1 Unbestritten ist, dass der Bruder der Revisionswerberin am 10. März 2006 verstarb und die Verlassenschaft nach dem Bruder der Revisionswerberin als Erbin eingeantwortet wurde. 2 Mit Bescheid vom 5. Dezember 2012 setzte das damalige Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich, im Folgenden: Finanzamt) die Erbschaftssteuer mit € 144.559,50 fest. 3 In ihrer Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) vom 17. Jänner 2013 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1ErbStG §12 Abs1 Z1ErbStG §2 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/16/0031 E 9. September 2015 RS 5 (hier nur erster und letzter Satz) Stammrechtssatz Für das materielle Erbschaftssteuerrecht bedarf es, um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1ErbStG §12 Abs1 Z1ErbStG §2 Abs1 Z1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2014/16/0031 E 9. September 2015 RS 6 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Das Entstehen der Steuerschuld ist eine Rechtsfolge und setzt voraus, dass der diese Rechtsfolge auslösende Tatbestand des Erwerbs durch Erbanfall erfüllt ist. Erst wenn der Tatbestand des Erwerbs erfüllt ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2014/16/0030 E 9. September 2015
Rechtssatz: Für das materielle Erbschaftssteuerrecht bedarf es, um einen die Steuerpflicht auslösenden Erwerb von Todes wegen annehmen zu können, neben dem gültigen Erbrechtstitel bloß der Erbantrittserklärung, mit deren Abgab... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2014/16/0030 E 9. September 2015
Rechtssatz: Das Entstehen der Steuerschuld ist eine Rechtsfolge und setzt voraus, dass der diese Rechtsfolge auslösende Tatbestand des Erwerbs durch Erbanfall erfüllt ist. Erst wenn der Tatbestand des Erwerbs erfüllt ist, tritt die (... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentumes an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen, sondern grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. Gegenstand der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140 Abs5; B-VG Art140 Abs7;ErbStG §12 Abs1 Z1; B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletz... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2009/16/0262
2009/16/0265
2009/16/0264
2009/16/0263 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0163 E 18. November 1993 VwSlg 6837 F/1993 RS 1
(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Der Steuergesetzgeber hat das Entstehen der Steuerschuld an die Geltend... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §216; B-VG Art140 Abs7;ErbStG §1 Abs1 Z1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1; BAO § 216 heute BAO § 216 gültig ab 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 180/2004 BAO ... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag auf den Todesfall vom 22. Jänner 2001 hatte Gudrun P. ihre Eigentumswohnung um einen wertgesicherten Kaufpreis von S 1.600.000,-- an Lieselotte K. verkauft. Laut Punkt I. dieses Vertrages sollte dieser seine Wirksamkeit erst mit dem Ableben der Verkäuferin erlangen. Mit Kaufvertrag auf den Todesfall vom 22. Jänner 2001 hatte Gudrun P. ihre Eigentumswohnung um einen wertgesicherten Kaufpreis von S 1.600.000,-- an Lieselotte K. verkauft. Laut Punkt römisch e... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag auf den Todesfall vom 22. Jänner 2001 hatte Gudrun P. ihre Eigentumswohnung um einen wertgesicherten Kaufpreis von S 1.600.000,-- an Lieselotte K. verkauft. Laut Punkt I. dieses Vertrages sollte dieser seine Wirksamkeit erst mit dem Ableben der Verkäuferin erlangen. Mit Kaufvertrag auf den Todesfall vom 22. Jänner 2001 hatte Gudrun P. ihre Eigentumswohnung um einen wertgesicherten Kaufpreis von S 1.600.000,-- an Lieselotte K. verkauft. Laut Punkt römisch e... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0137 E 17. Dezember 1992 RS 5 Stammrechtssatz Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tode des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er (seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.7.1992, 90/16/0167, abgesehen von dem Fall der sogenannten "qualifizierten Erbaussc... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Bei einem Kaufvertrag, der im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch von keinem der Vertragspartner zur Gänze erfüllt war, ist eine im Vermögen des Erblassers vorhandene Kaufpreis(Rest-)Forderung als Vermögensanfall der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Der Besitz und das (bücherliche) Eigentum an Liegenschaften sind ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/16/0137 E 17. Dezember 1992 RS 5 Stammrechtssatz Die Erbschaftssteuerschuld entsteht grundsätzlich schon durch den mit dem Tode des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er (seit dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 2.7.1992, 90/16/0167, abgesehen von dem Fall der sogenannten "qualifizierten Erbaussc... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;
Rechtssatz: Bei einem Kaufvertrag, der im Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch von keinem der Vertragspartner zur Gänze erfüllt war, ist eine im Vermögen des Erblassers vorhandene Kaufpreis(Rest-)Forderung als Vermögensanfall der Erbschaftssteuer zu unterziehen. Der Besitz und das (bücherliche) Eigentum an Liegenschaften sind ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1996 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Beschwerdeführerin für die als Legat erhaltene, lebenslange und von den Erben zu zahlende monatliche Bargeldrente von S 23.967,-- auf Grund ihres Antrages gemäß § 29 ErbStG (Bemessungsgrundlage S 180.000,--, davon 36 %, Steuerklasse IV) die "Erbschaftsteuer auf Lebenszeit" in der Höhe von jährlich S 64.000,-- fällig jeweils am Jahrestag des Entstehens der Steuerschuld vor. Mit Bescheid... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. Oktober 1996 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Beschwerdeführerin für die als Legat erhaltene, lebenslange und von den Erben zu zahlende monatliche Bargeldrente von S 23.967,-- auf Grund ihres Antrages gemäß § 29 ErbStG (Bemessungsgrundlage S 180.000,--, davon 36 %, Steuerklasse IV) die "Erbschaftsteuer auf Lebenszeit" in der Höhe von jährlich S 64.000,-- fällig jeweils am Jahrestag des Entstehens der Steuerschuld vor. Mit Bescheid... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §294 Abs1 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs. 1 ErbStG ist eine Bestimmung zur Steuerfestsetzung. Bei der Steuerfestsetzung ist entscheidend, ob die Steuerschuld entstanden ist, nicht jedoch, ob die Renten dem Steuerpflichtigen in der Folge während seiner Lebenszeit auch tatsächlich zukommen. Ob und in w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §198;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §20;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs. 1 ErbStG räumt dem Erwerber einer Rente oder einer anderen wiederkehrenden Nutzung oder Leistung ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung ein. Zweck der Bestimmung ist es, dem Steuerpflichti... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16 Abs2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Erbschaftsteuerschuld entsteht beim Erwerb einer Rente von Todes wegen auch dann im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, wenn der Steuerpflichtige die Entrichtung der Steuer gemäß § 29 Abs. 1 ErbStG vom Jahreswert der Rente anstatt vom Kapitalwert wählt. Hinsichtlich des Entstehens der Steuersc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §294 Abs1 lita;BewG 1955 §16 Abs3;B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Für die Vorschreibung der Erbschaftsteuer ist entscheidend, dass die Steuerschuld entstanden ist. Bei der Festsetzung der Steuer ist im Fall der einmaligen Erhebung der Steuer vom K... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §294 Abs1 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs. 1 ErbStG ist eine Bestimmung zur Steuerfestsetzung. Bei der Steuerfestsetzung ist entscheidend, ob die Steuerschuld entstanden ist, nicht jedoch, ob die Renten dem Steuerpflichtigen in der Folge während seiner Lebenszeit auch tatsächlich zukommen. Ob und in w... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §198;BewG 1955 §15;BewG 1955 §16;BewG 1955 §17;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §20;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: § 29 Abs. 1 ErbStG räumt dem Erwerber einer Rente oder einer anderen wiederkehrenden Nutzung oder Leistung ein Wahlrecht hinsichtlich der Steuerentrichtung ein. Zweck der Bestimmung ist es, dem Steuerpflichti... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §16 Abs2;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Die Erbschaftsteuerschuld entsteht beim Erwerb einer Rente von Todes wegen auch dann im Zeitpunkt des Todes des Erblassers, wenn der Steuerpflichtige die Entrichtung der Steuer gemäß § 29 Abs. 1 ErbStG vom Jahreswert der Rente anstatt vom Kapitalwert wählt. Hinsichtlich des Entstehens der Steuersc... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §294 Abs1 lita;BewG 1955 §16 Abs3;B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §29 Abs1;
Rechtssatz: Für die Vorschreibung der Erbschaftsteuer ist entscheidend, dass die Steuerschuld entstanden ist. Bei der Festsetzung der Steuer ist im Fall der einmaligen Erhebung der Steuer vom K... mehr lesen...
Die Mutter der Beschwerdeführerin, M., übergab und überließ mit Übergabevertrag vom 29. Dezember 1999 zwei Liegenschaften ihrem Sohn P. In diesem Notariatsakt wurde unter Punkt 4. vereinbart: Über Anweisung der Übergeberin verpflichtet sich der Übernehmer an seine Schwester, (Beschwerdeführerin) zur Abfindung deren Pflichtteilsansprüche hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Liegenschaften den Betrag von insgesamt S 2 Mio. auszuzahlen, und zwar unter der Bedingung, dass von (B... mehr lesen...
Die Mutter der Beschwerdeführerin, M., übergab und überließ mit Übergabevertrag vom 29. Dezember 1999 zwei Liegenschaften ihrem Sohn P. In diesem Notariatsakt wurde unter Punkt 4. vereinbart: Über Anweisung der Übergeberin verpflichtet sich der Übernehmer an seine Schwester, (Beschwerdeführerin) zur Abfindung deren Pflichtteilsansprüche hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Liegenschaften den Betrag von insgesamt S 2 Mio. auszuzahlen, und zwar unter der Bedingung, dass von (B... mehr lesen...
Die Mutter der Beschwerdeführerin, M., übergab und überließ mit Übergabevertrag vom 29. Dezember 1999 zwei Liegenschaften ihrem Sohn P. In diesem Notariatsakt wurde unter Punkt 4. vereinbart: Über Anweisung der Übergeberin verpflichtet sich der Übernehmer an seine Schwester, (Beschwerdeführerin) zur Abfindung deren Pflichtteilsansprüche hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Liegenschaften den Betrag von insgesamt S 2 Mio. auszuzahlen, und zwar unter der Bedingung, dass von (B... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Eine Sonderregelung für den Erwerb unter aufschiebenden Bedingungen ist für Schenkungen unter Lebenden nicht vorgesehen, sodass auch bei aufschiebend bedingten Schenkungen die Steuerpflicht mit der Ausführung der Zuwendung entsteht (Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer10, Rz. 30; dort wird auch jene Judik... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1 litf;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Während beim Erwerb von Todes wegen die Abfindung für einen Verzicht auf den Pflichtteil im Sondertatbestand des § 12 Abs. 1 Z. 1 lit. f geregelt ist (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer10, Rz. 20) gilt für diesen Vorgang unter Lebenden die allgemeine Reg... mehr lesen...