Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0253/51 E 6. Mai 1953 VwSlg 757 F/1953; RS 1 Stammrechtssatz
Für die Bemessung der Schenkungssteuer ist nicht entscheidend, was dem Beschenkten versprochen worden ist, sondern was er erhalten hat. * E 6.5.1953, 253/51 #1 VwSlg 757 F/1953
European Case Law Identi... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0914/51 E 27. Mai 1953 VwSlg 768 F/1953 RS 1 Stammrechtssatz
Die Schenkung eines Kraftwagens, den ein ausländischer Geschenkgeber im Ausland gekauft und auf seine Rechnung an den inländischen Beschenkten hat übersenden lassen, ist, auch wenn sie vorher von einem ausländischen Notar beurkundet worden war, ausgeführt und di... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0414/58 E 9. Juli 1958 VwSlg 1865 F/1958 RS 1 Stammrechtssatz
Die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde an den Beschenkten stellt noch keine Ausführung der Schenkung dar und vermag somit für sich allein die Steuerpflicht nicht auszulösen (Hinweis E 6.5.1953, 253/51 VwSlg 757 F/1953; E 27.5.1953, 914/51 Vw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1719/67 E 17. Oktober 1968 RS 1 Stammrechtssatz
Die Schenkung einer unbeweglichen Sache ist spätestens mit der grundbücherlichen Einverlebung des Eigentumsrechtes zugunsten des Geschenknehmers iSd § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955 ausgeführt. Die Schenkung einer unbeweglichen Sache ist spätestens mit der grund... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §116 Abs1; BAO §116 Abs2;ErbStG §12 Abs1 Z1 idF 1955/141;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs5; BAO § 116 heute BAO § 116 gültig ab 01.01.1962 BAO § 116 heute ... mehr lesen...
Index: 13/01 Staatsvertragsdurchführung19/01 Staatsvertrag von Wien32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1; BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z1 idF 1955/141;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1 idF 1955/141;ErbStG §20 Abs1;StV 1955 Art27 §2;StV 1955 DG 11te §1; BewG 1955 § 14 heute BewG 1955 § 14 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geä... mehr lesen...
Mit notariellem Ehe- und Übergabsvertrag vom 28. September 1967 übergaben die Eheleute F und TA unter bestimmten für den Streitfall nicht bedeutsamen Vorbehalten die ihnen je zur Hälfte gehörende Landwirtschaft in T gleichfalls je zur Hälfte ihrem Sohn F und ihrer Schwiegertochter OA, den nunmehrigen Beschwerdeführern. In Punkt 5 des Übergabevertrages wurde bestimmt, daß die Übergabe und Übernahme der zur Landwirtschaft gehörenden Liegenschaften und Liegenschaftsteile in den tatsächli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1953/05/06 0253/51 1 Stammrechtssatz Für die Bemessung der Schenkungssteuer ist nicht entscheidend, was dem Beschenkten versprochen worden ist, sondern was er erhalten hat. * E 6.5.1953, 253/51 #1 VwSlg 757 F/1953 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/07/09 0414/58 1 Stammrechtssatz Die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde an den Beschenkten stellt noch keine Ausführung der Schenkung dar und vermag somit für sich allein die Steuerpflicht nicht auszulösen (Hinweis E 6.5.1953, 253/51 VwSlg 757 F/1953; E 27.5.1953, 914/51 VwSlg 768 F/1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz:
Die Schenkung einer unbeweglichen Sache ist spätestens mit der grundbücherlichen Einverlebung des Eigentumsrechtes zugunsten des Geschenknehmers iSd § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955 ausgeführt. Die Schenkung einer unbeweglichen Sache ist spätestens mit der grundbücherlichen Einverlebung des Eigentumsrechtes zugunsten des Geschenk... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §7 Abs1;ErbStG §8 Abs4 litb; Beachte y10633;
y10662
Rechtssatz:
Die Schenkungssteuerpflicht entsteht im Falle der Schenkung einer Liegenschaft mit deren Übergabe und Übernahme in den Besitz des Geschenknehmers. Gesetzlich erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen sind Rechtsbedingungen. Die Erteilung dieser Genehmigungen oder Zu... mehr lesen...
Index: 23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AusgleichsO §144; BAO §207 Abs2 impl; BAO §208 Abs1 lita impl;ErbStG §12 Abs1 Z1; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §207 Abs2; BAO §208 Abs1 lita; BAO §5;ErbStG §12 Abs1 Z1; BAO § 207 heute BAO § 207 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 BAO § 207 gültig von 15.12.2010 bis 28.02.2014 zul... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10420;
yk10790;
yk10948
Rechtssatz:
Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlaßvermögens in der Zeit zwischen dem Erbanfall und der Einantwortung der Verlassenschaft sind für die Erbschaftsbesteuerung unmaßgeblich. * E VS 1.10.1964, 267/64 #1 VwSlg 3142 F/1964
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Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs5; Beachte y10421;
yk10791;
yk10947
Rechtssatz:
Stirbt der Erbe vor der Einantwortung des Nachlasses und sind zu seinen Lebzeiten Nachlaßgegenstände nicht mit Genehmigung des Nachlaßgerichtes veräußert oder Schulden des Nachlasses nicht unmittelbar aus der Verlassenschaft berichtigt worden, dann s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z3; Beachte y10715;
Rechtssatz:
Die in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall getroffene Vereinbarung, daß einem Dritten der Schenkungsgegenstand oder ein Teil desselben nach dem Ableben des Beschenkten zufallen soll, führt zur Steuerpflicht nach § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG selbst dann, wenn der Beschenkte mit dem Dritten gegen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Ist ein Erblasser während der Geltung der Grunderwerbsteuernovelle 1946 gestorben, sein Nachlaß aber erst nach dem 30.6.1952 eingeantwortet worden, dann ist von der Übertragung der Grundstücke des Erblassers an die Erben im Erbwege die Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Die Grundstücke sind mit dem einfachen Einheitswerte anzus... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Auch die Erbschaftssteuerschuld entsteht, wenn es sich um die Beerbung einer für tot erklärten Person handelt, erst mit Rechtskraft des Todeserklärungsbeschlusses. Nach diesem Zeitpunkt richtet sich auch die Bewertung des Nachlaßvermögens für Zwecke der Erbschaftssteuer (Hinweis E 30.4.1959, 833/57, VwSlg 2008 F/1959). E... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde an den Beschenkten stellt noch keine Ausführung der Schenkung dar und vermag somit für sich allein die Steuerpflicht nicht auszulösen (Hinweis E 6.5.1953, 253/51 VwSlg 757 F/1953; E 27.5.1953, 914/51 VwSlg 768 F/1953). European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Beachte y10957;
Rechtssatz:
Die Schenkung eines Kraftwagens, den ein ausländischer Geschenkgeber im Ausland gekauft und auf seine Rechnung an den inländischen Beschenkten hat übersenden lassen, ist, auch wenn sie vorher von einem ausländischen Notar beurkundet worden war, ausgeführt und die Schenkungssteuerschuld ist entstanden, sobald de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Beachte y10956;
Rechtssatz:
Wenn der Geschenkgeber die geschenkte Sache an einen Ort befördert, wo sie der Beschenkte übernehmen soll, ist die Zuwendung in der Regel als an diesem Ort ausgeführt anzusehen. Eine andere Beurteilung ist dann möglich, wenn die Wahl des Ortes nicht geeignet ist, den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg zu erre... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1; Beachte y10815;
yk10958
Rechtssatz:
Für die Bemessung der Schenkungssteuer ist nicht entscheidend, was dem Beschenkten versprochen worden ist, sondern was er erhalten hat. * E 6.5.1953, 253/51 #1 VwSlg 757 F/1953
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1953:1951000253.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1; Beachte y10952;
Rechtssatz:
Stirbt der Erbe vor Einantwortung des Nachlasses, so hat sein Nachlaß keine Erbschaftssteuer zu entrichten. * E 6.2.1952, 1571/49 #1 VwSlg 541 F/1952;
European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1952:1949001571.X01 Im RIS seit 06.02.1952 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1; Beachte y10978;
Rechtssatz:
Wenn die Erben des geschädigten Eigentümers die Rückstellung entzogenen Vermögens nach dem Dritten Rückstellungsgesetz aus dem Grunde der Nichtigkeit des Entziehungsvorganges verlangen, dann müssen sie diese "Nichtigkeit" auch für die erbsteuerrechtliche Beurteilung der Rechtslage beim Tode des Erblassers gegen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1; Beachte y10979;
Rechtssatz:
Die Bestimmungen des § 12 ErbStG über den Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftssteuerschuld gelten auch in Österreich. Bei Bemessung der Erbschaftssteuer von einem Pflichtteil, der erst nach Inkrafttreten der Erbschaftsteuernovelle 1946 in Anspruch genommen wurde, ist diese Novelle anzuwenden. Die Bestimmung... mehr lesen...