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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z1;Beachte
y10715;Rechtssatz
Die in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall getroffene Vereinbarung, daß einem Dritten der Schenkungsgegenstand oder ein Teil desselben nach dem Ableben des Beschenkten zufallen soll, führt zur Steuerpflicht nach § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG selbst dann, wenn der Beschenkte mit dem Dritten gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages einen Vertrag schließt, inhaltlich dessen dieDie in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall getroffene Vereinbarung, daß einem Dritten der Schenkungsgegenstand oder ein Teil desselben nach dem Ableben des Beschenkten zufallen soll, führt zur Steuerpflicht nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3, ErbStG selbst dann, wenn der Beschenkte mit dem Dritten gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages einen Vertrag schließt, inhaltlich dessen die
"fideikommissarische Substitution" aufgehoben wird. *
E 23.12.1963, 583/63 #1 VwSlg 3000 F/1963
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1963:1963000583.X01Im RIS seit
30.05.2001