Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gem § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld grundsätzlich zwar schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, aber nur sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht (Hinweis E 14.5.1992, 91/16/0019; E 19.12.199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;BAO §21 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG gründet die Steuerpflicht nicht auf wirtschaftliche Gegebenheiten, sondern knüpft an einen durch das Zivilrecht geregelten Tatbestand an, nämlich den der Berufung zum Erben und der Abgabe der Er... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gem § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld grundsätzlich zwar schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, aber nur sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht (Hinweis E 14.5.1992, 91/16/0019; E 19.12.199... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 17. Oktober 1992 im Rahmen eines von "Radio CD" durchgeführten Gewinnspieles den von der H Fertighaus GmbH zur Verfügung gestellten Hauptpreis gewonnen. Die H Fertighaus GmbH stellte in weiterer Folge dem Beschwerdeführer einen Gutschein aus, der ihn oder eine von ihm namhaft gemachte Person berechtigte, gegen Vorlage dieses Gutscheines Waren und Leistungen aus dem Programm der H Fertighaus GmbH im Bruttoverkaufswert von S 1,500.000,-- zu beziehen. Mit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 17. Oktober 1992 im Rahmen eines von "Radio CD" durchgeführten Gewinnspieles den von der H Fertighaus GmbH zur Verfügung gestellten Hauptpreis gewonnen. Die H Fertighaus GmbH stellte in weiterer Folge dem Beschwerdeführer einen Gutschein aus, der ihn oder eine von ihm namhaft gemachte Person berechtigte, gegen Vorlage dieses Gutscheines Waren und Leistungen aus dem Programm der H Fertighaus GmbH im Bruttoverkaufswert von S 1,500.000,-- zu beziehen. Mit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Bei der mit Gutschein einer Fertigteilhaus GmbH ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Bei der mit Gutschein einer Fertigteilhaus GmbH ... mehr lesen...
M R war Kommanditistin der E J GmbH & Co KG und der F G Nachf. GmbH & Co KG. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt der mit 28. Februar 1991 datierte Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der F G Nachf. GmbH & Co KG. Punkt XV dieser Vertragsurkunde lautet: „1. Hinsichtlich der Entnahmen wird folgendes vereinbart: Die auf die Verzinsung der Privatkonten anfallenden Beträge sind den Gesellschaftern am Ende des Geschäftsjahres auszubezahlen. Vermögen-,... mehr lesen...
M R war Kommanditistin der E J GmbH & Co KG und der F G Nachf. GmbH & Co KG. In den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten erliegt der mit 28. Februar 1991 datierte Gesellschaftsvertrag über die Errichtung der F G Nachf. GmbH & Co KG. Punkt XV dieser Vertragsurkunde lautet: „1. Hinsichtlich der Entnahmen wird folgendes vereinbart: Die auf die Verzinsung der Privatkonten anfallenden Beträge sind den Gesellschaftern am Ende des Geschäftsjahres auszubezahlen. Vermögen-,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Eine Abzugsfähigkeit nach Entstehung der Schenkungssteuerschuld entstehender Steuerschulden kommt nach stRsp des VwGH nicht in Betracht (Hinweis E 27. 9.1995, 95/16/0138; E 19.10.1995, 95... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld kommt es auf den Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung an, keinesfalls aber auf den Zeitpunkt der Erstellung einer grundbuchs- und firme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Z... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Eine Abzugsfähigkeit nach Entstehung der Schenkungssteuerschuld entstehender Steuerschulden kommt nach stRsp des VwGH nicht in Betracht (Hinweis E 27. 9.1995, 95/16/0138; E 19.10.1995, 95... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Für den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld kommt es auf den Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung an, keinesfalls aber auf den Zeitpunkt der Erstellung einer grundbuchs- und firme... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1ErbStG §12 Abs1 Z2ErbStG §18VwRallg Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/16/00672000/16/00682000/16/00692000/16/00702000/16/0071
Rechtssatz: Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivilrechtlichen und handelsrechtlichen Z... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach der am 29. Juni 1994 verstorbenen Juliane Gecsö. Die Erblasserin hatte mit den beiden Verträgen vom 31. Juli 1987, Notariatsakte 2312 und 2313, sowie mit Abtretungs- und Schenkungsvertrag vom 13. Juni 1994, Notariatsakt 4871, einen Abtretungsvertrag auf den Todesfall mit den in den Notariatsakten näher bezeichneten Personen - die Beschwerdeführerin befand sich nicht unter diesen Personen - abgeschlossen und dabei ihren Geschäftsanteil an der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach der am 29. Juni 1994 verstorbenen Juliane Gecsö. Die Erblasserin hatte mit den beiden Verträgen vom 31. Juli 1987, Notariatsakte 2312 und 2313, sowie mit Abtretungs- und Schenkungsvertrag vom 13. Juni 1994, Notariatsakt 4871, einen Abtretungsvertrag auf den Todesfall mit den in den Notariatsakten näher bezeichneten Personen - die Beschwerdeführerin befand sich nicht unter diesen Personen - abgeschlossen und dabei ihren Geschäftsanteil an der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §956;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;GmbHG §76;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde die Übertragung des Geschäftsanteiles mit den Notariatsakten ausdrücklich geregelt. Der Geschäftsanteil solle danach mit Rechtswirksamkeit mit dem Tode des Erblassers ohne je... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §956;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z2;ErbStG §20 Abs1;GmbHG §76;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde die Übertragung des Geschäftsanteiles mit den Notariatsakten ausdrücklich geregelt. Der Geschäftsanteil solle danach mit Rechtswirksamkeit mit dem Tode des Erblassers ohne je... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss mit seiner Schwiegermutter E. K. (in der Folge: Übergeberin), am 5. März 1991 einen Übergabsvertrag in Form eines Notariatsaktes ab, der auszugsweise wiedergegeben wie folgt lautet: "Drittens/III.: E. K. - im Folgenden kurz Übergeberin genannt - übergibt und überlässt nun : a) ihre Liegenschaften in EZ ..., b) ihre Kommanditbeteiligung an der Firma "Apotheke zur ... und Drogengroßhandel L. B. KG ", c) ihr bewegliches Kapitalkonto in der Kommanditgesel... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloss mit seiner Schwiegermutter E. K. (in der Folge: Übergeberin), am 5. März 1991 einen Übergabsvertrag in Form eines Notariatsaktes ab, der auszugsweise wiedergegeben wie folgt lautet: "Drittens/III.: E. K. - im Folgenden kurz Übergeberin genannt - übergibt und überlässt nun : a) ihre Liegenschaften in EZ ..., b) ihre Kommanditbeteiligung an der Firma "Apotheke zur ... und Drogengroßhandel L. B. KG ", c) ihr bewegliches Kapitalkonto in der Kommanditgesel... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 89/16/0088 2 Stammrechtssatz Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG die Verhältnisse am Tage der Ent... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z1;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 89/16/0088 2 Stammrechtssatz Für die Festsetzung einer Schenkungssteuer, und zwar auch schon für die Beantwortung der Frage, ob zwischen Leistung und Gegenleistung ein Mißverhältnis vorliegt oder nicht, sind auf Grund des § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG die Verhältnisse am Tage der Ent... mehr lesen...
Der am 29. März 1994 verstorbene Alois O. hinterließ seine Kinder Aloisia H., Walter O., Gertrude M. sowie die Enkelkinder Karin und den Beschwerdeführer, Kinder der verstorbenen Tochter Hermine S. und das Enkelkind Irene M., verehelichte W. Nach dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung errichteten Inventar bestanden die Nachlaßaktiven im wesentlichen aus Forderungswertpapieren. Nach dem erblasserischen Testament waren Aloisia H. und die beiden Enkelinnen Irene W. und Karin S. zu Er... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 16. September 1993 verstarb Dr. JG. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 20. Juni 1994 war unter den Aktiven unter anderem ein Sparbuch mit einem Guthabensstand von S 3,990.670,46 ausgewiesen. In einem Pflichtteilsübereinkommen vom 4. September 1994 zwischen der erblasserischen Witwe und Alleinerbin WG einerse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach seiner am 9. Juni 1994 verstorbenen Ehefrau Meina Tjetje Dermois-Frankena. Der Beschwerdeführer war zusammen mit seiner verstorbenen Ehefrau Eigentümer von 551/23002 Anteilen an der Liegenschaft EZ 282 Grundbuch Farmach, Gerichtsbezirk Saalfelden. In einer Eingabe vom 17. Oktober 1995 wurde vom Beschwerdeführer ausgeführt, er habe auch in Holland gelegenes Nachlaßvermögen und bewegliches Nachlaßvermögen von seiner Ehefrau geerbt. Der Leben... mehr lesen...
Der am 29. März 1994 verstorbene Alois O. hinterließ seine Kinder Aloisia H., Walter O., Gertrude M. sowie die Enkelkinder Karin und den Beschwerdeführer, Kinder der verstorbenen Tochter Hermine S. und das Enkelkind Irene M., verehelichte W. Nach dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung errichteten Inventar bestanden die Nachlaßaktiven im wesentlichen aus Forderungswertpapieren. Nach dem erblasserischen Testament waren Aloisia H. und die beiden Enkelinnen Irene W. und Karin S. zu Er... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der Beschwerdeergänzung, dem angefochtenen Bescheid und den dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Akten ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 16. September 1993 verstarb Dr. JG. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis vom 20. Juni 1994 war unter den Aktiven unter anderem ein Sparbuch mit einem Guthabensstand von S 3,990.670,46 ausgewiesen. In einem Pflichtteilsübereinkommen vom 4. September 1994 zwischen der erblasserischen Witwe und Alleinerbin WG einerse... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe nach seiner am 9. Juni 1994 verstorbenen Ehefrau Meina Tjetje Dermois-Frankena. Der Beschwerdeführer war zusammen mit seiner verstorbenen Ehefrau Eigentümer von 551/23002 Anteilen an der Liegenschaft EZ 282 Grundbuch Farmach, Gerichtsbezirk Saalfelden. In einer Eingabe vom 17. Oktober 1995 wurde vom Beschwerdeführer ausgeführt, er habe auch in Holland gelegenes Nachlaßvermögen und bewegliches Nachlaßvermögen von seiner Ehefrau geerbt. Der Leben... mehr lesen...
Index: E1EE1N001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11992E073B EGV Art73b;11992E177 EGV Art177;11994N/TTE/02 EU-Beitrittsvertrag Vertrag Art2;BAO §4 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;VwGG §38a;VwRallg; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag aus sonstigen Gründen (RIS:
keinVORAB3);
Rechtssatz: Im Abgabenr... mehr lesen...