RS Vwgh 1963/12/23 0583/63

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Veröffentlicht am 23.12.1963
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §3 Abs1 Z3;

Beachte

y10715;

Rechtssatz

Die in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall getroffene Vereinbarung, daß einem Dritten der Schenkungsgegenstand oder ein Teil desselben nach dem Ableben des Beschenkten zufallen soll, führt zur Steuerpflicht nach § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG selbst dann, wenn der Beschenkte mit dem Dritten gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages einen Vertrag schließt, inhaltlich dessen dieDie in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall getroffene Vereinbarung, daß einem Dritten der Schenkungsgegenstand oder ein Teil desselben nach dem Ableben des Beschenkten zufallen soll, führt zur Steuerpflicht nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3, ErbStG selbst dann, wenn der Beschenkte mit dem Dritten gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages einen Vertrag schließt, inhaltlich dessen die

"fideikommissarische Substitution" aufgehoben wird. *

E 23.12.1963, 583/63 #1 VwSlg 3000 F/1963

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1963000583.X01

Im RIS seit

30.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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