RS UVS Kärnten 2004/12/20 KUVS-1998/4/2004

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Veröffentlicht am 20.12.2004
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Rechtssatz

Weist eine beim Berufungswerber als Geschäftsführer eines Gastgewerbebetriebes beschäftigte Ausländerin, die für die Beschäftigung erforderliche Bewilligung trotz mehrmaligem Nachfragen nicht nach, so ist guter Glaube an deren Vorliegen nicht ausreichend. Dem Berufungswerber hätten Zweifel kommen müssen, ob eine solche Bewilligung überhaupt vorliegend ist.

Schlagworte
guter Glaube an Vorliegen der Beschäftigungsbewilligung, Sorgfaltspflichten des Arbeitgebers, Ausländer, Ausländerbeschäftigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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