Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit (auf Antrag der XXXX ergangenem) Beschluss vom 23.03.2015, Zl. 5 E 5493/13 y - 86, verhängte das Bezirksgericht Tulln (im Folgenden: BG) gegen die Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv je € 100.000,00. Dieser Beschluss erwuchs am 07.04.2015 in Rechtskraft. Mit Verfügung vom 16.04.2015 ordnete das BG die Einhebung der Geldstrafen iHv je € Mit (auf Antrag der römisch 40 ergangenem) Beschluss vom 23.03.2015,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit (auf Antrag der XXXX ergangenem) Beschluss vom 12.02.2015, Zl. 5 E 5493/13 y - 78, verhängte das Bezirksgericht Tulln (im Folgenden: BG) gegen die Beschwerdeführer eine Geldstrafe iHv je € 270.000,00. Mit Beschluss vom 19.03.2015, Zl. 7 R 35/15z, gab das Landesgericht St. Pölten (im Folgenden: LG) u.a. dem dagegen erhobenen Rekurs der Beschwerdeführer vom 26.02.2015 keine Folge. Der Beschluss vom 12.02.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit den jeweils am 19.03.2009 beim Bezirksgericht XXXX gestellten - drei - Anträgen begehrten die beiden Beschwerdeführer hinsichtlich der Liegenschaft XXXX und XXXX 1. Mit den jeweils am 19.03.2009 beim Bezirksgericht römisch 40 gestellten - drei - Anträgen begehrten die beiden Beschwerdeführer hinsichtlich der Liegenschaft römisch 40 und römisch 40 - Strichaufzählung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Leibrentenvertrag vom 30.10.2014 übertrugen XXXX und XXXX als Miteigentümer (je zur Hälfte) und Verkäufer der zu übertragenden Liegenschaft EZ XXXX, Grundbuch XXXX, diese Liegenschaft an die nunmehrige Beschwerdeführerin und ihren Ehemann XXXX als Käufer (wiederum je zur Hälfte). 1. Mit Leibrentenvertrag vom 30.10.2014 übertrugen römisch 40 und römisch 40 als Miteigent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (XXXX-12) des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) wurde der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) mit Beschluss vom 27.10.2016 eine Geldstrafe iHv € 500,-- auferlegt, da die bP als Verpflichtete im Exekutionsverfahren dem Auftrag näher bezeichnete Bilder in ein bestimmtes Haus zurückzustellen, nicht fristgerecht nachgekommen war. 1. Im Grundverfahren (XXXX-12) des Bezirksgeri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Erstbeschwerdeführer XXXX ist Geschäftsführer der XXXX (Zweitbeschwerdeführerin). Der Erstbeschwerdeführer römisch 40 ist Geschäftsführer der römisch 40 (Zweitbeschwerdeführerin). Das Landesgericht Feldkirch (im Folgenden: LG) verhängte gegen beide Beschwerdeführer mit insgesamt 24 Zwangsstrafverfügungen vom 25.06.2014, zu den Zl. 47 Fr 1557 bis 1568/14, Zwangsstrafen wegen Verstoßes gegen die Offenleg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit am 18.04.2011 beim Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG) eingelangtem Schriftsatz beantragte die Beschwerdeführerin aufgrund des Schuldscheines vom 08.04.2011 die Einverleibung eines Pfandrechtes für die Darlehensforderung iHv € 399.784,00 samt höchstens 3 % Zinsen, höchstens 8 % Verzugs- zuzüglich Zinseszinsen und einer Nebengebührenkaution im Höchstbetrag von € 79.957,00 auf dem 1/1 Anteil der Beschwer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren GZ 00 TZ 8428/14 wurden der erstbeschwerdeführenden Partei (bP1) sowie der zweitbeschwerdeführenden Partei (bP2), beide damals vertreten durch die drittbeschwerdeführende Partei (bP3), Gerichtsgebühren gemäß TP 9 lit b Z 4 GGG iHv zweimal € 150.000,-- für die nicht in einem einheitlichen Antrag und durch verschiedene Rechtsanwälte beantragte Eintragung eines Simultanpfandrechtes iHv € 12.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Zahl 5 Cg 199/14p, wonach es die beschwerdeführenden Partei ab dem 25.02.2016 zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glückssp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Zahl 5 Cg 199/14p, wonach es die beschwerdeführenden Partei ab dem 25.02.2016 zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glückssp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG), GZ XXXX, stellte die minderjährige XXXX, vertreten durch den Magistrat der Stadt Wien MA 11, Amt für Jugend und Familie, am 15.06.2016 aufgrund einer rechtskräftigen und vollstreckbaren einstweiligen Verfügung des Bezirksgerichts XXXX zu GZ XXXX einen Exekutionsantrag gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) wegen eines Unterha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 15.07.2015 brachte die Beschwerdeführerin durch ihren Rechtsvertreter im Verfahren zu 206 C 825/15 t beim Bezirksgericht Graz-Ost (im Folgenden: BG) eine Besitzstörungsklage (Streitwert € 750,00) im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs wider die beklagten Parteien 1.) XXXX und 2.) XXXX ein. Auf der ersten Seite des Schriftsatzes war folgender Vermerk angebracht: "Kein Gebühreneinzug, Gerichtsgebühr wird ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Erlassung eines Zahlungsauftrags an die Beschwerdeführerin (BF) sowie der Erhebung einer Vorstellung durch diese wurde mit dem angefochtenen Bescheid vom 08.06.2017, zugestellt am 12.06.2017, die BF zur Zahlung der im Verlassenschaftsverfahren entstandenen Pauschalgebühren in Höhe von EUR 566.644,00 (Bemessungsgrundlage EUR 94.440.652,00) zuzüglich der Einhebungsgebühr in Höhe von EUR 8,00 verpflichtet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht XXXX zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund einer einstweiliger Verfügung des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 22.08.2014, wonach es die beschwerdeführenden Partei ab dem 25.08.2014 bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 26.08.2015 wurde die Ehe zwischen XXXX (BF) und XXXX geschieden. Im in der Verhandlung vom selben Tag geschlossenen Vergleich verpflichtete sich die BF "zur Bezahlung der gerichtlichen Vergleichsgebühr". Weiters wird im Vergleich festgehalten, dass es sich bei der Liegenschaft in XXXX, um eheliches Vermögen handle, welches zu gleichen Teilen unter der BF und XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Grundverfahren 1.1. Im Grundverfahren (GZ 53 Cg 16/11s) brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 15.09.2009 eine Klage beim Handelsgericht WIEN (im Folgenden: HG) ein, in der sie zusammengefasst einen Betrag von € 861.573,58 zuzüglich Zinsen begehrte. Weiters stellte sie ein Eventualbegehren indem sie im Wesentlichen die Feststellung begehrte, dass die Beklagte zur Tätigung eines we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Grundverfahren 1.1. Im Grundverfahren (GZ 53 Cg 16/11s) brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 15.09.2009 eine Klage beim Handelsgericht WIEN (im Folgenden: HG) ein, in der sie zusammengefasst einen Betrag von € 861.573,58 zuzüglich Zinsen begehrte. Weiters stellte sie ein Eventualbegehren indem sie im Wesentlichen die Feststellung begehrte, dass die Beklagte zur Tätigung eines we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Grundverfahren 1.1. Im Grundverfahren (GZ 53 Cg 16/11s) brachte die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 15.09.2009 eine Klage beim Handelsgericht WIEN (im Folgenden: HG) ein, in der sie zusammengefasst einen Betrag von € 861.573,58 zuzüglich Zinsen begehrte. Weiters stellte sie ein Eventualbegehren indem sie im Wesentlichen die Feststellung begehrte, dass die Beklagte zur Tätigung eines we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG), Zl 9 PU 136/10 s, beantragten zwei Kinder ihren Vater, die nunmehr beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP), ab 17.06.2006 zu Unterhaltszahlungen in näher genannter Höhe zu verpflichten. 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht römisch 40 (im Folgenden: BG), Zl 9 PU 136/10 s, beantragten zwei Kinder ihren Vater, die nunmehr beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 17.06.2016 durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter XXXX beim Bezirksgericht Zell am See im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs als Klägerin eine Mahnklage in Höhe von 6000 Euro (Teilschadensbetrag) gegen XXXX als Beklagten ein (Geschäftszahl XXXX ) 1. Die Beschwerdeführerin brachte am 17.06.2016 durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Traun zu 28E 2228/15i geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteils des Landesgerichtes Linz vom 09.10.2014, Zl. 38 Cg 23/14s-7. 2. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 05.10.2016, 28E 2228/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 13.11.2015, 21 Bl 292/15x, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens abgewiesen (Spruchpunkt 1.) und dem Beschwerdeführer als Fortführungswerber gemäß § 196 Abs 2 StPO die Zahlung des Pauschalkostenbeitrags von EUR 90,00 aufgetragen (Spruchpunkt 2.). Der gegen die Kostenentscheidung (Spruchpunkt 2.) dieses Beschlusses erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begehrte mit an das Landesgericht Linz adressierter Eingabe vom 10.07.2014, ihn zum Nachtragsliquidator der (gelöschten) XXXX zu bestellen. Der Antrag wurde mit Beschluss des Beschluss des Landesgerichts Linz vom 05.09.2014, XXXX , abgewiesen. 1. Der Beschwerdeführer begehrte mit an das Landesgericht Linz adressierter Eingabe vom 10.07.2014, ihn zum Nachtragsliquidator der (gelöschten)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erstattete mit schriftlicher Eingabe vom 11.07.2016 Anzeige gegen einen in 4020 Linz niedergelassenen Rechtsanwalt wegen § 146 StGB. Nach Einstellung des Strafverfahrens seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft Linz am 22.07.2016 beantragte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 03.08.2016 die Fortsetzung des Strafverfahrens. 1. Der Beschwerdeführer erstattete mit schriftlicher Eingabe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 11.08.2016 brachte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) seitens ihrer rechtsfreundlichen Vertretung beim Bezirksgericht XXXX eine Unterhaltsklage auf Rechnungslegung und Erhöhung des Unterhaltes mit einem seitens der BF bewerteten Streitwertes in der Höhe von EUR 3.000,00 ein. Mit Urteil des Bezirksgerichtes (BG) XXXX vom 11.02.2014 wurde der Beklagte schuldig gesprochen, der Klägerin ab 01.12.2012... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 05.03.2013, XXXX , wurde die Verlassenschaft nach XXXX dem XXXX zur Gänze eingeantwortet, wodurch dieser außerbücherlicher Eigentümer an 82/1890 Anteilen der Liegenschaft EZ XXXX , Grundbuch XXXX , verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung XXXX , wurde. 1. Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes römisch 4... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In der Zwangsversteigerungssache des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) , XXXX, XXXX gegen XXXX. wurde von einem Sachverständigen der Verkehrswert der Liegenschaft XXXX samt den darauf befindlichen Räumlichkeiten mit gerundet EUR 219.000,00 festgestellt. In der Folge wurde dieser Schätzwert den Parteien bekannt gegeben. Dagegen wurden keine Einwendungen erhoben. Am 10.10.2011 erging durch das BG das Versteige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.10.2016 brachte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) einen Antrag auf Abänderung des Zulässigkeitsausspruches verbunden mit einer außerordentlichen Revision sowie verbunden mit Anträgen auf Vorlage gem. Art 89 B-VG gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen XXXX vom XXXX, beim Bezirksgericht XXXX ein. Diesem Verfahren liegt ein von der BF als Klägerin angestrengtes Verfahren mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 05.07.2016 brachte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) seitens ihrer rechtsfreundlichen Vertretung eine Oppositionsklage, einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigungen und einen Antrag auf Aufschiebung der Exekutionen beim Bezirksgericht XXXX wegen eines Streitwertes in der Höhe von EUR 4.448,84 ein. römisch 40 wegen eines Streitwertes in der Höhe von EUR 4.448,84 ein. Dabei wur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Endbeschluss des Bezirksgerichtes XXXX vom 27.07.2016 wurde die von der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) eingebrachte Klage in einem Besitzstörungsverfahren abgewiesen. Dagegen brachte die BF mit Schriftsatz vom 03.10.2016 das Rechtsmittel des Rekurses ein. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) des Präsidenten des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom 05.1... mehr lesen...