Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 211-240 von 295

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/12 89/16/0088

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war Komplementär, seine Eltern und zwei weitere physische Personen waren Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG) gewesen. Der betreffende Gesellschaftsanteil der am 17. Oktober 1913 geborenen Mutter des Beschwerdeführers hatte 11,666 % und der seines am 8. April 1900 geborenen Vaters 30 % betragen. Die Eltern des Beschwerdeführers hatten mit ihm am 30. August ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.07.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/7/12 89/16/0088

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der Beschwerdeführer war Komplementär, seine Eltern und zwei weitere physische Personen waren Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft (in der Folge: KG) gewesen. Der betreffende Gesellschaftsanteil der am 17. Oktober 1913 geborenen Mutter des Beschwerdeführers hatte 11,666 % und der seines am 8. April 1900 geborenen Vaters 30 % betragen. Die Eltern des Beschwerdeführers hatten mit ihm am 30. August ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 12.07.1990

RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0088

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0089 Besprechung in: ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.07.1990

RS Vwgh 1990/7/12 89/16/0088

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0089 Besprechung in: ÖStZ 1991, 562;
Rechtssatz: Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.07.1990

RS Vwgh 1989/9/7 88/16/0010

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Stichtag für die Bewertung des ererbten Vermögens ist somit der Todestag des Erblassers (Hinweis E 28.6.1989, 88/16/0047). European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1989

RS Vwgh 1989/9/7 88/16/0010

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 281;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Stichtag für die Bewertung des ererbten Vermögens ist somit der Todestag des Erblassers (Hinweis E 28.6.1989, 88/16/0047). European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.09.1989

RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1392;ErbStG §12 Abs1 Z2;GmbHG §26 Abs2;GmbHG §76 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 222;
Rechtssatz: Im Falle der Übertragung von Anteilen an einer GmbH ist die Ausführung der Zuwendung der Anteile iSd § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Aufnahme des Notariatsak... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0047

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 249; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0203 E 19. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0064

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1392;ErbStG §12 Abs1 Z2;GmbHG §26 Abs2;GmbHG §76 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 222;
Rechtssatz: Im Falle der Übertragung von Anteilen an einer GmbH ist die Ausführung der Zuwendung der Anteile iSd § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG zu dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem die Aufnahme des Notariatsak... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1989/6/28 88/16/0047

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 249; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0203 E 19. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.1989

RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Wurde zunächst ein Rentenstammrecht übertragen, auf das fünf Jahre später verzichtet wurde, so sind nicht die nunmehr tatsächlich geleisteten Zahlungen, sondern der kapitalisierte Rentenwert Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1988

RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Die Bewertung des bei einer Schenkung erworbenen Vermögens erfolgt regelmäßig nach dem Wert desselben im Zeitpunkt der Zuwendung. Wertveränderungen nach dem Stichtag bleiben außer Betracht (Hinweis E 22.1.1987, 86/16/0018). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1988

RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Bei der Übertragung eines Rentenstammrechtes entsteht die Steuerpflicht hinsichtlich des vollen Wertes des Rechtes sofort. Dieses Recht ist nach den Bestimmungen des § 16 BewG zu bewerten. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1988

RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Wurde zunächst ein Rentenstammrecht übertragen, auf das fünf Jahre später verzichtet wurde, so sind nicht die nunmehr tatsächlich geleisteten Zahlungen, sondern der kapitalisierte Rentenwert Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1988

RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Die Bewertung des bei einer Schenkung erworbenen Vermögens erfolgt regelmäßig nach dem Wert desselben im Zeitpunkt der Zuwendung. Wertveränderungen nach dem Stichtag bleiben außer Betracht (Hinweis E 22.1.1987, 86/16/0018). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1988

RS Vwgh 1988/9/9 87/16/0123

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 91;
Rechtssatz: Bei der Übertragung eines Rentenstammrechtes entsteht die Steuerpflicht hinsichtlich des vollen Wertes des Rechtes sofort. Dieses Recht ist nach den Bestimmungen des § 16 BewG zu bewerten. European Case Law Identi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1988

TE Vwgh Erkenntnis 1988/9/8 87/16/0169

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: DR (in der Folge: Vorerbin) war laut Grundbuchsauszug vom 1. April 1986 Eigentümerin eines mit Wohnungseigentum untrennbar verbundenen Liegenschaftsanteiles gewesen. Gleichzeitig war bei diesem Eigentumsrecht dessen Beschränkung durch die fideikommissarische Substitution zugunsten KS (in der Folge: Nacherbin) angemerkt gewesen. Laut schriftlichem Mietvertrag vom 1. April 1986 hatte die Vorerbin dem Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §613;BewG 1955 §9;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Trotz wirklicher Übergabe einer Eigentumswohnung durch die schenkende "Vorerbin an den beschenkten Dritten" bewirkt die ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot einschließende fideikomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §23 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Soweit einzelne Tatbestände (hier § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 iVm § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955) auf den rechtlichen Vorgang abstellen, geht schon zufolge § 21 Abs 2 BAO die rechtliche Beurteilung der wirtschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Anders als bei der GrEStG, hinsichtlich derer die Steuerschuld grundsätzlich bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht (Hinweis E 5.9.1985, 84/16/0117), entsteht bei Schenkungen unter Lebenden nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §613;BewG 1955 §9;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Trotz wirklicher Übergabe einer Eigentumswohnung durch die schenkende "Vorerbin an den beschenkten Dritten" bewirkt die ein Veräußerungsverbot und Belastungsverbot einschließende fideikomm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs2;BAO §23 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90;
Rechtssatz: Soweit einzelne Tatbestände (hier § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 iVm § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG 1955) auf den rechtlichen Vorgang abstellen, geht schon zufolge § 21 Abs 2 BAO die rechtliche Beurteilung der wirtschaf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/9/8 87/16/0169

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 1 Stammrechtssatz Anders als bei der GrEStG, hinsichtlich derer die Steuerschuld grundsätzlich bereits mit dem Verpflichtungsgeschäft entsteht (Hinweis E 5.9.1985, 84/16/0117), entsteht bei Schenkungen unter Lebenden nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.09.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0028

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;ABGB §938;ErbStG §12 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei einer aufschiebend bedingten Schenkung kann die Zuwendung im Regelfall nicht vor Eintritt der Bedingung als ausgeführt gelten (Hinweis E 25.11.1971, 1957/71, VwSlg 4316 F/1971). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0028

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;ABGB §938;ErbStG §12 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei einer aufschiebend bedingten Schenkung kann die Zuwendung im Regelfall nicht vor Eintritt der Bedingung als ausgeführt gelten (Hinweis E 25.11.1971, 1957/71, VwSlg 4316 F/1971). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0009

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Forderung, die am Todestag des Erblassers als einbringlich anzusehen ist und in der Folge - wenn auch in langfristig verzinsten Raten - beglichen wird, ist mit dem Nennwert anzusetzen. Kosten eines Rechtsstreites, die mit der Geltendmachung der bereits am Todestag des Erblassers be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0009

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0013 E 1. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlaßvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung (Hinweis E 13.10.1983, 82/15/0143, 0145). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 86/16/0203

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. Bei der Besteuerung der Erbschaft ist daher von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Änderungen in der Zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0009

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Forderung, die am Todestag des Erblassers als einbringlich anzusehen ist und in der Folge - wenn auch in langfristig verzinsten Raten - beglichen wird, ist mit dem Nennwert anzusetzen. Kosten eines Rechtsstreites, die mit der Geltendmachung der bereits am Todestag des Erblassers be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

RS Vwgh 1988/5/19 87/16/0009

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0013 E 1. Dezember 1987 RS 2 Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Änderungen in der Zusammensetzung des Nachlaßvermögens, die nach dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers eintreten, für die Erbschaftsbesteuerung grundsätzlich ohne Bedeutung (Hinweis E 13.10.1983, 82/15/0143, 0145). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.1988

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