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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0914/51 E 27. Mai 1953 VwSlg 768 F/1953 RS 1Stammrechtssatz
Die Schenkung eines Kraftwagens, den ein ausländischer Geschenkgeber im Ausland gekauft und auf seine Rechnung an den inländischen Beschenkten hat übersenden lassen, ist, auch wenn sie vorher von einem ausländischen Notar beurkundet worden war, ausgeführt und die Schenkungssteuerschuld ist entstanden, sobald der Wagen dem Beschenkten im Inland abgeliefert worden ist.
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E 27.5.1953, 0914/51 #1 VwSlg 768 F/1953;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970001329.X02Im RIS seit
04.11.1971