild der Tätigkeit an. Entscheidend dafür, ob Arbeitnehmerähnlichkeit vorliegt, ist die wirtschaftliche Unselbständigkeit, wobei der organisatorische Aspekt der wirtschaftlichen Abhängigkeit entscheidet und nicht, ob die arbeitnehmerähnliche Person k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 29.07.2003

RS UVS Kärnten 2003/07/28 KUVS-1253/4/2003

Rechtssatz: Für die Strafverfolgung ist diejenige Behörde örtlich zuständig, in deren Sprengel die Verwaltungsübertretung begangen worden ist, auch wenn der zum Tatbestand gehörige Erfolg in einem anderen Sprengel eingetreten ist. In den Fällen von Übertretungen nach § 3 Ausländerbeschäftigungsgesetz ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpönte Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte einge... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 28.07.2003

RS UVS Kärnten 2003/07/24 KUVS-1399/4/2002

Rechtssatz: Gefälligkeitsdienste fallen nicht unter die Bewilligungspflicht des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Als Gefälligkeitsdienste können dabei kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste angesehen werden, die vom Leistenden aufgrund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden. Der Übergang zwischen Gefälligkeitsdienst und kurzfristiger Beschäftigung im Sinne des AuslBG´s ist fließend. Es müssen alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.07.2003

RS UVS Kärnten 2003/07/24 KUVS-848/4/2003

Rechtssatz: Der Arbeitgeber - gegenständlich die Betreiberin eines Gastgewerbebetriebes ? ist verpflichtet, sich vor Aufnahme der Beschäftigung eines Ausländers umfassend über dessen Berechtigung einer gewerbsmäßigen Beschäftigung im Bundesgebiet zu erkundigen und ist für die Nichteinhaltung dahingehender gesetzlicher Bestimmungen verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Eine Delegierung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit sieht das Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 24.07.2003

RS UVS Kärnten 2003/07/15 KUVS-730/15/2003

Rechtssatz: Als Beschäftigung gilt gem. § 2 Abs. 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz die Verwendung unter anderem in einem Dienstverhältnis, worunter jede Tätigkeit in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit zu verstehen ist. Dabei ist das wesentliche Tatbestandselement der Beschäftigung ausschließlich nach dem wirtschaftlichem Gehalt der Tätigkeit und nicht nach der äußeren Erscheinungsform zu beurteilen. Es kann daher ? wie gegenständlich der Fall ? nicht von vornherein davon ausgega... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.07.2003

RS UVS Kärnten 2003/03/13 KUVS-1785/4/2002

Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in ständiger Rechtssprechung zum § 2 Abs. 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz ausgeführt, dass Gefälligkeitsdienste nicht unter die Bewilligungspflicht des Ausländerbeschäftigungsgesetzes fallen. Als Gefälligkeitsdienste könne dabei kurzfristige, freiwillige und unentgeltliche Dienste anerkannt werden, die vom Leistenden aufgrund spezifischer Bindungen zwischen ihm und dem Leistungsberechtigten erbracht werden. Der Übergang zwischen Gefälligkeitsdiens... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 13.03.2003

RS UVS Kärnten 2003/02/21 KUVS-1612-1614/9/2002

Rechtssatz: Subjektiv kann dem Beschuldigten die illegale Ausländerbeschäftigung dann nicht zur Last gelegt werden, wenn er die ausländischen Arbeitskräfte bereits mehrere Jahre kannte und bei diversen Arbeiten, an denen er als Richtmeister beteiligt war, wahrnehmen konnte und ihm der Beschäftiger der Ausländer auch Unterlagen vorlegte, aus denen ersichtlich war, dass die drei Ausländer an der Firma beteiligt waren und ein Ausländer sogar im Gewerbeschein aufschien. (Einstellung des Verfah... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 21.02.2003

TE UVS Wien 2002/11/08 07/A/36/5183/2001

Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 16. Bezirk, nach Anhörung des Berufungswerbers (Bw) das Straferkenntnis vom 30.4.2001, mit welchem der Bw schuldig erkannt wurde, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Fritz H GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeberin mit Sitz in Wien, H-straße am 5.2.2001 in Wien, H-straße) ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.11.2002

RS UVS Wien 2002/11/08 07/A/36/5183/2001

Rechtssatz: Nur ein qualifiziertes Geständnis und nicht ein ? allfälliges ? bloßes Zugeben des Tatsächlichen ist als mildernder Umstand zu werten (vgl zB das Erkenntnis des VwGH vom 29.3.1994, Zl 93/04/0086). Der Besch hat schon im Zuge des erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahrens den Versuch unternommen, die Schuld an der illegalen Beschäftigung einem seiner Mitarbeiter anzuhängen. Worin bei einer solchen Vorgangsweise ein als Milderungsgrund zu wertendes Geständnis gelegen sein solle... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.11.2002

TE UVS Wien 2002/10/08 07/A/36/7915/2001

Der Berufungswerber (Bw) war zur Tatzeit unbestritten handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-GmbH, die in Wien, P-ring, das Lokal ?S-Club" betreibt. Aufgrund einer Anzeige der Bundespolizeidirektion Wien erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, nach Anhörung des Bw das Straferkenntnis vom 8.8.2001, mit welchem der Bw schuldig erkannt wurde, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ d... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 08.10.2002

RS UVS Wien 2002/10/08 07/A/36/7915/2001

Rechtssatz: Es ist keinesfalls ausgeschlossen, dass ausländische Staatsbürger, die bei einer Firma in ihrem Heimatland nach den dortigen gesetzlichen Bestimmungen des Sozial- und Abgabenrechtes ordnungsgemäß angemeldet sind, gleichzeitig auch in Österreich ein nach dem AuslBG bewilligungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis eingehen können (vgl dazu zB das Erkenntnis VwGH vom 19.2.1993, Zl 92/09/0307). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 08.10.2002

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