Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §799;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht im Sinne des § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, soferne er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1;ErbStG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/08/30 95/16/0098 5 Stammrechtssatz Infolge der im § 18 ErbStG normierten Stichtagsbewertung können nach dem Stichtag liegende Wertänderungen nicht berücksichtigt werden (Hinweis E 9.9.1988, 87/16/0123). Es führt (auch) eine nachträgliche Entwertung nicht zu einer Minderung der Steuer, wie auch eine nachträgli... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §726;ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit dem Erbanfall, also regelmäßig mit dem Tode des Erblassers, besteht für den Erben schon mehr als die bloße Anwartschaft auf sein Erbrecht. Bereits die Möglichkeit, etwa iSd § 726 ABGB der Erbschaft zu entsagen oder sie ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §536;ABGB §799;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Steuerschuld entsteht im Sinne des § 12 Abs 1 Z 1 ErbStG bei Erwerben von Todes wegen durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, soferne er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht. ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1278;ABGB §536;ABGB §726;ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit dem Erbanfall, also regelmäßig mit dem Tode des Erblassers, besteht für den Erben schon mehr als die bloße Anwartschaft auf sein Erbrecht. Bereits die Möglichkeit, etwa iSd § 726 ABGB der Erbschaft zu entsagen oder sie ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war aufgrund eines notariellen Erbvertrages zum Alleinerben nach seiner am 12.1.1991 verstorbenen Ehefrau berufen. Noch vor Abgabe einer Erbserklärung schenkte er seinem Sohn die Hälfte der ihm angefallenen Erbschaft, worauf dann beide je zur Hälfte eine unbedingte Erbserklärung abgaben und ihnen in der Folge der Nachlaß je zur Hälfte geantwortet wurde. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang allein die Frage st... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war aufgrund eines notariellen Erbvertrages zum Alleinerben nach seiner am 12.1.1991 verstorbenen Ehefrau berufen. Noch vor Abgabe einer Erbserklärung schenkte er seinem Sohn die Hälfte der ihm angefallenen Erbschaft, worauf dann beide je zur Hälfte eine unbedingte Erbserklärung abgaben und ihnen in der Folge der Nachlaß je zur Hälfte geantwortet wurde. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist in diesem Zusammenhang allein die Frage st... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz: Erbschaftssteuerrechtlich ist der "Erwerb durch Erbanfall" mit der Abgabe der Erbserklärung vollzogen. Die sogenannte schlichte Ausschlagung der Erbschaft (das ist die Ausschlagung ohne Benennung eines dadurch Begünstigten) vor Abgabe der Erbserklär... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §799;ABGB §805;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;
Rechtssatz: Erbschaftssteuerrechtlich ist der "Erwerb durch Erbanfall" mit der Abgabe der Erbserklärung vollzogen. Die sogenannte schlichte Ausschlagung der Erbschaft (das ist die Ausschlagung ohne Benennung eines dadurch Begünstigten) vor Abgabe der Erbserklär... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Mutter (Miterbin) waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe unbedingter Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben, die mit Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Februar 1987 angenommen wurden, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungs-Übereinkommen", wonach der Beschwerdeführer aus dem Nachlaß die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit einem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Mutter (Miterbin) waren Erben nach dem am 22. September 1986 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbenen Dr. Ernst B. Nach Abgabe unbedingter Erbserklärungen durch die gesetzlichen Erben, die mit Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Februar 1987 angenommen wurden, schlossen die Erben am 17. Oktober 1988 ein "Erbteilungs-Übereinkommen", wonach der Beschwerdeführer aus dem Nachlaß die in einem Depot erliegenden Wertpapiere mit einem ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §426;ABGB §427;ABGB §428;ABGB §938;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Kommt dabei im Einzelfall weder eine Übergabe von Hand zu Hand (§ 426 ABG... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §426;ABGB §427;ABGB §428;ABGB §938;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Kommt dabei im Einzelfall weder eine Übergabe von Hand zu Hand (§ 426 ABG... mehr lesen...
Am 14. Oktober 1985 schloß Boris F., der am 13. August 1989 verstorbene Ehemann der Beschwerdeführerin, mit seinen vier Kindern einen Schenkungsvertrag ab. Gegenstand der Schenkung waren jeweils Aktien der L. Beteiligungsaktiengesellschaft. Die Punkte III., VII. und X. der Vertragsurkunde lauteten: "III. Der Geschenkgeber ... behält sich auf Lebenszeit das umfassende uneingeschränkte Recht der Fruchtnießung gemäß §§ 509 ff ABGB vor. Dieses Fruchtnießungsrecht erlischt im Falle... mehr lesen...
Am 14. Oktober 1985 schloß Boris F., der am 13. August 1989 verstorbene Ehemann der Beschwerdeführerin, mit seinen vier Kindern einen Schenkungsvertrag ab. Gegenstand der Schenkung waren jeweils Aktien der L. Beteiligungsaktiengesellschaft. Die Punkte III., VII. und X. der Vertragsurkunde lauteten: "III. Der Geschenkgeber ... behält sich auf Lebenszeit das umfassende uneingeschränkte Recht der Fruchtnießung gemäß §§ 509 ff ABGB vor. Dieses Fruchtnießungsrecht erlischt im Falle... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;ABGB §938;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0028 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer aufschiebend bedingten Schenkung kann die Zuwendung im Regelfall nicht vor Eintritt der Bedingung als ausgeführt gelten (Hinweis E 25.11.1971, 1957/71, VwSlg 4316 F/1971). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §696;ABGB §897;ABGB §938;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0028 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Bei einer aufschiebend bedingten Schenkung kann die Zuwendung im Regelfall nicht vor Eintritt der Bedingung als ausgeführt gelten (Hinweis E 25.11.1971, 1957/71, VwSlg 4316 F/1971). ... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob nach dem Tod des Erblassers allenfalls durch die Auflösung von steuerfreien Beträgen im Sinne des § 28 Abs. 5 EStG 1988 entstehende Einkommensteuerschulden bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer als Abzugsposten zu berücksichtigen sind. Im angefochtenen Bescheid vertrat dazu die belangte Behörde die Auffassung, daß eine auf den steuerfreien Betrag entfallende Einkommens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160168.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob nach dem Tod des Erblassers allenfalls durch die Auflösung von steuerfreien Beträgen im Sinne des § 28 Abs. 5 EStG 1988 entstehende Einkommensteuerschulden bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer als Abzugsposten zu berücksichtigen sind. Im angefochtenen Bescheid vertrat dazu die belangte Behörde die Auffassung, daß eine auf den steuerfreien Betrag entfallende Einkommens... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160168.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit einer Quote von einem Drittel Erbe nach der am 6. Dezember 1991 verstorbenen Gertrudis R. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung gegen einen an den Beschwerdeführer gerichteten vorläufigen Erbschaftssteuerbescheid als unbegründet abgewiesen. In der Berufung war beantragt worden, die auf im Sinne des § 28 Abs. 5 EStG gebildete steuerfreie Beträge entfallende Einkommensteuer - die bei Anwendung eines Höchststeuersatzes von 50 % S 2,430.845,-- aus... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist mit einer Quote von einem Drittel Erbe nach der am 6. Dezember 1991 verstorbenen Gertrudis R. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde eine Berufung gegen einen an den Beschwerdeführer gerichteten vorläufigen Erbschaftssteuerbescheid als unbegründet abgewiesen. In der Berufung war beantragt worden, die auf im Sinne des § 28 Abs. 5 EStG gebildete steuerfreie Beträge entfallende Einkommensteuer - die bei Anwendung eines Höchststeuersatzes von 50 % S 2,430.845,-- aus... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;StGG Art2;
Rechtssatz: Im § 18 ErbStG ist das Stichtagsprinzip normiert. Eine solche Regelung ist bei einer Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt abstellt, sachlich gerechtfertigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;EStG 1988 §28 Abs5; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Der VwGH hat mit E vom 30.8.1995, 95/16/0172, 0173, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 28 Abs 5 EStG - insbesonde... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;EStG 1988 §28 Abs5; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Im Falle des Erwerbes eines mit einem steuerfreien Betrag belasteten Gebäudes sind zahlreiche Möglichkleiten gegeben, b... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;StGG Art2;
Rechtssatz: Im § 18 ErbStG ist das Stichtagsprinzip normiert. Eine solche Regelung ist bei einer Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen zu einem bestimmten Zeitpunkt abstellt, sachlich gerechtfertigt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;EStG 1988 §28 Abs5; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Im Falle des Erwerbes eines mit einem steuerfreien Betrag belasteten Gebäudes sind zahlreiche Möglichkleiten gegeben, b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs2 lita;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §20 Abs1;EStG 1988 §28 Abs5 Z5;EStG 1988 §28 Abs5; Beachte Besprechung in ÖStZ 1996/9, S 257-261;
Rechtssatz: Der VwGH hat mit E vom 30.8.1995, 95/16/0172, 0173, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 28 Abs 5 EStG - insbesonde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Alleinerbin nach dem am 17. August 1990 bei einem Flugunfall verstorbenen Friedrich D. Der Erblasser war Geschäftsführer der Ga GmbH und der GG GmbH. Nach dem Inhalt der Akten stand der Erblasser in einem Dienstverhältnis zu diesen Gesellschaften. In der Erbschaftssteuererklärung wurde unter anderem ein Guthaben gegenüber der Ga GmbH mit der Bezeichnung "Erfolgsprämie" im Betrag von S 1,000.000,-- ausgewiesen. Weiters wurden in einer Beilage E zur Er... mehr lesen...