Entscheidungen zu § 12 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

253 Dokumente

Entscheidungen 151-180 von 253

RS Vwgh 1995/8/30 95/16/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0173
Rechtssatz: Beim Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen im Zusammenhang mit einer Mietzinsrücklage besteht zu dem für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

RS Vwgh 1995/8/30 95/16/0098

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §11;ErbStG §12 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Jeder Erwerbsvorgang unterliegt für sich der Steuer (Hinweis E 26.1.1995, 94/16/0058, 0059). Eine mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entstandenen Steuerschuld kann durch privatrechtliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden (Hier: Übertragung eines Teils des Nachlasses an ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1995/8/30 95/16/0172

Aus den (wegen ihres rechtlichen und persönlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen) Beschwerden und den beiliegenden Ausfertigungen der angefochtenen Berufungsentscheidungen ergibt sich übereinstimmend, daß die beiden Beschwerdeführer je zu einem Drittel Erben nach der am 25. August 1993 verstorbenen Juliana R sind. Die Beschwerdeführer machten in ihren eidesstättigen Vermögensbekenntnissen jeweils eine "Steuerschuld aus Mietzinsrücklagen" geltend. Gegen die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.08.1995

RS Vwgh 1995/8/30 94/16/0034

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 Z2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z3;ErbStG §20 Abs1; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Noch nicht entstandene Steuerschulden können bei der Berechnung des Nachlaßvermögens nicht als Nachlaßschulden berücksichtigt werden. Abgesehen davon, daß Erbs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

RS Vwgh 1995/8/30 95/16/0172

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/16/0173
Rechtssatz: Beim Erwerb eines Gebäudes (Gebäudeteiles) von Todes wegen im Zusammenhang mit einer Mietzinsrücklage besteht zu dem für die Erbschaftsteuer maßgeblichen Z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0078

Der Beschwerdeführer schloß am 14. Jänner 1991 mit seinem Vater im Wege eines Notariatsaktes (der auch Rechtsgeschäfte mit bzw. zwischen anderen Familienmitgliedern beinhaltete) einen Vertrag, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "ÜBERGABS-, ERB. UND PFLICHTTEILVERZICHTSVERTRAG 1.) Herr K übergibt seinem Sohn Herrn P und dieser übernimmt in sein Eigentum folgende dem Übergeber gehörenden Liegenschaften: a) EINLAGE ZAHL 985 II R, bestehend aus den Grundparzellen 1952/3, 1952/... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/4 94/16/0078

Der Beschwerdeführer schloß am 14. Jänner 1991 mit seinem Vater im Wege eines Notariatsaktes (der auch Rechtsgeschäfte mit bzw. zwischen anderen Familienmitgliedern beinhaltete) einen Vertrag, der auszugsweise folgenden Inhalt hat: "ÜBERGABS-, ERB. UND PFLICHTTEILVERZICHTSVERTRAG 1.) Herr K übergibt seinem Sohn Herrn P und dieser übernimmt in sein Eigentum folgende dem Übergeber gehörenden Liegenschaften: a) EINLAGE ZAHL 985 II R, bestehend aus den Grundparzellen 1952/3, 1952/... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für Verkehrsteuern gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß eine einmal entstandene Steuerpflicht nicht wieder durch nachträgliche Ereignisse beseitigt werden kann, insbesondere nicht durch nachträgliche Parteienvereinbarungen (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088, 0089). Ebenso wie die Parteien einer Schenkung durch den nachträglichen Abschluß eines Kaufv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

RS Vwgh 1994/11/4 94/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Für Verkehrsteuern gilt ganz allgemein der Grundsatz, daß eine einmal entstandene Steuerpflicht nicht wieder durch nachträgliche Ereignisse beseitigt werden kann, insbesondere nicht durch nachträgliche Parteienvereinbarungen (Hinweis E 12.7.1990, 89/16/0088, 0089). Ebenso wie die Parteien einer Schenkung durch den nachträglichen Abschluß eines Kaufv... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/27 93/16/0129

Die Drittbeschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 18. Dezember 1989 verstorbenen Ehegatten Franz M. Die Ehegatten hatten einander in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben eingesetzt und ihre beiden Kinder (den Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin) auf den Pflichtteil beschränkt "mit dem Ersuchen, den Pflichtteil zinsenlos bis zum Ableben des überlebenden Ehegatten zu stunden". Nach Eintritt des Erbfalles schlossen die drei Beschwerdeführer ein ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/27 93/16/0129

Die Drittbeschwerdeführerin ist Alleinerbin nach ihrem am 18. Dezember 1989 verstorbenen Ehegatten Franz M. Die Ehegatten hatten einander in einem gemeinschaftlichen Testament zum Alleinerben eingesetzt und ihre beiden Kinder (den Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin) auf den Pflichtteil beschränkt "mit dem Ersuchen, den Pflichtteil zinsenlos bis zum Ableben des überlebenden Ehegatten zu stunden". Nach Eintritt des Erbfalles schlossen die drei Beschwerdeführer ein ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 93/16/0129

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0130 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0190 4 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit b, des § 18 und des § 20 Abs 6 ErbStG ergibt sich, daß Verbindlichkeiten aus Pfli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 93/16/0129

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §764;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0130
Rechtssatz: Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Forderungsrecht auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlaßwertes in Geld, jedoch keinen Anspruch auf einen aliquot... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 93/16/0129

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs6; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0130 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/09 92/16/0190 4 Stammrechtssatz Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit b, des § 18 und des § 20 Abs 6 ErbStG ergibt sich, daß Verbindlichkeiten aus Pfli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 93/16/0129

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §764;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §30 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/16/0130
Rechtssatz: Der Pflichtteilsberechtigte hat ein Forderungsrecht auf einen verhältnismäßigen Teil des Nachlaßwertes in Geld, jedoch keinen Anspruch auf einen aliquot... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 88/16/0163

Der am 30. April 1978 verstorbene Vater der Beschwerdeführerin hatte in seinem am 19. November 1977 errichteten Testament ua folgendes bestimmt: "Die Gutsherrschaft S vermache ich meinem Sohn Franzi, Die Gutsherrschaft B meinem Sohn Fritzi, Das Haus in der E-straße ebenfalls meinem Sohn Franzi. .... Als Vormund setze ich Eure Mutter ein. Sollte sie auch nicht mehr sein, dann bitte ich Onkel M. Eure Mutter hat Zeit ihres Lebens 50 % des Fruchtgenusses, soferne sie ihn beanspruch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/18 88/16/0163

Der am 30. April 1978 verstorbene Vater der Beschwerdeführerin hatte in seinem am 19. November 1977 errichteten Testament ua folgendes bestimmt: "Die Gutsherrschaft S vermache ich meinem Sohn Franzi, Die Gutsherrschaft B meinem Sohn Fritzi, Das Haus in der E-straße ebenfalls meinem Sohn Franzi. .... Als Vormund setze ich Eure Mutter ein. Sollte sie auch nicht mehr sein, dann bitte ich Onkel M. Eure Mutter hat Zeit ihres Lebens 50 % des Fruchtgenusses, soferne sie ihn beanspruch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 88/16/0163

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;
Rechtssatz: Der Steuergesetzgeber hat das Entstehen der Steuerschuld an die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches und nicht an den Zeitpunkt des Entstehens, der Fälligkeit, der wirklichen Zuteilung oder der Auszahlung angeknüpft. Als Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteils ist jener anzunehmen, in dem der Pflichtteilsberechtigte oder d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

RS Vwgh 1993/11/18 88/16/0163

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;
Rechtssatz: Der Steuergesetzgeber hat das Entstehen der Steuerschuld an die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches und nicht an den Zeitpunkt des Entstehens, der Fälligkeit, der wirklichen Zuteilung oder der Auszahlung angeknüpft. Als Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteils ist jener anzunehmen, in dem der Pflichtteilsberechtigte oder d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/9 92/16/0190

Die Beschwerdeführerin war mit einem Anteil von 2/3 Erbin nach ihrem am 13. Mai 1982 verstorbenen Ehegatten Dkfm.Dr. B., einem Wirtschaftstreuhänder. Weiterer Erbe zu 1/3 war der erblasserische Sohn Rene B., während der Sohn Peter B. auf den Pflichtteil gesetzt worden war. Nach Erlassung eines an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Bescheides wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Bei der Ermittlung der Summe der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter, die zum Tod... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/9 92/16/0190

Die Beschwerdeführerin war mit einem Anteil von 2/3 Erbin nach ihrem am 13. Mai 1982 verstorbenen Ehegatten Dkfm.Dr. B., einem Wirtschaftstreuhänder. Weiterer Erbe zu 1/3 war der erblasserische Sohn Rene B., während der Sohn Peter B. auf den Pflichtteil gesetzt worden war. Nach Erlassung eines an die Beschwerdeführerin gerichteten vorläufigen Bescheides wurde eine abgabenbehördliche Prüfung vorgenommen. Bei der Ermittlung der Summe der Teilwerte aller Wirtschaftsgüter, die zum Tod... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0190

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit b, des § 18 und des § 20 Abs 6 ErbStG ergibt sich, daß Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit dem Betrag anzusetzen sind, mit dem sie im Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichteilsanspruches bestehen. Im Hinblick darauf, daß nach den Feststellungen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0190

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §786;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 ABGB zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0190

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Aus dem Zusammenhalt der Bestimmungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit b, des § 18 und des § 20 Abs 6 ErbStG ergibt sich, daß Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten mit dem Betrag anzusetzen sind, mit dem sie im Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichteilsanspruches bestehen. Im Hinblick darauf, daß nach den Feststellungen d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0190

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §786;ErbStG §12 Abs1 Z1 litb;ErbStG §18;ErbStG §19;ErbStG §20 Abs6;
Rechtssatz: Dem Betrag, mit dem die wirkliche Zuteilung des Pflichtteils erfolgte, kommt für die Frage der nach § 20 Abs 6 ErbStG abzuziehenden Verbindlichkeiten keine Bedeutung zu. Der dem Pflichtteilsberechtigten ausbezahlte Mehrbetrag hat § 786 Satz 2 ABGB zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/17 91/16/0137

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes:     Ernst ... (in der Folge: Erblasser) sei Eigentümer einer Liegenschaft (mit Haus, Garten und Bauflächen) in Wien gewesen. Mit dem als "Zeitrentenvertrag" bezeichneten Vertrag vom 3. Dezember 1982 habe er dieses Eigentum den Ehegatten W... (in der Folge: Übernehmer) je zur Hälfte übertragen. Abgesehen von einem zu bezahlen gewesenen Geldbetrag hätten sich die Übernehmer verpflichtet, dem Erblasser ab 1. Deze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/17 91/16/0137

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes:     Ernst ... (in der Folge: Erblasser) sei Eigentümer einer Liegenschaft (mit Haus, Garten und Bauflächen) in Wien gewesen. Mit dem als "Zeitrentenvertrag" bezeichneten Vertrag vom 3. Dezember 1982 habe er dieses Eigentum den Ehegatten W... (in der Folge: Übernehmer) je zur Hälfte übertragen. Abgesehen von einem zu bezahlen gewesenen Geldbetrag hätten sich die Übernehmer verpflichtet, dem Erblasser ab 1. Deze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0137

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tode des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er (seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.7.1992, 90/16/0167, abgesehen von dem Fall der sogenannten "qualifizierten Erbausschlagung") vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0137

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tode des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er (seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.7.1992, 90/16/0167, abgesehen von dem Fall der sogenannten "qualifizierten Erbausschlagung") vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/14 91/16/0019

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Unternehmerin (in der Folge: Erblasserin) hatte zwei Söhne (A und B) und eine Tochter (die Beschwerdeführerin). Am 5. August 1986 hatte die Erblasserin mit Hilfe eines öffentlichen Notars (gemäß § 579 ABGB) - mit der Überschrift Testament - ihren letzten Willen erklärt. Die damit getroffenen "letztwilligen Anordnungen" - soweit für das nunmehrige verwaltungsgerichtliche Verfahren von Bedeutung - lauten wi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 14.05.1992

Entscheidungen 151-180 von 253

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