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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §12 Abs1 Z2;Beachte
y10957;Rechtssatz
Die Schenkung eines Kraftwagens, den ein ausländischer Geschenkgeber im Ausland gekauft und auf seine Rechnung an den inländischen Beschenkten hat übersenden lassen, ist, auch wenn sie vorher von einem ausländischen Notar beurkundet worden war, ausgeführt und die Schenkungssteuerschuld ist entstanden, sobald der Wagen dem Beschenkten im Inland abgeliefert worden ist.
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E 27.5.1953, 0914/51 #1 VwSlg 768 F/1953;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1953:1951000914.X01Im RIS seit
27.05.1953