Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin wurde in einem Strafverfahren des Landesgerichtes Korneuburg (im Folgenden: LG) wegen des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach dem Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt (Urteil vom 26.11.2015, Zl. XXXX ). Weiters wurde im selben Urteil gemäß gemäß § 20 Abs. 1 StGB ein Betrag von EUR 38.878,68 für verfallen erklärt. 1. Die Beschwerdeführerin wurde in einem Strafverfahren des Lande... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Erlassung eines Zahlungsauftrags an die BF 3 und 4 sowie der Erhebung einer Vorstellung durch die BF 1-4 wurden mit dem angefochtenen Bescheid vom 10.08.2016, dem Rechtsvertreter zugestellt am 18.08.2016, die XXXX und die XXXX (BF 3 und 4) zur Zahlung der für die Einverleibung eines Pfandrechts entstandenen Gebühren in Höhe von 23.040,00 (Bemessungsgrundlage: 1.920.000,00) zuzüglich der Einhebungsgebü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschlüssen des Bezirksgerichtes XXXX (folgend: BG) vom 19.03.2009, Zahl: XXXX, sowie vom 22.02.2010, Zahl: XXXX, wurden im Pflegschaftsverfahren betreffend die mj. Kinder der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: bP) die Gebühren des Sachverständigen mit € 2.688,- und € 264,- bestimmt, deren Auszahlung aus Amtsgeldern angeordnet und ausgesprochen, dass die Ersatzpflicht beide Elternteile je zur Hä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In der Sachwalterschaftssache AZ XXXX des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: Bezirksgericht) verstarb der Betroffene am 16.02.2015. Mit Schriftsatz vom 19.02.2015 legte der Sachwalter dem Bezirksgericht seinen Schlussbericht sowie die Schlussrechnung vor und beantragte die Bestimmung einer Entschädigung. 1. In der Sachwalterschaftssache AZ römisch 40 des Bezirksgerichtes römisch 40 (im Folgenden: Bezir... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.11.2015, Zl. 340 NGB 102/2015-VNR 1, forderte die Kostenbeamtin des Landesgerichtes Eisenstadt für dessen Präsidenten im Zusammenhang mit der Einverleibung eines Pfandrechtes ins Grundbuch die Beschwerdeführerin (BF) auf, die Eintragungsgebühr gemäß TP 9 lit. b 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 09.11.2015, Zl. 340 NGB 102/2015-VNR 1, forderte die Kostenbeamtin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (Zahlungsauftrag) vom 10.03.2016, zugestellt am 16.03.2016, wurde der Beschwerdeführer (BF) zur Zahlung der für die gerichtliche Entscheidung über die Bestätigung der Pflegschaftsrechnung entstandenen Gebühren in Höhe von EUR 175,00 (Bemessungsgrundlage EUR 700,00) zuzüglich der Einhebungsgebühr in Höhe von EUR 8,00 verpflichtet. 2. Mit Schriftsatz vom 01.04.2016 (Poststempe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX) wurde die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 23.05.2016 wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB, des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, zweiter Fall StGB sowie des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 und Abs. 4 StGB verurteilt und gem. § 20 Abs. 3 StGB ein Betrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX) wurde die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 23.05.2016 wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall, 15 StGB, des Verbrechens der Verleumdung nach § 297 Abs. 1, zweiter Fall StGB sowie des Vergehens der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs. 1 und Abs. 4 StGB verurteilt und gem. § 20 Abs. 1 StGB ein Betrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren (AZ XXXX) wurde die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) am 04.10.2016 wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2, 148 zweiter Fall StGB verurteilt und gem. § 20 Abs. 3 iVm § 20 Abs. 4 StGB ein Betrag von € 100.000,-- für verfallen erklärt (ON 30). Das Urteil ist am 09.02.2017 nach Abweisung einer Berufung durch das OLG rechtskräftig gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 20.8.2014, 8 E 518/14 m-25, verhängte das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) im Rahmen eines Exekutionsverfahrens (Unterlassungsexekution) über die XXXX (in der Folge: beschwerdeführende Gesellschaft) und über XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) – die verpflichteten Parteien des Exekutionsverfahrens – wegen im Einzelnen aufgezählter Zuwiderhandlungen gegen den Exekutions... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Beschwerdeführer (BF) führte als Kläger ein Verfahren wegen Servitutsklage und Antrag auf einstweilige Verfügung (Streitwert EUR 10.000). Gegen die Entscheidung des BG XXXX erhob die beklagte Partei Rekurs und entrichtete diese auch die Pauschalgebühr gemäß TP 2 GGG. Über den Rekurs entschied das LG Salzburg mit Beschluss vom 03.10.2012. Darin wurde u.a. festgehalten, dass der BF die Rekursk... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes (BG) XXXX vom 14.03.2017, GZ 820 E 3/17s, wurde auf Grund einer gegen die beschwerdeführende Partei (im Folgenden: bP) als verpflichtete Partei bewilligten Exekution gemäß § 355 EO eine Geldstrafe von € 1. Mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichtes (BG) römisch 40 vom 14.03.2017, GZ 820 E 3/17s, wurde auf Grund einer gegen die beschwerdeführende Partei (im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 27.02.2014 beantragte die Beschwerdeführerin beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien (im Folgenden: BG) die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob zwei je 37/1043 Anteile (BLNr. 20 und BLNr. 21) der Liegenschaft EZ 71 KG 01008 XXXX aufgrund des Schenkungsvertrages vom 17.02.2014. Gleichzeitig beantragte die Beschwerdeführerin darin die Begünstigung gemäß § 26a GGG idF BGBl. I Nr. 1/2013. Für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Lastschriftanzeige vom 17.05.2016, Zl. XXXX VNR 2, wurden dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Gebühren/Kosten in Höhe von EUR 707,00 vorgeschrieben. 1. Mit Lastschriftanzeige vom 17.05.2016, Zl. römisch 40 VNR 2, wurden dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) Gebühren/Kosten in Höhe von EUR 707,00 vorgeschrieben. 2. Mit Schreiben, eingelangt am 13.06.2016, brachte der BF ein mit "Vorstellung" b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach erfolgloser Lastschriftanzeige wurde der Beschwerdeführerin (BF) mit Zahlungsauftrag vom 27.03.2015 die Zahlung von Eintragungsgebühren für Pfandrechte gem. TP 9 lit. b Z 4 GGG in Höhe von EUR 435,00 sowie EUR 65,00 und eine Einhebungsgebühr nach § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von EUR 8,00 aufgetragen. Dagegen erhob die BF durch ihre Rechtsvertretung Vorstellung und legte die Förderungszusicherung des Landes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 18.04.2016, XXXX, wurde über die Beschwerdeführerin im Rahmen einer gegen sie geführten Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 354 EO (aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteils des Landesgerichtes Linz vom 9.10.2014, Zl. XXXX, zur Erwirkung der Übergabe eines vollständigen und richtigen Buchauszuges) eine Geldstrafe in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 24.02.2016, XXXX, wurde über die Beschwerdeführerin im Rahmen einer gegen sie geführten Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 354 EO (aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteils des Landesgerichtes Linz vom 9.10.2014, Zl. XXXX, zur Erwirkung der Übergabe eines vollständigen und richtigen Buchauszuges) eine Geldstrafe in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 24.06.2016, XXXX, wurde über die Beschwerdeführerin im Rahmen einer gegen sie geführten Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 354 EO (aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteils des Landesgerichtes Linz vom XXXX, Zl. XXXX, zur Erwirkung der Übergabe eines vollständigen und richtigen Buchauszuges) eine Geldstrafe in der Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 17.12.2015, XXXX, wurde über die Beschwerdeführerin im Rahmen einer gegen sie geführten Exekution zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 354 EO (aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Teilurteils des Landesgerichtes Linz vom XXXX, Zl. XXXX, zur Erwirkung der Übergabe eines vollständigen und richtigen Buchauszuges) eine Geldstrafe in der Höh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist Klägerin des der Gebührenforderung zugrunden Verfahrens XXXX des Bezirksgerichts Linz. Mit ihrer am 09.11.2011 eingebrachten und mit einem Antrag auf pfandweise Beschreibung verbundenen Klage begehrte beschwerdeführende Partei die Zahlung von EUR 1.524,89 zuzüglich Zinsen sowie die Räumung und Übergabe der der im Verfahren beklagte Partei in Bestand gegebenen Wohnung Top ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Eingabe vom 15.01.2009 beantragte die Beschwerdeführerin (sowie die XXXX, im Folgenden: "XXXX", die XXXX [nunmehr: XXXX, im Folgenden:XXXX] und die XXXX [nunmehr XXXX, im Folgenden: XXXX]) durch ihren Rechtsvertreter beim Bezirksgericht Liesing (im Folgenden: BG) die Vornahme von Grundbuchseintragungen auf Grundlage des Realteilungsvertrages vom 17.12.2008. Mit Eingabe vom 15.01.2009 beantragte die Beschw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Braunau vom 21.12.2016, XXXX , wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 35.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 10.01.2017). 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Braunau vom 21.12.2016, römisch 40 , wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von € 35.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 16.03.2017 wurde der Beschwerdeführerin (BF) die Zahlung von Pauschalgebühren gemäß TP 2 Gerichtsgebührengesetz (GGG) in Höhe von EUR 1.088,00, eines Mehrbetrags in Höhe von EUR 21,00 und einer Einhebungsgebühr gemäß § 6a Abs. 1 GEG in Höhe von EUR 8,00, somit eines Gesamtbetrages in Höhe von EUR 1.117,00 vorgeschrieben. 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (dem Rechtsvertreter zugestellt am 11.04.2016) wurde der Beschwerdeführer (BF) zur Zahlung von Gebühren in Höhe von EUR 3.776,00 und der Einhebungsgebühr gem. § 6a Gerichtliches Einbringungsgesetz, BGBl. I Nr. 288/1962 (GEG), in Höhe von EUR 8,00 verpflichtet. 1. Mit dem angefochtenen Bescheid (dem Rechtsvertreter zugestellt am 11.04.2016) wurde der Beschwerdeführer (BF) zur ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Klägerin des der Gebührenforderung zugrunden Verfahrens 8 XXXX des Landesgerichts Salzburg. Mit der am 19.08.2014 eingebrachten Klage begehrte die Beschwerdeführerin, die im Verfahren beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Betrag von EUR 472.867,01 samt 4% Zinsen zu bezahlen sowie dass ferner festgestellt werde, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für sämtlichen zukü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit zwei Zahlungsaufträgen (Mandatsbescheiden) vom 5.3.2015 forderte die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) namens der Präsidentin des LandesgerichtesXXXX – der belangten Behörde – Frau XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin), Herrn XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) und Frau XXXX auf, die im Verlassenschaftsverfahren nach ihrem verstorbenen Bruder aufgelaufenen "Gebü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 30.3.2015, 22 E 2604/15 m, verhängte das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) im Rahmen eines Exekutionsverfahrens (Unterlassungsexekution) über den Beschwerdeführer (die verpflichtete Partei des Exekutionsverfahrens) wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von 8000 Euro. Dieser Beschluss wurde dem Beschwerdeführer am 31.3.2015 zu Handen seines damali... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Im Rahmen eines Zivilprozesses, in dem die beschwerdeführende Gesellschaft Klägerin war, brachte sie mit Schriftsatz vom 3.6.2015 einen Antrag an das Landesgericht XXXX (als Berufungsgericht) auf Abänderung des Zulässigkeitsausspruches ein und verband ihn mit der ordentlichen, in eventu außerordentlichen Revision an den Obersten 1.1. Im Rahmen eines Zivilprozesses, in dem die beschwerdeführende Gesellsch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) klagte durch ihre Rechtsvertretung auf Ehegattenunterhalt (Klage vom 09.02.2015) und begehrte folgendes Urteil: "Der Beklagte ist schuldig der Klägerin beginnend mit Februar 2015 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von EUR 530,-- zu bezahlen, wobei die bis zur Rechtskraft des Urteils fälligen Beträge binnen 14 Tagen, die fortlaufenden Beträge jeweils zum ersten des Monats zu bezah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 4.3.2015, 12 E 589/15 s-5, verhängte das Bezirksgericht XXXX (in der Folge: Bezirksgericht) im Rahmen eines Exekutionsverfahrens (Unterlassungsexekution) über den Beschwerdeführer (die verpflichtete Partei des Exekutionsverfahrens) wegen Zuwiderhandelns gegen den Exekutionstitel eine Geldstrafe von 2000 Euro. 1. Mit Beschluss vom 4.3.2015, 12 E 589/15 s-5, verhängte das Bezirksgericht röm... mehr lesen...