RS Vwgh 1971/11/4 1329/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.1971
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0914/51 E 27. Mai 1953 VwSlg 768 F/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Die Schenkung eines Kraftwagens, den ein ausländischer Geschenkgeber im Ausland gekauft und auf seine Rechnung an den inländischen Beschenkten hat übersenden lassen, ist, auch wenn sie vorher von einem ausländischen Notar beurkundet worden war, ausgeführt und die Schenkungssteuerschuld ist entstanden, sobald der Wagen dem Beschenkten im Inland abgeliefert worden ist.

*

E 27.5.1953, 0914/51 #1 VwSlg 768 F/1953;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970001329.X02

Im RIS seit

04.11.1971
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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