RS Vwgh 1953/5/27 0914/51

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Veröffentlicht am 27.05.1953
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Beachte

y10957;

Rechtssatz

Die Schenkung eines Kraftwagens, den ein ausländischer Geschenkgeber im Ausland gekauft und auf seine Rechnung an den inländischen Beschenkten hat übersenden lassen, ist, auch wenn sie vorher von einem ausländischen Notar beurkundet worden war, ausgeführt und die Schenkungssteuerschuld ist entstanden, sobald der Wagen dem Beschenkten im Inland abgeliefert worden ist.

*

E 27.5.1953, 0914/51 #1 VwSlg 768 F/1953;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1953:1951000914.X01

Im RIS seit

27.05.1953
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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