Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 11.05.2017, 11 E 5030/14w-191, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von € 600.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 21.08.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.08.2017, 11 E 5030/14w-203, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 600.000,-- sowie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 11.05.2017, 11 E 5030/14w-191, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von € 600.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 21.08.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 21.08.2017, 11 E 5030/14w-204, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 600.000,-- sowie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Wels vom 10.07.2017, 11 E 5030/14w-199, wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von € 400.000,-- verhängt. Dieser Beschluss erwuchs in Rechtskraft (Bestätigung der Rechtskraft am 02.11.2017). 2. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 02.11.2017, 11 E 5030/14w-215, wurde dem Beschwerdeführer aufgetragen, die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 400.000,-- sowie di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin erwarb aufgrund von fünf Kaufverträgen von fünf Miteigentümern deren Miteigentumsanteile an der XXXX, mit denen (teilweise) Wohnungseigentum verbunden ist, darunter die im grundbücherlichen Eigentum von XXXX stehenden Anteile B-LNR 32 und B-LNR 33 (667/7684 und 44/7684). Zum Zwecke der Finanzierung dieser Ankäufe wurde der Erstbeschwerdeführerin von der Zweitbeschwerdeführerin ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 28.8.2008 wurde die Ehe des Beschwerdeführers einvernehmlich geschieden. Am selben Tag schlossen die Parteien des Scheidungsverfahrens einen Vergleich, der auch die Obsorge für die minderjährige eheliche Tochter, das Besuchsrecht des Beschwerdeführers und den Kindesunterhalt umfasste. Am 11.11.2008 stellte die frühere Frau des Beschwerdeführers den Antrag, die Besuchszeiten abzuändern. Mit Beschluss v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Im Grundverfahren XXXX des Bezirksgerichtes XXXX (im Folgenden: BG) betreffend eine Oppositionsklage nach § 35 Exekutionsordnung (EO) standen die beiden beschwerdeführenden Parteien (im Folgenden: bP) als klagende Parteien zwei beklagten Parteien gegenüber. Die bP brachten durch ihren Rechtsvertreter mit Schriftsatz vom 06.12.2016 im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs gegen das Urteil des BG vom 04.11.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Zahlungsauftrag (Mandatsbescheid) vom 25.04.2017 wurde dem Beschwerdeführer (BF) die Zahlung einer Pauschalgebühr für eine Klage, Spesen eine Einhebungsgebühr und ein Mehrbetrag in einer Gesamthöhe von EUR 138,70 vorgeschrieben. 2. Mit Schreiben vom 12.05.2017 erhob BF dagegen Vorstellung. Diese begründete er im Wesentlichen damit, dass der zugestellte Bescheid keine Rechtsmittelbelehrung enthalte und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 14.03.2017 wurde der minderjährigen Tochter des Beschwerdeführers (im Folgenden: BF) seitens des Bezirksgerichtes XXXX (Pflegschaftssache zur GZ: XXXX) gem. §§ 3, 4 Z. 1 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ein monatlicher Unterhaltsvorschuss von EUR 200,00 für den Zeitraum vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2022 gewährt. römisch 40 (Pflegschaftssache zur GZ: römisch 40 ) gem. Paragraphen 3, 4, Zif... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2017 brachten die beschwerdeführenden Parteien seitens ihrer rechtsfreundlichen Vertretung Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes XXXX vom 01.03.2017 zur Gz: XXXX ein. Diesem Verfahren lag ein gegen die beschwerdeführenden Parteien als Beklagte geführtes Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines Mietvertrages zu Grunde. Das Feststellungsinteresse des Grundverfahrens wurde mit EUR ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Braunau am Inn zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Ried im Innkreis zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführende Partei ab dem 25.02.2016 zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 28.7.2014 stellten drei minderjährige Kinder des Beschwerdeführers, vertreten durch einen Jugendwohlfahrtsträger, einen Exekutionsantrag gegen ihn, da er Unterhalt schulde. Der Wert des betriebenen Anspruchs wurde mit 7179 Euro angegeben. Der Beschwerdeführer schulde einen Rückstand an Unterhaltszahlungen von (für alle drei betreibenden Gläubiger zusammen) 3279 Euro sowie monatlich (für alle drei zusamm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Linz geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Linz vom 05.08.2014, XXXX , bestehenden Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten fü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Kirchdorf an der Krems geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Oberlandesgerichtes Linz vom 30.09.2015 zu XXXX bestehenden Anspruchs - es im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer sind verpflichtete Parteien im vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund des vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 13.04.2016, XXXX , bestehenden Anspruchs - es zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Wels geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. XXXX , zur Durchsetzung des aufgrund des rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015, 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Wels geführten Vollstreckungsverfahren zu Zl. römisch 40 , zur Durchsetzung des aufgr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 20.11.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtete Partei im vor dem Bezirksgericht Traun geführten Vollstreckungsverfahren (Exekutionsbewilligungsbeschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 23.09.2014, XXXX ) zur Durchsetzung des vollstreckbaren Anspruchs - es sofort zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Dur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführenden Partei ist verpflichtete Partei des vor dem Bezirksgericht Wels zu XXXX geführten Vollstreckungsverfahrens zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Erwirkung einer unvertretbaren Handlung aufgrund des Urteils des Landesgerichtes Wels vom 18.12.2015 zur Zahl XXXX , wonach es die beschwerdeführenden Partei zu unterlassen habe, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Auss... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 10.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Saalfelden (im Folgenden: BG) die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu 1.158.022/1.668.390 Anteilen an der Liegenschaft EZ 38 GB 57307 XXXX aufgrund der am 19.12.2013 erfolgten Erteilung des Meistbotzuschlages (Zwangsversteigerung). Mit Schriftsatz vom 10.11.2014 beantragte der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Saalfelden (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Mit Leibrentenvertrag vom 30.10.2014 übertrugen XXXX und XXXX als Miteigentümer (je zur Hälfte) und Verkäufer der zu übertragenden Liegenschaft EZ XXXX , Grundbuch XXXX , diese Liegenschaft an den nunmehrige Beschwerdeführer und seine Ehefrau XXXX als Käufer (wiederum je zur Hälfte). 1. Mit Leibrentenvertrag vom 30.10.2014 übertrugen römisch 40 und römisch 40 als Miteigentümer (je... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Erlassung eines Zahlungsauftrags (zugestellt am 02.08.2017) an die Beschwerdeführerin (BF) sowie der Erhebung einer Vorstellung am 09.08.2017 durch diese wurde mit dem angefochtenen Bescheid (Zahlungsauftrag), zugestellt am 31.10.2017, die BF aufgefordert, die zehn jeweils mit Beschlüssen des BG Innere Stadt Wien zu den Zahlen 63 E 4655/16f-27 bis -33 (vom 07.03.2017) und -37 bis 39 (vom 17.03.2017) ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Traun vom 16.03.2017, XXXX , wurde über die Beschwerdeführerin – diese ist verpflichtete Partei im Vollstreckungsverfahren zur Durchsetzung des Anspruchs, es aufgrund der einstweiligen Verfügung des Landesgerichtes Wels vom 17.09.2014 XXXX zu unterlassen, Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Braunau vom 30.05.2017, XXXX , wurde über den Beschwerdeführer wegen des Zuwiderhandelns gegen das Unterlassungsgebot – im geschäftlichen Verkehr Geräte für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu betreiben oder einem Dritten den Betrieb von Geräten für die Durchführung von Glücksspielen in Form der Ausspielung zu ermöglichen, insbesondere durch Aufs... mehr lesen...